• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Reisen ohne Urlaub als Richter
1 2 »
Antworten

 
Reisen ohne Urlaub als Richter
Gast2867
Unregistered
 
#1
11.01.2020, 21:54
Hallo zusammen!

Kann ein Richter aufgrund seiner Unabhängigkeit von Donnerstag bis Sonntag verreisen, wenn keine Termine am Donnerstag und Freitag anstehen, ohne dafür Urlaub nehmen zu müssen? Muss er überhaupt während der Werktage, an denen er nicht am Gericht ist, telefonisch/per Mail erreichbar sein? Falls ja, wäre dies ja auch im Ausland möglich.
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
12.01.2020, 00:43
Allein schon um den Kurzurlaub genießen und abschalten zu können, sollte er die 2 Tage Urlaub nehmen - dafür sind Urlaubstage da. Es kann immer passieren, dass du - wenn im Dienst - kontaktiert wirst oder spontan Krankheitsvertretung oder Urlaubsvertretung für Kollegen machen musst.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
12.01.2020, 10:52
(12.01.2020, 00:43)Gast schrieb:  Allein schon um den Kurzurlaub genießen und abschalten zu können, sollte er die 2 Tage Urlaub nehmen - dafür sind Urlaubstage da. Es kann immer passieren, dass du - wenn im Dienst - kontaktiert wirst oder spontan Krankheitsvertretung oder Urlaubsvertretung für Kollegen machen musst.

Oder dass du zu Gericht musst, wenn eine einstweilige Verfügung reinkommt.
Zitieren
Gastler
Unregistered
 
#4
12.01.2020, 11:05
(12.01.2020, 10:52)Gast schrieb:  
(12.01.2020, 00:43)Gast schrieb:  Allein schon um den Kurzurlaub genießen und abschalten zu können, sollte er die 2 Tage Urlaub nehmen - dafür sind Urlaubstage da. Es kann immer passieren, dass du - wenn im Dienst - kontaktiert wirst oder spontan Krankheitsvertretung oder Urlaubsvertretung für Kollegen machen musst.

Oder dass du zu Gericht musst, wenn eine einstweilige Verfügung reinkommt.

Eben. Aus dem homeoffice heraus arneiten
Zitieren
Auch Bln
Unregistered
 
#5
12.01.2020, 12:09
Diese Frage solltest Du Dir an Deiner Dienststelle beantworten lassen - nicht in so einem Forum. Denn welche Möglichkeiten es gibt, dem Büro fern zu bleiben variiert sehr stark - ich kenne Kammern, in denen faktisch bedingt fast eine Präsenzpflicht herrscht (z.B. insbesondere große SK) und Dezernate, bei denen kaum eine regelmäßige Anwesenheit notwendig erscheint.

Zusätzlich dazu, dass Du in einem Forum wie diesem keine verlässliche Beantwortung Deiner Frage finden wirst, lädt Deine Frage geradezu dazu ein, Dein Arbeits- und Rollenverständnis zu hinterfragen. Richterliche Freiheit ist wichtig und die Bedingung dafür, den verfassungsgemäßen Auftrag umzusetzen. Sie dient aber nicht dazu, Deine persönlichen Urlaubspläne zu optimieren.

Als Ri hast Du -soweit ich weiß- in jedem Bundesland 30 Tage Urlaub im Jahr. Meinst Du nicht, dass Du damit genug Ortsabwesenheitstage realisieren kannst?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
12.01.2020, 13:00
Ich denke auch, dass Du hier deine Grundeinstellung überdenken musst, wenn Du von 30 Tagen + Feiertage als erstes überlegst, wie Du noch mehr Urlaubstage für lau rausschlagen könntest. Im Bekanntenkreis ist es unterschiedlich, mehr als 2 Tage HO kann/macht aber keiner, weil es de facto nicht geht (aus den bereits hier genannten Gründen). Eine Bekannte ist z.B. Richterin und arbeitet gar nicht im HO: Zum einen ist ihr das Akten mitschleppen zu nervig (denn du nimmst dann nicht nur 1 Akte mit) und die Software/PC ist halt auch nur bei ihr fest auf der Arbeit im Büro. Bei einem Bekannten ist es regelmäßig so, dass die Geschäftsstelle nochmal anruft, weil sich Anwalt xyz oder so gemeldet hat. Ich stelle mir das extrem nervig vor im Urlaub zu sein und dann ständig aufs Handy gucken zu müssen oder mich abseilen zu müssen, weil ich nun zurückrufen muss, eh nicht viel regeln kann, überhaupt nichts an Akten vor Ort gerade im Urlaub zugänglich habe - wäre mir nicht nur zu nervig, sondern auch viel zu peinlich, wenn sich das rumspricht (und das wird es: allein wegen Hintergrundgeräusche etc - und die Tatsache, dass du erst am Montag dazu was sagen kannst und keinen Zugriff auf Akten/Termine etc gerade hast). Kurzum: ich würd mir die "Karriere" nicht direkt wegen sowas versauen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
12.01.2020, 13:00
Du weißt ja auch gar nicht, ob nicht vllt. Donnerstag dein fester Sitzungstag ist. :angel:
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#8
12.01.2020, 13:02
(12.01.2020, 12:09)Auch Bln schrieb:  Diese Frage solltest Du Dir an Deiner Dienststelle beantworten lassen - nicht in so einem Forum. Denn welche Möglichkeiten es gibt, dem Büro fern zu bleiben variiert sehr stark - ich kenne Kammern, in denen faktisch bedingt fast eine Präsenzpflicht herrscht (z.B. insbesondere große SK) und Dezernate, bei denen kaum eine regelmäßige Anwesenheit notwendig erscheint.

Da stimme ich zu; trotzdem sollte auch in den Dezernaten, die weniger Anwesenheit erfordern, der Richter dann auch erreichbar sein und die Möglichkeit bestehen, eine vernünftige Antwort geben zu können. Das ist im Home Office gegeben, selbst wenn er zu der Zeit gerade im Garten sitzt kann er mal nachgucken. Das ist aber nicht gegeben, wenn er morgens um 11h in einem Café in Paris sitzt und de facto absolut gar nichts sagen kann, außer "muss ich am Montag beantworten" oder einfach gar nicht erst rangeht. :D
Zitieren
BlackJack
Member
***
Beiträge: 53
Themen: 9
Registriert seit: Feb 2019
#9
12.01.2020, 13:09
Wie sieht das denn mit der Dauer des zusammenhängend gewährten Urlaubs aus? Sagt die Gerichtsverwaltung beispielsweise, dass sie es nicht gerne sehen, wenn jemand länger als zwei Wochen am Stück Urlaub macht? Oder kann man sich auch unproblematisch vier Wochen auf eine einsame Insel verabschieden?
Suchen
Zitieren
Gaast
Unregistered
 
#10
12.01.2020, 14:55
Kommt aufs Gericht an, denke ich. Bei "uns" gibt es im Sommer eine Sperre. Man darf nur 2 Wochen am Stück weg sein.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus