02.12.2019, 12:27
Weiß jemand, ob im Januar oder Februar Auswahlgespräche in Berlin stattfinden?
Und wer von den drei Personalreferenten konkret zuständig ist?
Und wer von den drei Personalreferenten konkret zuständig ist?
02.12.2019, 16:49
Der Rechtsstaat muss investieren, ja! Man darf nur hoffen, dass man nicht erst dann weiß, was die Stunde geschlagen hat, wenn es schon nach 12 ist.
Letztens durfte ich von einem Kollegen hören, was er "Unfassbares" vernommen hat. Er hat Kunde bekommen, man hätte jmd eingestellt, der im 1. Examen nur 7.04 P hatte. Bitte was? Da kommt einem die Galle hoch. Bitte stellt Leute mit 2 x 6 Punkten oder sonst was ein, Hauptsache sie können es. Fügt eine unabhängige Probezeit ein oder weiß der Geier was. Erhöht die Besoldung, damit die Leute sich ihren Burnout wieder lieber bei der Justiz holen und nicht in der GK, aber tut irgendwas und hört auf, so ausschließlich auf den Noten rumzutrommeln. Als ob jemand mit 9 P den Ultrarichter oder StA schieben kann, jemand mit 7 Punkten aber auf keinen Fall.
Wer sich Bestenauslese auf die Fahne schreibt, muss auch die Bedingungen dafür schaffen. Leider kriegt so etwas ein privates Unternehmen schneller und besser hin als jemand, der tolle Zahlen präsentieren will. Wenn 25 Richter und StA pensioniert werden und 15 neue ernannt werden, heißt die überaus positive Nachricht nur "Hört!Hört! Wieder 15 Neue - die Einstellungsoffensive schreitet unaufhörlich voran!"
Letztens durfte ich von einem Kollegen hören, was er "Unfassbares" vernommen hat. Er hat Kunde bekommen, man hätte jmd eingestellt, der im 1. Examen nur 7.04 P hatte. Bitte was? Da kommt einem die Galle hoch. Bitte stellt Leute mit 2 x 6 Punkten oder sonst was ein, Hauptsache sie können es. Fügt eine unabhängige Probezeit ein oder weiß der Geier was. Erhöht die Besoldung, damit die Leute sich ihren Burnout wieder lieber bei der Justiz holen und nicht in der GK, aber tut irgendwas und hört auf, so ausschließlich auf den Noten rumzutrommeln. Als ob jemand mit 9 P den Ultrarichter oder StA schieben kann, jemand mit 7 Punkten aber auf keinen Fall.
Wer sich Bestenauslese auf die Fahne schreibt, muss auch die Bedingungen dafür schaffen. Leider kriegt so etwas ein privates Unternehmen schneller und besser hin als jemand, der tolle Zahlen präsentieren will. Wenn 25 Richter und StA pensioniert werden und 15 neue ernannt werden, heißt die überaus positive Nachricht nur "Hört!Hört! Wieder 15 Neue - die Einstellungsoffensive schreitet unaufhörlich voran!"
03.12.2019, 09:16
Auch wenn die Position unbeliebt machen dürfte: es gibt einen Grund, weswegen Justiz und GKs bzw. Boutiquen an Notengrenzen festhalten.
Es ist einfach sehr wahrscheinlich, dass jemand, der im zweiten Examen 8,x oder mehr geschafft hat, auch das Zeug zum Richter bzw. guten Associate mitbringt. Denn wer über solide juristische Kenntnisse und Methodik sowie Entschlusskraft und schnelle Auffassungsgabe verfügt, bekommt die 8 plus meistens irgendwie hin.
Dagegen ist bei unter 7,0 im Zweiten meist tatsächlich irgendwo der Wurm drin - und zwar meist nicht in Form einer bloßen Prüfungsangst.
Die Frage ist, ob die Just
Es ist einfach sehr wahrscheinlich, dass jemand, der im zweiten Examen 8,x oder mehr geschafft hat, auch das Zeug zum Richter bzw. guten Associate mitbringt. Denn wer über solide juristische Kenntnisse und Methodik sowie Entschlusskraft und schnelle Auffassungsgabe verfügt, bekommt die 8 plus meistens irgendwie hin.
Dagegen ist bei unter 7,0 im Zweiten meist tatsächlich irgendwo der Wurm drin - und zwar meist nicht in Form einer bloßen Prüfungsangst.
Die Frage ist, ob die Just
03.12.2019, 09:22
Merke: In der BVG sollte man nicht schreiben ...
Ob man die Notengrenzen weiter denken will oder das Auswahlverfahren ändern, müssen die Verantwortlichen klären. Gerade in der Fachgerichtsbarkeit oder bei der StA kann ich mir Ausnahmen für Spezialisten in diesen Gebieten eigentlich gut vorstellen.
