10.11.2025, 11:59
Hallo, ich arbeite seit ein paar Monaten als Rechtsanwältin, merke aber immer mehr, dass ich meine Zukunft hier nicht sehe. Daher habe ich mich bei einer Versicherung beworben und wurde auch genommen. Ich habe jetzt die Möglichkeit als Syndikusanwalt beschäftigt zu werden und somit weiter ins Versorgungswerk einzuzahlen oder aber meine Zulassung als Rechtsanwältin komplett abzugeben und in die DRV einzuzahlen.
Ich habe mich leider nie so wirklich damit beschäftigt, da ich immer dachte der klassische Anwalt sei mein Traumberuf. Kann mir jemand bei den pros und cons helfen?
Zudem werde ich wahrscheinlich einen Monat zwischen den beiden Jobs als Leerlauf haben. Arbeitslosengeld bekomme ich durch eine Sperre wegen eigener Kündigung nicht.
Ich habe mich leider nie so wirklich damit beschäftigt, da ich immer dachte der klassische Anwalt sei mein Traumberuf. Kann mir jemand bei den pros und cons helfen?
Zudem werde ich wahrscheinlich einen Monat zwischen den beiden Jobs als Leerlauf haben. Arbeitslosengeld bekomme ich durch eine Sperre wegen eigener Kündigung nicht.
10.11.2025, 12:25
Also uns wurde in der Anwaltsstation mitgeteilt, dass man als Syndikusanwalt trotzdem in das Versorgungswerk einzahlen soll, weil die Rente wesentlich höher ist.
10.11.2025, 12:37
(10.11.2025, 12:25)Pat09 schrieb: Also uns wurde in der Anwaltsstation mitgeteilt, dass man als Syndikusanwalt trotzdem in das Versorgungswerk einzahlen soll, weil die Rente wesentlich höher ist.
Es soll wohl auch deutlich sicherer sein, da ein kleinerer Personenkreis aus diesem Topf versorgt wird. Das mit der Höhe stimmt aber nur bedingt, man entscheidet glaube ich selbst wie viel man einzahlt, gibt auch Leute die mehr als das nötigste einzahlen.
10.11.2025, 12:38
Jaaa genau. Uns wurde auch dazu geraten, dass man auch im Versorgungswerk bleiben soll.
10.11.2025, 12:46
(10.11.2025, 12:37)Sonnenschein schrieb:(10.11.2025, 12:25)Pat09 schrieb: Also uns wurde in der Anwaltsstation mitgeteilt, dass man als Syndikusanwalt trotzdem in das Versorgungswerk einzahlen soll, weil die Rente wesentlich höher ist.
Es soll wohl auch deutlich sicherer sein, da ein kleinerer Personenkreis aus diesem Topf versorgt wird. Das mit der Höhe stimmt aber nur bedingt, man entscheidet glaube ich selbst wie viel man einzahlt, gibt auch Leute die mehr als das nötigste einzahlen.
du zahlst zumindest bei uns in Bayern mindestens den Beitrag ein, der sonst in die gesetzliche Rente fließt. Damit sind die Ablaufleistungen in der Regel höher. Das hängt aber auch davon ab, wie das Versorgungswerk wirtschaftet. In der Absicherung bei Berufsunfähigkeit gibt es noch Unterschiede. Da sollte man genau hinschauen. Aber das muss ich bei der DRV auch.
Es ist m.E. aber auch nicht schlimm, wenn man in beiden Systemen Beiträge stehen hat. Ggf kann man die später übertragen, oder man zahlt freiwillig noch in die DRV ein, macht 60 Monate voll und bekommt dann aus beiden Systemen Geld.
10.11.2025, 12:51
Danke für die Antworten.
Weiß jemand, wie es in dem einen Monat wo ich wahrscheinlich arbeitslos sein werde aussieht mit dem Versorgungswerk? Kann man sich da befreien lassen oder zumindest nur den Mindestbetrag zahlen?
Weiß jemand, wie es in dem einen Monat wo ich wahrscheinlich arbeitslos sein werde aussieht mit dem Versorgungswerk? Kann man sich da befreien lassen oder zumindest nur den Mindestbetrag zahlen?
10.11.2025, 13:38
(10.11.2025, 12:51)Sabrina96 schrieb: Danke für die Antworten.
Weiß jemand, wie es in dem einen Monat wo ich wahrscheinlich arbeitslos sein werde aussieht mit dem Versorgungswerk? Kann man sich da befreien lassen oder zumindest nur den Mindestbetrag zahlen?
Du zahlst für den Monat den Mindestbetrag aus eigener Tasche. In BW waren das 2022 ungefähr 120€
11.11.2025, 11:55
Würde dir dringend empfehlen, ins Versorgungswerk einzuzahlen. Deine Rente wird wesentlich höher sein. Je nach Versorgungswerk, wirst du sogar mehr als deine gezahlten Beiträge zurückerhalten, da diese z.T. am Kapitalmarkt angelegt werden.
11.11.2025, 18:11
Wie sieht es mit Standortwechseln aus? Angenommen ich bin Syndikus bei einem Unternehmen in Baden-Württemberg und wechsle zu einem Unternehmen in Hamburg. 2 Jahre später dann zu einem Unternehmen in Bayern.
1. Muss ich jedes Mal die Kammer & Versorgungswerk wechseln?
2. Bekomme ich dann zum Rentenbeginn jeweils Zahlungen aus allen Versorgungswerken bei denen ich eingezahlt habe?
1. Muss ich jedes Mal die Kammer & Versorgungswerk wechseln?
2. Bekomme ich dann zum Rentenbeginn jeweils Zahlungen aus allen Versorgungswerken bei denen ich eingezahlt habe?
12.11.2025, 09:08
(11.11.2025, 18:11)campingstuhl schrieb: Wie sieht es mit Standortwechseln aus? Angenommen ich bin Syndikus bei einem Unternehmen in Baden-Württemberg und wechsle zu einem Unternehmen in Hamburg. 2 Jahre später dann zu einem Unternehmen in Bayern.Das hängt von den Bedingungen der Versorgungswerke ab und ist leider manchmal sehr kompliziert. Wenn dein Unternehmen oder deine Kanzlei mehrere Standorte hat (an deinem alten und deinem neuen), kann es möglich sein, weiter im alten einzuzahlen.
1. Muss ich jedes Mal die Kammer & Versorgungswerk wechseln?
2. Bekomme ich dann zum Rentenbeginn jeweils Zahlungen aus allen Versorgungswerken bei denen ich eingezahlt habe?
Lass dich vorher auf jeden Fall dazu beraten.
Und zum Thema „manchmal bekommt man sogar mehr raus als man eingezahlt hat“ - das hängt natürlich von der eigenen Lebenserwartung ab. Wenn du ein Jahr nach der Rente ins Gras beißt wars das. Wenn du 105 wirst, hat sichs mehr als gelohnt.



