14.01.2020, 13:13
Hallo,
ich stehe kurz vor dem Abschluss meines zweiten Staatsexamens und möchte danach gern als Richter arbeiten. Das große Problem für mich ist aber der Verwendungsort. Man hört ja teilweise, dass der Wohnort komplett egal ist, wenn irgendwo Bedarf ist. Sind das wieder Horrorszenarien, wie man sie aus Studium und Referendariat allgemein kennt oder ist das tatsächlich so, dass man plötzlich an ein AG muss, das eine Autofahrt von zwei Stunden oder auch mehr entfernt liegt? Das ist ja besonders dramatisch, wenn man bereits Frau und Kind hat.
Deswegen meine Fragen bzgl. SH und NDS:
Wann erfährt man den Einsetzungsort?
Wie lang dauern die Stationen? Wann wird man wieder versetzt?
Wird der Wohnort wirklich nicht berücksichtigt?
Vielen Dank im Voraus :shy:
ich stehe kurz vor dem Abschluss meines zweiten Staatsexamens und möchte danach gern als Richter arbeiten. Das große Problem für mich ist aber der Verwendungsort. Man hört ja teilweise, dass der Wohnort komplett egal ist, wenn irgendwo Bedarf ist. Sind das wieder Horrorszenarien, wie man sie aus Studium und Referendariat allgemein kennt oder ist das tatsächlich so, dass man plötzlich an ein AG muss, das eine Autofahrt von zwei Stunden oder auch mehr entfernt liegt? Das ist ja besonders dramatisch, wenn man bereits Frau und Kind hat.
Deswegen meine Fragen bzgl. SH und NDS:
Wann erfährt man den Einsetzungsort?
Wie lang dauern die Stationen? Wann wird man wieder versetzt?
Wird der Wohnort wirklich nicht berücksichtigt?
Vielen Dank im Voraus :shy:
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
14.01.2020, 16:07
Mein Erfahrung aus ordentlicher Gerichtsbarkeit in SH. Kurzfristige Versetzungen und keinerlei Rücksichtnahme auf Wohnort. Habe allerdings auch weder Kinder noch Frau.
Wenn du örtlich nicht so flexibel bist, solltest du vielleicht Hamburg in Betracht ziehen
Wenn du örtlich nicht so flexibel bist, solltest du vielleicht Hamburg in Betracht ziehen
14.01.2020, 17:49
(14.01.2020, 16:07)SHR schrieb: Mein Erfahrung aus ordentlicher Gerichtsbarkeit in SH. Kurzfristige Versetzungen und keinerlei Rücksichtnahme auf Wohnort. Habe allerdings auch weder Kinder noch Frau.
Wenn du örtlich nicht so flexibel bist, solltest du vielleicht Hamburg in Betracht ziehen
Danke für die Antwort! Wurdest du innerhalb oder außerhalb des LG-Bezirks kurzfristig versetzt?
14.01.2020, 19:46
(14.01.2020, 16:07)SHR schrieb: Mein Erfahrung aus ordentlicher Gerichtsbarkeit in SH. Kurzfristige Versetzungen und keinerlei Rücksichtnahme auf Wohnort. Habe allerdings auch weder Kinder noch Frau.
Wenn du örtlich nicht so flexibel bist, solltest du vielleicht Hamburg in Betracht ziehen
Hamburg ist ja leider nicht nur eine Frage des Wunsches, sondern vor allem der Noten. Davon können wohl einige Richter in Nds und SH ein Lied singen...
15.01.2020, 17:29
Hat noch mal jemand Erfahrungen zum Thema? Besonders interessiert mich, ob es auch Versetzungen außerhalb des LG-Bezirks gegeben hat?
Vielen Dank :shy:
Vielen Dank :shy:
15.01.2020, 21:33
Eingestellt wird in dem LG-Bezirk, der am meisten Bedarf hat. Bei mehreren Bewerbern und mehreren Bezirken mit Bedarf, werden auch Wünsche berücksichtigt.
Ehepartner und Haus spielen keine Rolle (jedenfalls ist eine Kollegin mit guten Noten, weder zu Wunschbezirk 1 noch 2 gekommen). Auf Kinder wird wohl eher Rücksicht genommen.
Einsatzorte werden ziemlich kurzfristig bekannt gegeben, bei der Ersteinstellung bekommst du beim 2. Gespräch am OLG regelmäßig gesagt, welcher Bezirk den größten Bedarf hat - jedenfalls dann, wenn die Einstellung bald erfolgt. Das konkrete Gericht erfährst du noch später, ggf erst ca 2 Wochen vor Beginn.
Vor Versetzungen bekommst du auch eher wenige Wochen vorher Bescheid, Tendenzen gibt es wohl schon vorher.
Du wirst in einem LG-Bezirk eingestellt und bleibst während der Probezeit auch in diesem Bezirk. Wechsel zwischen den Bezirken sind nach 2 Jahren möglich, wenn es einen Tauschpartner gibt und alle Gremien zustimmen.
Zumindest im LG-Bezirk Kiel will der aktuelle Präsident eher lange Bleibezeiten in den Gerichten (ca 1 Jahr).