Ob man die Notengrenzen weiter denken will oder das Auswahlverfahren ändern, müssen die Verantwortlichen klären. Gerade in der Fachgerichtsbarkeit oder bei der StA kann ich mir Ausnahmen für Spezialisten in diesen Gebieten eigentlich gut vorstellen.
03.12.2019, 10:43
Kann mir jemand sagen, wieviel Zeit die amtsärztliche Untersuchung beim LaGeSo in Berlin in Anspruch nimmt?
Würde gerne meine Tagesplanung danach ausrichten...
Würde gerne meine Tagesplanung danach ausrichten...
03.12.2019, 10:54
(03.12.2019, 09:16)Auch Bln schrieb: Auch wenn die Position unbeliebt machen dürfte: es gibt einen Grund, weswegen Justiz und GKs bzw. Boutiquen an Notengrenzen festhalten.
Es ist einfach sehr wahrscheinlich, dass jemand, der im zweiten Examen 8,x oder mehr geschafft hat, auch das Zeug zum Richter bzw. guten Associate mitbringt. Denn wer über solide juristische Kenntnisse und Methodik sowie Entschlusskraft und schnelle Auffassungsgabe verfügt, bekommt die 8 plus meistens irgendwie hin.
Dagegen ist bei unter 7,0 im Zweiten meist tatsächlich irgendwo der Wurm drin - und zwar meist nicht in Form einer bloßen Prüfungsangst.
Die Frage ist, ob die Just
Du würdest sicher recht haben, wenn nicht mehrere unbekannte Variablen in der Gleichung "Examensnote" stecken würden, wie Tagesform, Klausurglück, Korrektorglück. Daher ist dieses "ab 8,05 passt es, aber 7,98 nicht" für mich völlig unverständlich. Ich möchte auch niemanden erschrecken, daher warne ich den notenorientierten Leser: Es gibt tatsächlich Länder mit einem funktionierenden Rechtsstaat, in dem die Absolventen der juristischen Fakultäten mit "Pass" oder "Fail" benotet werden.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfährst du jedoch, ob jemand mit den juristischen Aufgaben im Job zufriedenstellend zurechtkommt, indem du ihn mal arbeiten lässt. Von daher stimme ich dem RiAG völlig zu. Zumal man auch für zB. 6,5 solide Leistungen bringen muss.
03.12.2019, 11:09
(03.12.2019, 10:54)BlnRef schrieb:(03.12.2019, 09:16)Auch Bln schrieb: Auch wenn die Position unbeliebt machen dürfte: es gibt einen Grund, weswegen Justiz und GKs bzw. Boutiquen an Notengrenzen festhalten.
Es ist einfach sehr wahrscheinlich, dass jemand, der im zweiten Examen 8,x oder mehr geschafft hat, auch das Zeug zum Richter bzw. guten Associate mitbringt. Denn wer über solide juristische Kenntnisse und Methodik sowie Entschlusskraft und schnelle Auffassungsgabe verfügt, bekommt die 8 plus meistens irgendwie hin.
Dagegen ist bei unter 7,0 im Zweiten meist tatsächlich irgendwo der Wurm drin - und zwar meist nicht in Form einer bloßen Prüfungsangst.
Die Frage ist, ob die Just
Du würdest sicher recht haben, wenn nicht mehrere unbekannte Variablen in der Gleichung "Examensnote" stecken würden, wie Tagesform, Klausurglück, Korrektorglück. Daher ist dieses "ab 8,05 passt es, aber 7,98 nicht" für mich völlig unverständlich. Ich möchte auch niemanden erschrecken, daher warne ich den notenorientierten Leser: Es gibt tatsächlich Länder mit einem funktionierenden Rechtsstaat, in dem die Absolventen der juristischen Fakultäten mit "Pass" oder "Fail" benotet werden.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfährst du jedoch, ob jemand mit den juristischen Aufgaben im Job zufriedenstellend zurechtkommt, indem du ihn mal arbeiten lässt. Von daher stimme ich dem RiAG völlig zu. Zumal man auch für zB. 6,5 solide Leistungen bringen muss.
Diese Länder sind mir bekannt, stellen aber im Gegensatz zu Dtl. in der allermeisten Fällen keine 27- jährigen Absolventen ohne Berufserfahrung ein. Gerade wenn man "nur" 2 Examen und das Ref hat, muss man mE ein kritisches Auge auf die Examensnote legen.
Und "einfach Mal machen lassen" finde ich ggü. den Rechtssuchenden ehrlich gesagt eine sehr schwierige Einstellung. Ein Assessor hat vom ersten Tag eine immense Verantwortung.
