23.11.2019, 17:32
Guten Abend,
ich brauche mal einen Rat von euch.
In diesem Jahr habe ich das Referendariat abgeschlossen und stehe jetzt kurz vor dem Berufseinstieg.
Zurzeit habe ich zwei Zusagen: Die eine in einer Rechtsanwaltskanzlei an meinem Wohnort, die anderen für den öffentlichen Dienst in einer anderen Stadt.
Bei der Kanzlei würde ich - ohne Anwaltszulassung - 2.800 brutto bei einer 40 Stundenwoche verdienen und die Stelle ist zunächst nur auf 2 Jahre befristet.
Die Tätigkeit im öffentlichen Dinst wäre eine E 12er Stelle. Dafür müsste ich aber in eine andere Stadt umziehen.
Meine Note sind eher schlecht. Dennoch finde ich die 2.800 Euro sehr wenig, vorallem im Vergleich zum öffentlichem Dienst.
Leider weiß ich momentan nicht, wie ich mich entscheiden soll, da ich - aus verschiedenen Gründen - lieber in meiner Heimat wohnen bleiben möchte.
Meint ihr, dass man nach 2 Jahren Beruferfahrung später - auch bei anderen Arbeitgebern - mehr als 2.800 Euro verlangen kann? Etwas Sorgen bereitet mir auch die Befristung. Es gibt keine Garantie, dass ich nach den 2 Jahren eine neue Tätigkeit finde.
Oder sollte ich den öffentlichen Dienst lieber bevorzugen?
ich brauche mal einen Rat von euch.
In diesem Jahr habe ich das Referendariat abgeschlossen und stehe jetzt kurz vor dem Berufseinstieg.
Zurzeit habe ich zwei Zusagen: Die eine in einer Rechtsanwaltskanzlei an meinem Wohnort, die anderen für den öffentlichen Dienst in einer anderen Stadt.
Bei der Kanzlei würde ich - ohne Anwaltszulassung - 2.800 brutto bei einer 40 Stundenwoche verdienen und die Stelle ist zunächst nur auf 2 Jahre befristet.
Die Tätigkeit im öffentlichen Dinst wäre eine E 12er Stelle. Dafür müsste ich aber in eine andere Stadt umziehen.
Meine Note sind eher schlecht. Dennoch finde ich die 2.800 Euro sehr wenig, vorallem im Vergleich zum öffentlichem Dienst.
Leider weiß ich momentan nicht, wie ich mich entscheiden soll, da ich - aus verschiedenen Gründen - lieber in meiner Heimat wohnen bleiben möchte.
Meint ihr, dass man nach 2 Jahren Beruferfahrung später - auch bei anderen Arbeitgebern - mehr als 2.800 Euro verlangen kann? Etwas Sorgen bereitet mir auch die Befristung. Es gibt keine Garantie, dass ich nach den 2 Jahren eine neue Tätigkeit finde.
Oder sollte ich den öffentlichen Dienst lieber bevorzugen?
23.11.2019, 17:47
Erst einmal herzlichen Glückwunsch zum Examen.
Leider schreibst Du nicht, wie groß Deine Heimatstadt ist und um was für eine Stelle beim ÖD es sich handelt. Grundsätzlich erscheint es mir nicht unwahrscheinlich mit der entsprechenden Berufserfahrung in zwei Jahren deutlich über 2.800 Euro zu verdienen. Das kommt aber auf diverse individuelle Faktoren (Wechsel des Arbeitsgebers, Selbstständigkeit, Rechtsgebite, zwischenzeitliche Fachanwaltsausbildung etc) und die allgemeine wirtschaftliche Lage an, die sich immer schwer prognostizieren lassen.
Ein Wechsel in den ÖD ist mit einigen Jahren (jedenfalls bis 3) Berufserfahrung als RA natürlich ebenso denkbar.
M.E. solltest Du Dir aber vor allem auch die Frage stellen, wie und was Du inhaltlich machen möchtest. Denn was nützt Dir die (vermeintlich) sichere Stelle im ÖD, wenn Du inhaltlich keine Freude hast (und dann vielleicht auch noch schlechte Ergebnisse ablieferst).
