09.03.2020, 13:05
Liebe Studierende*innen und Referendare*innen,
ich habe in Bayern Jura studiert und wurde nun in den Vorbereitungsdienst in Sachsen angenommen, allerdings habe ich verschiedene Bedenken und würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
Wie wirkt sich ein Kommentierungs- und Unterstreichungsverbot aus? Vor allem in Bezug auf Auswendiglernen von Schemata, Problemen, Zusammenhänge etc. Besonders interessant für mich wäre, wenn jemand im Studium Kommentierungen etc. vornehmen durfte, aber durch einen Bundeslandwechsel eben nichts mehr im Gesetz stehen haben darf.
Weiterhin entfällt in Bayern das Widerspruchsverfahren iSd § 68 VwGO, während dieses in Sachsen weiterhin grundsätzlich durchzuführen ist. Wie wirkt sich das Widerspruchsverfahren auf Klausuren und Problematiken aus? Ist es eher schwer oder nicht?
Zudem müsste ich das Landesrecht umlernen. Ich würde mich über jeden Erfahrungsbericht freuen, von Leuten, die ebenfalls das Landesrecht umlernen mussten und mir hierzu Erfahrungen schildern könnten.
Vielen lieben Dank im Vorhinein!
ich habe in Bayern Jura studiert und wurde nun in den Vorbereitungsdienst in Sachsen angenommen, allerdings habe ich verschiedene Bedenken und würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
Wie wirkt sich ein Kommentierungs- und Unterstreichungsverbot aus? Vor allem in Bezug auf Auswendiglernen von Schemata, Problemen, Zusammenhänge etc. Besonders interessant für mich wäre, wenn jemand im Studium Kommentierungen etc. vornehmen durfte, aber durch einen Bundeslandwechsel eben nichts mehr im Gesetz stehen haben darf.
Weiterhin entfällt in Bayern das Widerspruchsverfahren iSd § 68 VwGO, während dieses in Sachsen weiterhin grundsätzlich durchzuführen ist. Wie wirkt sich das Widerspruchsverfahren auf Klausuren und Problematiken aus? Ist es eher schwer oder nicht?
Zudem müsste ich das Landesrecht umlernen. Ich würde mich über jeden Erfahrungsbericht freuen, von Leuten, die ebenfalls das Landesrecht umlernen mussten und mir hierzu Erfahrungen schildern könnten.
Vielen lieben Dank im Vorhinein!
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
09.03.2020, 15:48
(09.03.2020, 13:05)Theo Decker schrieb: Liebe Studierende*innen und Referendare*innen,
ich habe in Bayern Jura studiert und wurde nun in den Vorbereitungsdienst in Sachsen angenommen, allerdings habe ich verschiedene Bedenken und würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
Wie wirkt sich ein Kommentierungs- und Unterstreichungsverbot aus? Vor allem in Bezug auf Auswendiglernen von Schemata, Problemen, Zusammenhänge etc. Besonders interessant für mich wäre, wenn jemand im Studium Kommentierungen etc. vornehmen durfte, aber durch einen Bundeslandwechsel eben nichts mehr im Gesetz stehen haben darf.
Weiterhin entfällt in Bayern das Widerspruchsverfahren iSd § 68 VwGO, während dieses in Sachsen weiterhin grundsätzlich durchzuführen ist. Wie wirkt sich das Widerspruchsverfahren auf Klausuren und Problematiken aus? Ist es eher schwer oder nicht?
Zudem müsste ich das Landesrecht umlernen. Ich würde mich über jeden Erfahrungsbericht freuen, von Leuten, die ebenfalls das Landesrecht umlernen mussten und mir hierzu Erfahrungen schildern könnten.
Vielen lieben Dank im Vorhinein!
Ich bin nach dem Studium in BaWü zum Referendariat nach Hessen gewechselt. Ich kann es weder empfehlen, noch davon abraten. Bereue die Entscheidung allerdings nicht.
Ich war anfangs wegen der fehlenden Möglichkeit, Gesetze zu markieren, auch verunsichert. Dies stellte sich im Nachhinein auch nach den Klausuren als unbegründet heraus. Ich denke, man hat inzwischen genug Erfahrung im Umgang mit Gesetzen und Normen, dass man das abfedern kann. Ich habe mich schnell daran gewöhnt.
Auch wegen des Widerspruchsverfahrens würde ich mir keine großen Sorgen machen. Am Ende ist es im Prüfungsaufbau einer Klage doch sehr ähnlich und daher relativ problemlos zu meistern.
Wenn für dich sonst alles für das Referendariat in Sachsen spricht, lass' dich von besagten Unsicherheiten nicht abhalten.
09.03.2020, 17:58
Niedersachen nach Berlin:
1. Die Verweise findest du im zweiten Examen zumeist selbst im Kommentar, das brauchst du also nicht mehr so wie im ersten.
2. Landesrecht: Da die Klausuren meist in einem Pool und damit länderübergreifend gestellt werden, gibt es wenige, wo du echt mal hässliche Zuständigkeitssachen prüfen musst. Und: Das Polizeigesetz der meisten Länder ist noch eng am Mustergesetz. Auch die BauO ähnelt sich in vielen Fällen. Geh einfach deine alten Unterlagen durch. Ich hab mir die alten Übersichten im VerwR BT genommen und die neuen Landesnormen drangepinselt.
