Gestern, 00:01
Ich habe immense Probleme damit, den AV innerhalb von 10 Minuten zu halten. Die 10-Minuten-Regel ist eine Soll-Vorschrift. Dennoch frage ich mich, ob es sich negativ auswirkt, wenn der Vortrag 12 min dauert.
Habt ihr Erfahrungen damit gemacht? Ich werde in Hessen geprüft (strafrechtlicher AV).
Ich bin ein Kandidat, der in der Regel die Musterlösung trifft. Konkret bin ich daher am abwägen: bis zu 12 min Vortragslänge, dafür aber im Wesentlichen vollständiger Inhalt oder 10 min Vortragslänge mit (bewusstem) Weglassen von Ausführungen?
Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn ihr von euren Erfahrungen berichten könntet. In unseren AGs hat jeder AG-Leiter hinsichtlich der Bewertung der Vortragslänge eine andere Meinung vertreten..
Habt ihr Erfahrungen damit gemacht? Ich werde in Hessen geprüft (strafrechtlicher AV).
Ich bin ein Kandidat, der in der Regel die Musterlösung trifft. Konkret bin ich daher am abwägen: bis zu 12 min Vortragslänge, dafür aber im Wesentlichen vollständiger Inhalt oder 10 min Vortragslänge mit (bewusstem) Weglassen von Ausführungen?
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Gestern, 08:53
Ich denke, das hängt sehr vom Prüfer ab aber ich selbst hab im Strafrecht auch die 12 min voll ausgeschöpft und hatte 13 Punkte. Ich gehe davon aus, dass mir deshalb allein aufgrund der Länge meines Vortrags keine Punkte abgezogen wurden.
Im Übrigen haben alle anderen in meiner Gruppe auch 12 gebraucht.
Klar sind 10 Min besser aber wenn der Rest auch passt brechen Dir 12 min nicht das Bein.
Im Übrigen haben alle anderen in meiner Gruppe auch 12 gebraucht.
Klar sind 10 Min besser aber wenn der Rest auch passt brechen Dir 12 min nicht das Bein.
Gestern, 21:46
Das kommt auf die Kommission an. In NDS sind 10 Minuten die Obergrenze. Ich habe 10:45 gebraucht und es wurde am Ende explizit gesagt, dass wegen der Zeitüberschreitung ein Punkt abgezogen wird, obwohl ich die Lösung getroffen habe.