Leider schreibst Du nicht, wie groß Deine Heimatstadt ist und um was für eine Stelle beim ÖD es sich handelt. Grundsätzlich erscheint es mir nicht unwahrscheinlich mit der entsprechenden Berufserfahrung in zwei Jahren deutlich über 2.800 Euro zu verdienen. Das kommt aber auf diverse individuelle Faktoren (Wechsel des Arbeitsgebers, Selbstständigkeit, Rechtsgebite, zwischenzeitliche Fachanwaltsausbildung etc) und die allgemeine wirtschaftliche Lage an, die sich immer schwer prognostizieren lassen.
Ein Wechsel in den ÖD ist mit einigen Jahren (jedenfalls bis 3) Berufserfahrung als RA natürlich ebenso denkbar.
M.E. solltest Du Dir aber vor allem auch die Frage stellen, wie und was Du inhaltlich machen möchtest. Denn was nützt Dir die (vermeintlich) sichere Stelle im ÖD, wenn Du inhaltlich keine Freude hast (und dann vielleicht auch noch schlechte Ergebnisse ablieferst).
23.11.2019, 21:27
Ein Wechsel von der Anwaltschaft in den , z.B. richterlichen Dienst ist bei uns z.B. auch nach mehrjäriger Tätigkeit, z.T. deutlich mehr als 5 Jahre möglich. Wieso die Begrenzung auf 3 Jahre?
23.11.2019, 22:06
(23.11.2019, 21:27)GastRLP schrieb: Ein Wechsel von der Anwaltschaft in den , z.B. richterlichen Dienst ist bei uns z.B. auch nach mehrjäriger Tätigkeit, z.T. deutlich mehr als 5 Jahre möglich. Wieso die Begrenzung auf 3 Jahre?
Weil ich das Bundesland beim Threadersteller nicht kenne. Einige Bundesländer sind zurückhaltender, was "Wechsler" angeht und zwar sowohl für die Verwaltung als auch für den Justizdienst (z.B. Bayern "...Ihre Bewerbung muss regelmäßig binnen drei Jahren nach dem Tag der mündlichen Prüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz eingehen. Sie müssen sich mit Ihrem Examensergebnis der jeweiligen Konkurrenz stellen...").
Ich vermute, dies liegt an der Vergütungspraxis, insbesondere die Anrechnung von Erfahrungszeiten. Wenn Bewerber anrechnungspflichtige Zeiten mitbringen, sind sie schlicht weg "teurer" als Bewerber frisch aus dem Examen. Die Frage stellt sich also, ob dem Dienstherren der "Wechsler" die im Vergleich erhöhte Vergütung wert ist. Dies ist sicher dann kein Problem, wenn der Bewerber tatsächlich in der anrechnungspflichtigen Zeit auch relevante Kenntnisse und Kompetenzen erlangt hat . Denn dann ist davon auszugehen, dass er sein Spezialwissen für den Dienstherren gewinnbringend einsetzen kann (z.B. Fachanwalt Sozialrecht und Tätigkeit für das Sozialamt / Widerspruchsstelle).
Anders kann es aber sein, wenn die neue Stelle im ÖD erfahrungsfremd ist (z.B. RA hat drei Jahre nur Dieselverfahren betreut und bewirbt sich nun ebenso für das Sozialamt / Widerspruchsstelle).
Deswegen sollte man sich stets genau beim Bundesland und der Stelle informieren. :D
24.11.2019, 03:06
(23.11.2019, 22:06)Bln schrieb:(23.11.2019, 21:27)GastRLP schrieb: Ein Wechsel von der Anwaltschaft in den , z.B. richterlichen Dienst ist bei uns z.B. auch nach mehrjäriger Tätigkeit, z.T. deutlich mehr als 5 Jahre möglich. Wieso die Begrenzung auf 3 Jahre?
Weil ich das Bundesland beim Threadersteller nicht kenne. Einige Bundesländer sind zurückhaltender, was "Wechsler" angeht und zwar sowohl für die Verwaltung als auch für den Justizdienst (z.B. Bayern "...Ihre Bewerbung muss regelmäßig binnen drei Jahren nach dem Tag der mündlichen Prüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz eingehen. Sie müssen sich mit Ihrem Examensergebnis der jeweiligen Konkurrenz stellen...").
