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  5. Hilfe: Widerklage und vorsorgliche Aufrechnung
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Hilfe: Widerklage und vorsorgliche Aufrechnung
gedöns
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2025
#1
03.09.2025, 09:36
Hallo, 

ich soll ein Votum schreiben. 

Der Kläger macht einen Anspruch geltend, der auch vom Beklagten als unstreitig angesehen wird. Der Beklagte macht jedoch einen Anspruch im Rahmen der Widerklage geltend, welcher über den Anspruch der Klage hinausgeht. Auf der letzten Seite der Widerklageschrift steht nun, dass der Beklagte vorsorglich die Aufrechnung erklärt. 

Vielleicht bin ich einfach noch nicht so sehr im Thema, aber bisher habe ich Probleme das Ganze vernünftig aufzubauen und konnte auch bei der Recherche keine vergleichbaren Fälle finden. Oft ging es dann um eine Hilfsaufrechnung, hier müsste es doch eine Primäraufrechnung sein nach meinem Verständnis. Oder es ging eben um eine Hilfswiderklage. Muss ich die Aufrechnung im Rahmen der Klage prüfen? Wenn nicht, wo dann? Sollte der Gegenanspruch durchgehen, müsste ich dann im Rahmen der Widerklage noch mal von der gesamten Höhe der Widerklageforderung ausgehen. Wie steht es um den Gebührenstreitwert? 

Für ein wenig Input wäre ich so dankbar!
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Negatives Tatbestandsmerkmal
Junior Member
**
Beiträge: 47
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2024
#2
03.09.2025, 16:12
Die Aufrechnung ist ein echter Hilfsantrag. Das bedeutet, sie kommt nur ins Spiel, wenn der Hauptantrag nicht durchgeht. Zuerst zu prüfen ist also, ob die Widerklage zulässig und begründet ist.

Sollte sie das nicht sein, ist über die Hilfsaufrechnung zu entscheiden. Diese ist auch grundsätzlich zulässig, Stichwort innerprozessuale Bedingung.

Die Widerklage kann an mehreren Punkten scheitern: Sie kann bereits unzulässig sein, aber eben auch unbegründet, weil der behauptete Anspruch nicht besteht. Sollte letzteres der Fall sein, wird sich natürlich auch die sodann hilfsweise zu prüfende Hilfsaufrechnung unbegründet sein. Wenn die Widerklage jedoch nur unzulässig ist, dann wäre im Rahmen der Hilfsaufrechnung noch materiell-rechtlich über den behaupteten Anspruch zu entscheiden. Ebenso können Widerklage und Aufrechnung auf verschiedene Sachverhalte und Ansprüche gestützt sein, aber das ist ja glaube ich bei dir gerade nicht der Fall.

Ich denke mir bei dir geht es dem Anwalt darum, sich mit der Hilfsaufrechnung für den Fall abzusichern, dass die Widerklage - eben z.B. aus Gründen der Zulässigkeit - unabhängig von einer Sachentscheidung nicht durchgeht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.09.2025, 16:13 von Negatives Tatbestandsmerkmal.)
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RiLG Hessen
Junior Member
**
Beiträge: 44
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#3
03.09.2025, 18:32
(03.09.2025, 16:12)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb:  Die Aufrechnung ist ein echter Hilfsantrag. Das bedeutet, sie kommt nur ins Spiel, wenn der Hauptantrag nicht durchgeht. Zuerst zu prüfen ist also, ob die Widerklage zulässig und begründet ist.

Sollte sie das nicht sein, ist über die Hilfsaufrechnung zu entscheiden. Diese ist auch grundsätzlich zulässig, Stichwort innerprozessuale Bedingung.

Die Widerklage kann an mehreren Punkten scheitern: Sie kann bereits unzulässig sein, aber eben auch unbegründet, weil der behauptete Anspruch nicht besteht. Sollte letzteres der Fall sein, wird sich natürlich auch die sodann hilfsweise zu prüfende Hilfsaufrechnung unbegründet sein. Wenn die Widerklage jedoch nur unzulässig ist, dann wäre im Rahmen der Hilfsaufrechnung noch materiell-rechtlich über den behaupteten Anspruch zu entscheiden. Ebenso können Widerklage und Aufrechnung auf verschiedene Sachverhalte und Ansprüche gestützt sein, aber das ist ja glaube ich bei dir gerade nicht der Fall.

Ich denke mir bei dir geht es dem Anwalt darum, sich mit der Hilfsaufrechnung für den Fall abzusichern, dass die Widerklage - eben z.B. aus Gründen der Zulässigkeit - unabhängig von einer Sachentscheidung nicht durchgeht.

Kleine Korrektur: Die Aufrechnung ist kein Antrag, hat deshalb bei den Anträgen im TB auch nichts verloren. Die Gegenforderung wird auch gerade nicht rechtshängig.
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