24.11.2025, 06:55
Hallo zusammen,
ich denke im kommenden Jahr an eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH oder den GBA.
Vielleicht haben hier Kollegen eins der beiden gemacht?
Speziell würde mich der Ablauf der alltäglichen Arbeit interessieren.
Beim GBA zB der Umfang der Reisetätigkeiten durch Sitzungsvertretung, durchschnittliche Arbeitszeiten, Gegenzeichnung, Umfang und Menge der Verfahren.
Beim BGH quasi same, wobei ich da keine Reistätigkeit erwarten würde und der Fokus da auf der Revision liegt. Das macht man beim GBA mW nur 1 Jahr.
Grds. Alles für mich ok, aber man ist einfach gerne vorbereitet was kommt.
Aus welchen Gründen habt ihr eine der Abordnungen gemacht? Sind beide Abordnungen bei euch äquivalent zu Beförderungsoptionen? (VRLG,OStA)
Danke für eure Antworten:)
ich denke im kommenden Jahr an eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH oder den GBA.
Vielleicht haben hier Kollegen eins der beiden gemacht?
Speziell würde mich der Ablauf der alltäglichen Arbeit interessieren.
Beim GBA zB der Umfang der Reisetätigkeiten durch Sitzungsvertretung, durchschnittliche Arbeitszeiten, Gegenzeichnung, Umfang und Menge der Verfahren.
Beim BGH quasi same, wobei ich da keine Reistätigkeit erwarten würde und der Fokus da auf der Revision liegt. Das macht man beim GBA mW nur 1 Jahr.
Grds. Alles für mich ok, aber man ist einfach gerne vorbereitet was kommt.
Aus welchen Gründen habt ihr eine der Abordnungen gemacht? Sind beide Abordnungen bei euch äquivalent zu Beförderungsoptionen? (VRLG,OStA)
Danke für eure Antworten:)
24.11.2025, 10:08
Hallo,
ich kann nicht aus eigener Erfahrung berichten, sondern nur wiedergeben, was ein guter Bekannter von seiner Abordnung zur GBA berichtet hat: Er hat es als durchweg positive Erfahrung beschrieben, die er jederzeit weiterempfehlen würde. Wenn ich das richtig verstanden und richtig in Erinnerung habe, dann durfte er auch vor dem BGH in einem Verfahren auftreten. Er meinte, dass die Arbeit extrem abwechslungsreich gewesen sei. Er hat es damals in Teilzeit gemacht, soweit ich weiß und hat nicht von vielem Pendeln / vielen Reisen berichtet.
Vermutlich hilft das nicht wahnsinnig, aber ich dachte, dass eine kurze Antwort besser als gar keine ist.
Viele Grüße
ich kann nicht aus eigener Erfahrung berichten, sondern nur wiedergeben, was ein guter Bekannter von seiner Abordnung zur GBA berichtet hat: Er hat es als durchweg positive Erfahrung beschrieben, die er jederzeit weiterempfehlen würde. Wenn ich das richtig verstanden und richtig in Erinnerung habe, dann durfte er auch vor dem BGH in einem Verfahren auftreten. Er meinte, dass die Arbeit extrem abwechslungsreich gewesen sei. Er hat es damals in Teilzeit gemacht, soweit ich weiß und hat nicht von vielem Pendeln / vielen Reisen berichtet.
Vermutlich hilft das nicht wahnsinnig, aber ich dachte, dass eine kurze Antwort besser als gar keine ist.
Viele Grüße
24.11.2025, 22:38
BGH: Ich nehme an, dich interessieren die Strafsenate. Die sitzen bekanntlich in Karlsruhe (1. - 4.) und in Leipzig (5. und 6.). Die Gepflogenheiten unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und Senat zu Senat und sind natürlich auch im steten Wandel, so dass es sich anbietet, im Vorstellungsgespräch nachzufragen, um keine Überraschungen zu erleben.
Allgemein kann man sagen: In der Regel teilt dir als WiMi der/die Vorsitzende die Verfahren zu. Das können (teils auch senats- und/oder geschäftslagenabhängig) entweder kleine Sachen sein, die du weitgehend selbständig bearbeitest. Oder größere Verfahren, in denen - oft in Abstimmung mit dem/der BE - umfangreichere Voten zu erstellen sind. Teilnahme an den Beratungen ist möglich (vgl. § 193 Abs. 2 GVG), auch das Vorstellen des "eigenen" Verfahrens in der Beratung und das Mitdiskutieren (senatsabhängig).