Ich vermute, dies liegt an der Vergütungspraxis, insbesondere die Anrechnung von Erfahrungszeiten. Wenn Bewerber anrechnungspflichtige Zeiten mitbringen, sind sie schlicht weg "teurer" als Bewerber frisch aus dem Examen. Die Frage stellt sich also, ob dem Dienstherren der "Wechsler" die im Vergleich erhöhte Vergütung wert ist. Dies ist sicher dann kein Problem, wenn der Bewerber tatsächlich in der anrechnungspflichtigen Zeit auch relevante Kenntnisse und Kompetenzen erlangt hat . Denn dann ist davon auszugehen, dass er sein Spezialwissen für den Dienstherren gewinnbringend einsetzen kann (z.B. Fachanwalt Sozialrecht und Tätigkeit für das Sozialamt / Widerspruchsstelle).
Anders kann es aber sein, wenn die neue Stelle im ÖD erfahrungsfremd ist (z.B. RA hat drei Jahre nur Dieselverfahren betreut und bewirbt sich nun ebenso für das Sozialamt / Widerspruchsstelle).
Deswegen sollte man sich stets genau beim Bundesland und der Stelle informieren. :D
Zudem hat der Dienstherr auch mit Blick auf die Pensionsansprüche ein Interesse an jungen Beamten/Richtern: Je länger der Beamte im aktiven Dienst ist, umso eher lohnt es sich, später die Ruhegehälter zu zahlen. Das ist ja auch der Grund, weshalb die Länder in der Vergangenheit teils sehr rigide mit Höchstaltersgrenzen bei der Verbeamtung waren (z.B. NRW 35 Jahre).
Mit der Vorgabe, dass nach dem Examen maximal drei Jahre vergehen sollen, kann daher faktisch das Durchschnittsalter gesenkt werden.
24.11.2019, 10:08
Das ist eine Typfrage. Ich würde hier nicht primär nach dem Gehalt entscheiden.
Im öff. Dienst hast du bei E12 zunächst deine 3k netto, das steigt dann bis auf 4,5k über die Jahre + Zulagen.
Dein Arbeistplatz ist sicher und du kannst ne ruhige Kugel schieben. Aber eben manchen zu langweilig.
Als Anwalt kannst du -je nachdem in welche Richtung du die über die Jahre entwickelst- sicher auch mal 6k+ verdienen.
Die Arbeit ist abwechslungsreicher. Das Ansehen -was für manchmal ja auch eine Rolle spielt- ist höher.
Ich würde mich micht 2 Examen nicht für den öff. Dienst entscheiden. Vorallem kommst du da auch kaum noch raus.
Schwierig sich dann nach paar Jahren als Anwalt o.ä. zu bewerben. Mach einen Fachanwalt, spezialisier dich und dann klappt das schon.
Ich sollte das eigentlich sein lassen und mir keine Konkurrenz schaffen, also geh vllt doch lieber in den öff.Dienst :D
Ist aber eben eine Typfrage. Wie du siehst habe ich mich für den Anwaltsberuf entschieden, da gibt es kein richtig oder falsch.
Im öff. Dienst hast du bei E12 zunächst deine 3k netto, das steigt dann bis auf 4,5k über die Jahre + Zulagen.
Dein Arbeistplatz ist sicher und du kannst ne ruhige Kugel schieben. Aber eben manchen zu langweilig.
Als Anwalt kannst du -je nachdem in welche Richtung du die über die Jahre entwickelst- sicher auch mal 6k+ verdienen.
Die Arbeit ist abwechslungsreicher. Das Ansehen -was für manchmal ja auch eine Rolle spielt- ist höher.
Ich würde mich micht 2 Examen nicht für den öff. Dienst entscheiden. Vorallem kommst du da auch kaum noch raus.
Schwierig sich dann nach paar Jahren als Anwalt o.ä. zu bewerben. Mach einen Fachanwalt, spezialisier dich und dann klappt das schon.
Ich sollte das eigentlich sein lassen und mir keine Konkurrenz schaffen, also geh vllt doch lieber in den öff.Dienst :D
Ist aber eben eine Typfrage. Wie du siehst habe ich mich für den Anwaltsberuf entschieden, da gibt es kein richtig oder falsch.
