13.10.2025, 10:24
Ich habe mal eine Frage, wie etwas in der Praxis gemacht wird:
Wenn ich ein Familienmitglied vor Gericht vertrete und dies entweder nach § 79 II Nr.2 Var. 1 oder Var. 2 tue, brauche ich ja eine Prozessvollmacht der Person. Schreibe ich dann in die Klage auch eine Erklärung dazu rein und wenn ja, wo? in die Zulässigkeit? Oder reiche ich bloß die Vollmacht mit ein ? Muss ich meine Examenszeugnisse mit einreichen?
Danke schonmal im Voraus
Wenn ich ein Familienmitglied vor Gericht vertrete und dies entweder nach § 79 II Nr.2 Var. 1 oder Var. 2 tue, brauche ich ja eine Prozessvollmacht der Person. Schreibe ich dann in die Klage auch eine Erklärung dazu rein und wenn ja, wo? in die Zulässigkeit? Oder reiche ich bloß die Vollmacht mit ein ? Muss ich meine Examenszeugnisse mit einreichen?
Danke schonmal im Voraus
13.10.2025, 12:37
Ich hatte das Problem Mal im FamFG und mein Examenszeugnis in Kopie vorgelegt. Das war dort schon strange - im Parteiprozess kommt es natürlich noch seltsamer...
13.10.2025, 18:09
Wozu denn? Soweit es Familienangehörige betrifft, darfst du sie ja nach Var. 1 bereits dann vertreten, wenn du volljährig bist.
Übersehe ich etwas?
Übersehe ich etwas?
13.10.2025, 18:12
(13.10.2025, 18:09)E-135 schrieb: Wozu denn? Soweit es Familienangehörige betrifft, darfst du sie ja nach Var. 1 bereits dann vertreten, wenn du volljährig bist.
Übersehe ich etwas?
Du übersiehst nichts, ich lese die Norm auch so. Bei mir war es kein Familienangehöriger. Aber vielleicht will er die Verwandtschaft nicht offenlegen oder nachweisen? Außerdem erkennt die Gegenseite vielleicht gleich an, wenn sie sieht, dass der Beistand ein Prädikat hat...?