Ehepartner und Haus spielen keine Rolle (jedenfalls ist eine Kollegin mit guten Noten, weder zu Wunschbezirk 1 noch 2 gekommen). Auf Kinder wird wohl eher Rücksicht genommen.
Einsatzorte werden ziemlich kurzfristig bekannt gegeben, bei der Ersteinstellung bekommst du beim 2. Gespräch am OLG regelmäßig gesagt, welcher Bezirk den größten Bedarf hat - jedenfalls dann, wenn die Einstellung bald erfolgt. Das konkrete Gericht erfährst du noch später, ggf erst ca 2 Wochen vor Beginn.
Vor Versetzungen bekommst du auch eher wenige Wochen vorher Bescheid, Tendenzen gibt es wohl schon vorher.
Du wirst in einem LG-Bezirk eingestellt und bleibst während der Probezeit auch in diesem Bezirk. Wechsel zwischen den Bezirken sind nach 2 Jahren möglich, wenn es einen Tauschpartner gibt und alle Gremien zustimmen.
Zumindest im LG-Bezirk Kiel will der aktuelle Präsident eher lange Bleibezeiten in den Gerichten (ca 1 Jahr).
15.01.2020, 21:51
Wie stehts denn gerade um die Einstellungen? (notenvoraussetzungen etc.)
16.01.2020, 11:14
(15.01.2020, 21:33)Richterin SH schrieb: Eingestellt wird in dem LG-Bezirk, der am meisten Bedarf hat. Bei mehreren Bewerbern und mehreren Bezirken mit Bedarf, werden auch Wünsche berücksichtigt.
Ehepartner und Haus spielen keine Rolle (jedenfalls ist eine Kollegin mit guten Noten, weder zu Wunschbezirk 1 noch 2 gekommen). Auf Kinder wird wohl eher Rücksicht genommen.
Einsatzorte werden ziemlich kurzfristig bekannt gegeben, bei der Ersteinstellung bekommst du beim 2. Gespräch am OLG regelmäßig gesagt, welcher Bezirk den größten Bedarf hat - jedenfalls dann, wenn die Einstellung bald erfolgt. Das konkrete Gericht erfährst du noch später, ggf erst ca 2 Wochen vor Beginn.
Vor Versetzungen bekommst du auch eher wenige Wochen vorher Bescheid, Tendenzen gibt es wohl schon vorher.
Du wirst in einem LG-Bezirk eingestellt und bleibst während der Probezeit auch in diesem Bezirk. Wechsel zwischen den Bezirken sind nach 2 Jahren möglich, wenn es einen Tauschpartner gibt und alle Gremien zustimmen.
Zumindest im LG-Bezirk Kiel will der aktuelle Präsident eher lange Bleibezeiten in den Gerichten (ca 1 Jahr).
Vielen Dank für die ausführliche Antwort :shy: Das beruhigt mich zumindest schon einmal etwas.
17.01.2020, 18:27
Unabhängig von den von dir erwähnten Bundesländern:
Ich überlege derzeit ebenfalls als Proberichter anzufangen und schiebe auch etwas "Panik" vor den Verwendungen während der Probezeit. Ich finde es abenteuerlich, dass man für 3 - 5 Jahre kein Mitspracherecht haben soll, was Arbeitsort und Tätigkeitsfeld (StA / Gericht, dort von OWi über VG bis zum Familiengericht) angeht.
Ist man während der Zeit wirklich nur vom Gutdünken des Ministeriums abhängig?
Für mich ein klares Argument gegen den Staatsdienst, so schön die späteren Vorteile auch sein mögen.
Ich überlege derzeit ebenfalls als Proberichter anzufangen und schiebe auch etwas "Panik" vor den Verwendungen während der Probezeit. Ich finde es abenteuerlich, dass man für 3 - 5 Jahre kein Mitspracherecht haben soll, was Arbeitsort und Tätigkeitsfeld (StA / Gericht, dort von OWi über VG bis zum Familiengericht) angeht.
Ist man während der Zeit wirklich nur vom Gutdünken des Ministeriums abhängig?
Für mich ein klares Argument gegen den Staatsdienst, so schön die späteren Vorteile auch sein mögen.
18.01.2020, 17:45
(17.01.2020, 18:27)Gast schrieb: Unabhängig von den von dir erwähnten Bundesländern:
Ich überlege derzeit ebenfalls als Proberichter anzufangen und schiebe auch etwas "Panik" vor den Verwendungen während der Probezeit. Ich finde es abenteuerlich, dass man für 3 - 5 Jahre kein Mitspracherecht haben soll, was Arbeitsort und Tätigkeitsfeld (StA / Gericht, dort von OWi über VG bis zum Familiengericht) angeht.
Ist man während der Zeit wirklich nur vom Gutdünken des Ministeriums abhängig?
Für mich ein klares Argument gegen den Staatsdienst, so schön die späteren Vorteile auch sein mögen.
Das ist zumindest in SH nicht so schlimm. Zumindest nach meinem derzeitigen Informationsstand. Du bewirbst dich für eine Gerichtsbarkeit und wirst da dann auch eingesetzt. Du musst als Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch nicht zur StA. Für mich ein großer Pluspunkt :D
Aber ich gebe dir recht: Man bekommt als Proberichter wahrscheinlich wieder deutlich zu spüren, das Lehrjahre keine Herrenjahre sind...