Für mich war die - damals gedachte :D - Qualität der Ausbildung in Berlin ausschlaggebend, sowie der Umstand, dass Berlin nur 7 Klausuren im zweiten hat.
Viel Erfolg.
1. Die Verweise findest du im zweiten Examen zumeist selbst im Kommentar, das brauchst du also nicht mehr so wie im ersten.
2. Landesrecht: Da die Klausuren meist in einem Pool und damit länderübergreifend gestellt werden, gibt es wenige, wo du echt mal hässliche Zuständigkeitssachen prüfen musst. Und: Das Polizeigesetz der meisten Länder ist noch eng am Mustergesetz. Auch die BauO ähnelt sich in vielen Fällen. Geh einfach deine alten Unterlagen durch. Ich hab mir die alten Übersichten im VerwR BT genommen und die neuen Landesnormen drangepinselt.
Für mich war die - damals gedachte :D - Qualität der Ausbildung in Berlin ausschlaggebend, sowie der Umstand, dass Berlin nur 7 Klausuren im zweiten hat.
Viel Erfolg.
10.03.2020, 18:17
Ich habe zwar nie gewechselt, aber war von Anfang an in Sachsen.
Das WS-Verfahren ist nicht kompliziert. Allerdings ist die gesamte ÖR Ausbildung im Ref nicht sonderlich gut und zeitlich zu wenig umfangreich.
Dazu kommt, dass es kaum landesrechtliche Literatur gibt. Hat man das erste Examen hier gemacht, geht es eher noch.
Einige meiner Kollegen haben gewechselt und hatten im ÖR teilweise noch bis zum zweiten Examen Probleme bzw. Lücken.
Bayern hat zwar mehr Klausuren als Sachsen (11 statt 8), dafür aber auch in weniger schönen Rechtsgebieten.
Wenn du wirklich Lust darauf hast, lass dich davon nicht abschrecken. Im Zivil- und Strafrecht ist die AG (je nach Standort) dafür super.
Das WS-Verfahren ist nicht kompliziert. Allerdings ist die gesamte ÖR Ausbildung im Ref nicht sonderlich gut und zeitlich zu wenig umfangreich.
Dazu kommt, dass es kaum landesrechtliche Literatur gibt. Hat man das erste Examen hier gemacht, geht es eher noch.
Einige meiner Kollegen haben gewechselt und hatten im ÖR teilweise noch bis zum zweiten Examen Probleme bzw. Lücken.
Bayern hat zwar mehr Klausuren als Sachsen (11 statt 8), dafür aber auch in weniger schönen Rechtsgebieten.
Wenn du wirklich Lust darauf hast, lass dich davon nicht abschrecken. Im Zivil- und Strafrecht ist die AG (je nach Standort) dafür super.
12.03.2020, 19:33
Ich bin tatsächlich auch von Bayern nach Sachsen zum Ref. gewechselt.
Deine Bedenken sind völlig unbegründet. Dass man in Sachsen nicht kommentieren darf ist mE kein Nachteil. Am Ende hat man die Verkettungen zum Examen doch ohnehin drauf und schaut sich die Kommentierungen überhaupt nicht mehr an. Zudem hast du im zweiten Examen ja auch die Kommentare, die dann ggf. auch auf die Vorschrift, die du kommentieren würdest, hinweisen.
Das LandesR umzulernen stellt an sich auch kein Problem dar. Das ÖR lebt ohnehin davon, die allgemeinen Grundsätze zu verstehen. Einzig aufgefallen ist mir, dass in Bayern bei speziellen Problemen dann schon teils „Mindermeinungen“ vertreten wurden bzw. diese Probleme in Sachsen anders bewertet werden.
Auch das Vorverfahren ist nicht sonderlich kompliziert.
Um dir Mut zu machen: Ich habe mich vom 1. zum 2. Examen zudem um über zwei Punkte verbessert. Ob das nun aber am Bundeslandswechsel lag, vermag ich nicht zu beurteilen.
Deine Bedenken sind völlig unbegründet. Dass man in Sachsen nicht kommentieren darf ist mE kein Nachteil. Am Ende hat man die Verkettungen zum Examen doch ohnehin drauf und schaut sich die Kommentierungen überhaupt nicht mehr an. Zudem hast du im zweiten Examen ja auch die Kommentare, die dann ggf. auch auf die Vorschrift, die du kommentieren würdest, hinweisen.
Das LandesR umzulernen stellt an sich auch kein Problem dar. Das ÖR lebt ohnehin davon, die allgemeinen Grundsätze zu verstehen. Einzig aufgefallen ist mir, dass in Bayern bei speziellen Problemen dann schon teils „Mindermeinungen“ vertreten wurden bzw. diese Probleme in Sachsen anders bewertet werden.
Auch das Vorverfahren ist nicht sonderlich kompliziert.
Um dir Mut zu machen: Ich habe mich vom 1. zum 2. Examen zudem um über zwei Punkte verbessert. Ob das nun aber am Bundeslandswechsel lag, vermag ich nicht zu beurteilen.