Die Strafsenate beraten alle zwei Wochen Di/Mi/Do. Das sind die Tage, an denen man als WiMi typischerweise mindestens anwesend sein muss (bei einer Vollzeitstelle). In welchem Umfang Home-Office möglich ist, sollte vorher mit dem/der Senatsvorsitzenden geklärt werden.
Arbeitszeiten: Du arbeitest, bis das Votum fertig ist...
Karriere: Schaden dürfte die Abordnung zum BGH nie. In Bundesländern mit Erprobungssystem (gemeint ist die Erprobung für Beförderungsstellen, nicht die Probezeit nach § 12 DRiG) wird sie teils als sog. "Ersatzerprobung" anerkannt (zB. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz), in anderen nicht (zB Baden-Württemberg).
Allgemein kann man sagen: In der Regel teilt dir als WiMi der/die Vorsitzende die Verfahren zu. Das können (teils auch senats- und/oder geschäftslagenabhängig) entweder kleine Sachen sein, die du weitgehend selbständig bearbeitest. Oder größere Verfahren, in denen - oft in Abstimmung mit dem/der BE - umfangreichere Voten zu erstellen sind. Teilnahme an den Beratungen ist möglich (vgl. § 193 Abs. 2 GVG), auch das Vorstellen des "eigenen" Verfahrens in der Beratung und das Mitdiskutieren (senatsabhängig).
Die Strafsenate beraten alle zwei Wochen Di/Mi/Do. Das sind die Tage, an denen man als WiMi typischerweise mindestens anwesend sein muss (bei einer Vollzeitstelle). In welchem Umfang Home-Office möglich ist, sollte vorher mit dem/der Senatsvorsitzenden geklärt werden.
Arbeitszeiten: Du arbeitest, bis das Votum fertig ist...
Karriere: Schaden dürfte die Abordnung zum BGH nie. In Bundesländern mit Erprobungssystem (gemeint ist die Erprobung für Beförderungsstellen, nicht die Probezeit nach § 12 DRiG) wird sie teils als sog. "Ersatzerprobung" anerkannt (zB. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz), in anderen nicht (zB Baden-Württemberg).
01.12.2025, 07:15
Vielen lieben Dank für die Antworten. :)
01.12.2025, 15:37
Aus Interesse: wie läuft das denn finanziell etc in der Justiz? Müsste dann für die Zeit der Abordnung auch "normale" TE geben? Wird dort ne Dienstwohnung gestellt?
01.12.2025, 22:23
Die Besoldung zahlt der abordnende Dienstherr weiter. Eine Dienstwohnung gibt es nicht, aber es wird Trennungsentschädigung gezahlt, die auch die Wohnkosten abdeckt, jedenfalls bei bescheidenen Ansprüchen. Außerdem gibt es eine kleine sog. Bundeszulage.
06.12.2025, 10:38
Ich war mal vor ein paar Monaten bei einer Besucherführung im BGH, die ein WisMit geleitet hat. Daher stammen meine Informationen:
Beim Zivilsenat ist mal wohl 2 Tage die Woche da und kann den Rest der Woche Home Office machen. Die Akte wird bearbeitet, bis sie fertig ist. Das Votum kann daher eine Woche oder auch mal vier Monate dauern. Die späteren BGH Urteile müssen auch von den WisMit auf jedes Komma perfekt Korrektur gelesen werden. Die Büros der WisMits sind nicht im Zentrum von Karlsruhe, sondern abseits. Manche WisMits arbeiten daher lieber in der Bibliothek des BGH. Hotelkosten werden übernommen und man bekommt den Ministerialzuschlag (?) und wohl Trennungsgeld. Teilzeit ist möglich, aber eben nicht ganz so leicht bei dieser Art von wissenschaftlicher Arbeit.
Beim Zivilsenat ist mal wohl 2 Tage die Woche da und kann den Rest der Woche Home Office machen. Die Akte wird bearbeitet, bis sie fertig ist. Das Votum kann daher eine Woche oder auch mal vier Monate dauern. Die späteren BGH Urteile müssen auch von den WisMit auf jedes Komma perfekt Korrektur gelesen werden. Die Büros der WisMits sind nicht im Zentrum von Karlsruhe, sondern abseits. Manche WisMits arbeiten daher lieber in der Bibliothek des BGH. Hotelkosten werden übernommen und man bekommt den Ministerialzuschlag (?) und wohl Trennungsgeld. Teilzeit ist möglich, aber eben nicht ganz so leicht bei dieser Art von wissenschaftlicher Arbeit.



