17.01.2020, 15:54
(16.01.2020, 13:03)Gast schrieb:(14.01.2020, 20:39)Gast schrieb:(13.01.2020, 08:59)GAsst schrieb: Moin, ich bin kein Steuerrechtler, daher basieren meine Angaben auf meinen Erfahrungen.Das kann ich so nicht bestätigen.
Du kannst für die vergangenen 4 Jahre machen. Was du natürlich nicht machen kannst, ist die Belastung der vorvergangenen 3 Jahre im letzten Jahr geltend zu machen. Für 2016-2018 eine Erklärung abzugeben ergibt also nur Sinn, wenn du dort Steuern gezahlt hast, also Einkünfte hattest.
Ich habe meine Steuererklärung für die letzten vier Studienjahre gemacht, in denen ich keine Steuern gezahlt habe. Du bekommst dann zwar keine Steuern zurück, aber einen "Verlustvortrag", sozusagen einen Abzug, der dann vorgenommen wird, wenn du steuerpflichtiges Einkommen hast und das dann mindert, sodass du weniger Steuern zahlen musst, bzw. dein Geld zurück bekommst.
Im Endeffekt kannst du also doch die Belastung der vergangenen Jahre im letzten Jahr geltend machen, weil du sie bis dahin vor dir her trägst.
Das ist nur bedingt richtig. Es geht nur dann, wenn es sich dabei um ein Zweitstudium handelt. Genau das hat das BVerfG vor ein paar Tagen bestätigt. Daher kein Verlustvortrag bei Erststudium.
Ja das stimmt, sorry hatte ich nicht bedacht. Hatte erst den Bachelor Unternehmensjurist gemacht und war die letzten zwei Jahre davon schon parallel im Aufbaustudiengang zum ersten Staatsexamen eingeschrieben, was dann als Zweitstudium gewertet wurde...
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Steuererklärung nach dem Referendariat - von taxlaw - 07.01.2020, 13:30
RE: Steuererklärung nach dem Referendariat - von GAsst - 13.01.2020, 08:59
RE: Steuererklärung nach dem Referendariat - von Gast - 14.01.2020, 20:39
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RE: Steuererklärung nach dem Referendariat - von Essen - 13.01.2020, 10:29