24.11.2019, 10:48
(24.11.2019, 10:08)Gast555 schrieb: Das ist eine Typfrage. Ich würde hier nicht primär nach dem Gehalt entscheiden.
Im öff. Dienst hast du bei E12 zunächst deine 3k netto, das steigt dann bis auf 4,5k über die Jahre + Zulagen.
Dein Arbeistplatz ist sicher und du kannst ne ruhige Kugel schieben. Aber eben manchen zu langweilig.
Als Anwalt kannst du -je nachdem in welche Richtung du die über die Jahre entwickelst- sicher auch mal 6k+ verdienen.
Die Arbeit ist abwechslungsreicher. Das Ansehen -was für manchmal ja auch eine Rolle spielt- ist höher.
Ich würde mich micht 2 Examen nicht für den öff. Dienst entscheiden. Vorallem kommst du da auch kaum noch raus.
Schwierig sich dann nach paar Jahren als Anwalt o.ä. zu bewerben. Mach einen Fachanwalt, spezialisier dich und dann klappt das schon.
Ich sollte das eigentlich sein lassen und mir keine Konkurrenz schaffen, also geh vllt doch lieber in den öff.Dienst :D
Ist aber eben eine Typfrage. Wie du siehst habe ich mich für den Anwaltsberuf entschieden, da gibt es kein richtig oder falsch.
3000 netto bei E12? Da hat wohl jemand E12 und A12 verwechselt.
24.11.2019, 11:44
Nein, da hab ich versehentlich brutto statt netto geschrieben, es dürfte klar sein, dass auch brutto gemeint ist....woher sollte ich wissen was er netto bekommt?
24.11.2019, 12:06
(23.11.2019, 22:06)Bln schrieb:(23.11.2019, 21:27)GastRLP schrieb: Ein Wechsel von der Anwaltschaft in den , z.B. richterlichen Dienst ist bei uns z.B. auch nach mehrjäriger Tätigkeit, z.T. deutlich mehr als 5 Jahre möglich. Wieso die Begrenzung auf 3 Jahre?
Weil ich das Bundesland beim Threadersteller nicht kenne. Einige Bundesländer sind zurückhaltender, was "Wechsler" angeht und zwar sowohl für die Verwaltung als auch für den Justizdienst (z.B. Bayern "...Ihre Bewerbung muss regelmäßig binnen drei Jahren nach dem Tag der mündlichen Prüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz eingehen. Sie müssen sich mit Ihrem Examensergebnis der jeweiligen Konkurrenz stellen...").
Ich vermute, dies liegt an der Vergütungspraxis, insbesondere die Anrechnung von Erfahrungszeiten. Wenn Bewerber anrechnungspflichtige Zeiten mitbringen, sind sie schlicht weg "teurer" als Bewerber frisch aus dem Examen. Die Frage stellt sich also, ob dem Dienstherren der "Wechsler" die im Vergleich erhöhte Vergütung wert ist. Dies ist sicher dann kein Problem, wenn der Bewerber tatsächlich in der anrechnungspflichtigen Zeit auch relevante Kenntnisse und Kompetenzen erlangt hat . Denn dann ist davon auszugehen, dass er sein Spezialwissen für den Dienstherren gewinnbringend einsetzen kann (z.B. Fachanwalt Sozialrecht und Tätigkeit für das Sozialamt / Widerspruchsstelle).
Anders kann es aber sein, wenn die neue Stelle im ÖD erfahrungsfremd ist (z.B. RA hat drei Jahre nur Dieselverfahren betreut und bewirbt sich nun ebenso für das Sozialamt / Widerspruchsstelle).
Deswegen sollte man sich stets genau beim Bundesland und der Stelle informieren. :D
Kennt jemand zu der 3 Jahres Regel aus Bayern eine gesetzliche Grundlage? Ich finde keine. Und da die Regelung klar in die Berufsfreiheit eingreift, muss es zwingend eine Rechtsgrundlage per Gesetz geben, sonstvist diese Regelung rechtswidrig, odervwie seht ihr das?