03.12.2019, 11:29
(03.12.2019, 10:54)BlnRef schrieb:(03.12.2019, 09:16)Auch Bln schrieb: Auch wenn die Position unbeliebt machen dürfte: es gibt einen Grund, weswegen Justiz und GKs bzw. Boutiquen an Notengrenzen festhalten.
Es ist einfach sehr wahrscheinlich, dass jemand, der im zweiten Examen 8,x oder mehr geschafft hat, auch das Zeug zum Richter bzw. guten Associate mitbringt. Denn wer über solide juristische Kenntnisse und Methodik sowie Entschlusskraft und schnelle Auffassungsgabe verfügt, bekommt die 8 plus meistens irgendwie hin.
Dagegen ist bei unter 7,0 im Zweiten meist tatsächlich irgendwo der Wurm drin - und zwar meist nicht in Form einer bloßen Prüfungsangst.
Die Frage ist, ob die Just
Du würdest sicher recht haben, wenn nicht mehrere unbekannte Variablen in der Gleichung "Examensnote" stecken würden, wie Tagesform, Klausurglück, Korrektorglück. Daher ist dieses "ab 8,05 passt es, aber 7,98 nicht" für mich völlig unverständlich. Ich möchte auch niemanden erschrecken, daher warne ich den notenorientierten Leser: Es gibt tatsächlich Länder mit einem funktionierenden Rechtsstaat, in dem die Absolventen der juristischen Fakultäten mit "Pass" oder "Fail" benotet werden.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfährst du jedoch, ob jemand mit den juristischen Aufgaben im Job zufriedenstellend zurechtkommt, indem du ihn mal arbeiten lässt. Von daher stimme ich dem RiAG völlig zu. Zumal man auch für zB. 6,5 solide Leistungen bringen muss.
Auch wenn ich Dir im Grundsatz zustimme, stellt sich mir die Frage, wie man die Leute aussucht, die man "mal arbeiten lässt". Da es nur eine begrenzte Anzahl an Stellen gibt, bedarf es ja auch in deinem Modell einer Auswahlentscheidung. Denn es dürfte immer noch mehr Bewerber als Stellen geben, gerade wenn ich auch die formal ungeeigneten Bewerber berücksichtige. Wenn hier die Auswahl über die Note erfolgt, bin ich doch schnell wieder bei dem, was ohnehin heute schon passiert mit dem einzigen Unterschied, dass ich nach unten keine formale Grenze ziehe. Ich bezweifle daher stark, dass das zu fundamental anderen Ergebnissen führend würde als heute...
03.12.2019, 11:44
(03.12.2019, 11:29)Der echte Norden schrieb:(03.12.2019, 10:54)BlnRef schrieb:(03.12.2019, 09:16)Auch Bln schrieb: Auch wenn die Position unbeliebt machen dürfte: es gibt einen Grund, weswegen Justiz und GKs bzw. Boutiquen an Notengrenzen festhalten.
Es ist einfach sehr wahrscheinlich, dass jemand, der im zweiten Examen 8,x oder mehr geschafft hat, auch das Zeug zum Richter bzw. guten Associate mitbringt. Denn wer über solide juristische Kenntnisse und Methodik sowie Entschlusskraft und schnelle Auffassungsgabe verfügt, bekommt die 8 plus meistens irgendwie hin.
Dagegen ist bei unter 7,0 im Zweiten meist tatsächlich irgendwo der Wurm drin - und zwar meist nicht in Form einer bloßen Prüfungsangst.
Die Frage ist, ob die Just
Du würdest sicher recht haben, wenn nicht mehrere unbekannte Variablen in der Gleichung "Examensnote" stecken würden, wie Tagesform, Klausurglück, Korrektorglück. Daher ist dieses "ab 8,05 passt es, aber 7,98 nicht" für mich völlig unverständlich. Ich möchte auch niemanden erschrecken, daher warne ich den notenorientierten Leser: Es gibt tatsächlich Länder mit einem funktionierenden Rechtsstaat, in dem die Absolventen der juristischen Fakultäten mit "Pass" oder "Fail" benotet werden.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfährst du jedoch, ob jemand mit den juristischen Aufgaben im Job zufriedenstellend zurechtkommt, indem du ihn mal arbeiten lässt. Von daher stimme ich dem RiAG völlig zu. Zumal man auch für zB. 6,5 solide Leistungen bringen muss.
Auch wenn ich Dir im Grundsatz zustimme, stellt sich mir die Frage, wie man die Leute aussucht, die man "mal arbeiten lässt". Da es nur eine begrenzte Anzahl an Stellen gibt, bedarf es ja auch in deinem Modell einer Auswahlentscheidung. Denn es dürfte immer noch mehr Bewerber als Stellen geben, gerade wenn ich auch die formal ungeeigneten Bewerber berücksichtige. Wenn hier die Auswahl über die Note erfolgt, bin ich doch schnell wieder bei dem, was ohnehin heute schon passiert mit dem einzigen Unterschied, dass ich nach unten keine formale Grenze ziehe. Ich bezweifle daher stark, dass das zu fundamental anderen Ergebnissen führend würde als heute...
Ich glaube es gibt sicherlich Bewerber, die trotz Unterschreiten der aktuellen Notengrenzen einen super Job machen würden.
Die Frage ist aber m.E. ganz ehrlich, auf wie viele das im Ergebnis zutreffen würde, und diese Zahl im Verhältnis zu Leuten, die es dann trotz der Motivation nicht bringen, vertretbar wäre.
So weit ich weiß, sind Entlassungen von Probe-Richtern derzeit sehr seltene Einzelfälle. Ob der Dienstherr eine stärkere Fluktuation in Kammern, Abteilungen und Dezernaten durch ggf. erforderliche Probezeitkündigungen gut abfedern kann, weiß ich nicht. Jedenfalls am LG stelle ich mir das sehr schwierig vor. Denn wenn ein Assessor berät einmal im Umfangverfahren drin hängt, kann man ihn nicht einfach rausziehen.
Aber wenn Du gerade hier Ref bist und in die Justiz willst, kann ich Dir nur raten, das bei Deinen Ausbildern zu adressieren. Denn wenn die Prüfungskommission den Willen und die Eignung z.B. aus den Zeugnissen sehen kann, ist sie meist gewillt, den Prüfling im Zweifel über die Notenschwelle springen zu lassen.
03.12.2019, 12:02
(03.12.2019, 09:16)Auch Bln schrieb: Auch wenn die Position unbeliebt machen dürfte: es gibt einen Grund, weswegen Justiz und GKs bzw. Boutiquen an Notengrenzen festhalten.
Es ist einfach sehr wahrscheinlich, dass jemand, der im zweiten Examen 8,x oder mehr geschafft hat, auch das Zeug zum Richter bzw. guten Associate mitbringt. Denn wer über solide juristische Kenntnisse und Methodik sowie Entschlusskraft und schnelle Auffassungsgabe verfügt, bekommt die 8 plus meistens irgendwie hin.
Dagegen ist bei unter 7,0 im Zweiten meist tatsächlich irgendwo der Wurm drin - und zwar meist nicht in Form einer bloßen Prüfungsangst.
Die Frage ist, ob die Just
Grenzen braucht man immer; das ist klar. Aber selbst das OLG Hamm schreibt, dass man nur bedingt Einfluss auf seine Note hat. So what? Wer das Examen besteht - ja, ich meine auch die mit 4,0 - kann juristisch arbeiten. Und wenn nur "gute" Leute in der Justiz, etc arbeiten würden, dann würden die Berufungskammern und der BGH schlicht viel weniger zu tun haben. Es werden doch ständig Urteile, teilweise wegen gravierenden Rechtsfehlern, aufgehoben.
95 % der Weltwirtschaft händelt es nunmal anders: Man schaut sich nunmal den Lebenslauf an. Und in der akuten Not, wo wirklich Menschen aus der U - Haft entlassen werden und Verfahren bis zu 3 -4 Jahre dauern finde ich es angebracht, Menschen mit der Befähigung zum Richteramt eine Chance zu geben. Mal ehrlich; geht es bei den Noten wirklich um die Qualität? Sagt es wirklich so viel über das juristische Können aus, ob jemand nun 6 oder 9 Punkte; 4 oder 7 hat? Wie viel Glück etc. darin steckt ist doch klar. Es geht doch vielmehr um das Image: Treu nach dem Motto: "ich habe früher 2 mal VB gebraucht, also brauchen die Anderen das auch" oder " was sollen ANDERE Juristen von uns denken, wenn wir ab ausreichend einstellen". Und das ist kein Gerede, sondern höre ich ständig von Kollegen. Der Mandant oder die Parteien im Rechtsstreit kennen deine Note nunmal nicht.
Wenn das Examen wirklich die Leistung von 5 Jahren Studium wiederspiegeln würde, sodass man konstant gute Leistung erbringen muss dafür, dann sei es geschenkt. Aber nur weil jemand gut im Zivilrecht ist, da stets zweistellig schreibt, im Öffrecht und Strafrecht gerade so durchkommt, dann durch die Mündliche aufs VB gehoben wird und am Ende als Strafrichter arbeitet.... ich weiß ja nicht, ob das so gut ist für den Ratsuchenden.
Aber na ja. Ist halt so weil ist halt so.