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Privates Baurecht & Selbstständigkeit
User
Junior Member
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Beiträge: 10
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2025
#1
08.07.2025, 09:37
Ich bräuchte mal etwas Input von selbstständigen Kollegen und solchen, die im privaten Baurecht tätig sind. Ich habe im Referendariat viel Zeit mit dem privaten Baurecht, Ingenieursrecht sowie Architektenrecht verbracht und bin jetzt auch im privaten Bau- und Architektenrecht tätig. Ich würde mich auf kurz oder lang gerne selbstständig machen und würde dem Gebiet gerne treu bleiben. 

Daher habe ich mal begonnen eine kleine Marktanalyse durchzuführen und einen "Businessplan" zu schreiben. Mein Ort hat etwa 60.000 Einwohner und es gibt etwa 10 Fachanwälte für privates Bau- und Architektenrecht. Ich selbst habe bereits den theoretischen Teil des Fachanwalts abgeschlossen und recht viele Fortbildung absolviert. Für den Titel fehlen mir noch ein paar Fälle. 

Um meine Planung etwas mit Zahlen zu füttern hätte ich folgende Fragen: Sind hier Einzelanwälte, die im privaten Bau- und Architektenrecht tätig sind und können etwas berichten, wie viele Fälle jährlich bearbeitet werden? Die Akten sind bekanntlich umfangreich und dauern sehr lange. Dass es dementsprechend weniger Fälle sind als der Anwalt im Arbeitsrecht ist logisch. Für Erfahrungen wäre ich jedoch dankbar. Außerdem würde mich interessieren, welche Stundensätze aufgerufen werden? Mein jetziger AG ruft 300 € je Stunde auf. Als Einzelanwalt würde ich mich definitiv darunter einordnen. Nach meiner Einschätzung ist jedoch im privaten Baurecht die RVG Abrechnung die absolute Ausnahme - auch bei Einzelanwälten. Ich hätte mich deshalb bei etwa 200 € die Stunde gesehen. Im Anwaltsblatt war mal eine Statistik von Prof. Kilian wonach etwa 75 % der Anwälte, die in dem Rechtsgebiet tätig sind, mehr als 150.000 € Umsatz generieren. Daraus schließe ich mal, dass die RVG Abrechnung keine große Rolle spielt. Gibt es auch hier Erfahrung, ob sich der Stundensatz realisieren lässt?
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JuraHassLiebe
Prospect
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Beiträge: 301
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#2
08.07.2025, 10:37
(08.07.2025, 09:37)User schrieb:  Ich bräuchte mal etwas Input von selbstständigen Kollegen und solchen, die im privaten Baurecht tätig sind. Ich habe im Referendariat viel Zeit mit dem privaten Baurecht, Ingenieursrecht sowie Architektenrecht verbracht und bin jetzt auch im privaten Bau- und Architektenrecht tätig. Ich würde mich auf kurz oder lang gerne selbstständig machen und würde dem Gebiet gerne treu bleiben. 

Daher habe ich mal begonnen eine kleine Marktanalyse durchzuführen und einen "Businessplan" zu schreiben. Mein Ort hat etwa 60.000 Einwohner und es gibt etwa 10 Fachanwälte für privates Bau- und Architektenrecht. Ich selbst habe bereits den theoretischen Teil des Fachanwalts abgeschlossen und recht viele Fortbildung absolviert. Für den Titel fehlen mir noch ein paar Fälle. 

Um meine Planung etwas mit Zahlen zu füttern hätte ich folgende Fragen: Sind hier Einzelanwälte, die im privaten Bau- und Architektenrecht tätig sind und können etwas berichten, wie viele Fälle jährlich bearbeitet werden? Die Akten sind bekanntlich umfangreich und dauern sehr lange. Dass es dementsprechend weniger Fälle sind als der Anwalt im Arbeitsrecht ist logisch. Für Erfahrungen wäre ich jedoch dankbar. Außerdem würde mich interessieren, welche Stundensätze aufgerufen werden? Mein jetziger AG ruft 300 € je Stunde auf. Als Einzelanwalt würde ich mich definitiv darunter einordnen. Nach meiner Einschätzung ist jedoch im privaten Baurecht die RVG Abrechnung die absolute Ausnahme - auch bei Einzelanwälten. Ich hätte mich deshalb bei etwa 200 € die Stunde gesehen. Im Anwaltsblatt war mal eine Statistik von Prof. Kilian wonach etwa 75 % der Anwälte, die in dem Rechtsgebiet tätig sind, mehr als 150.000 € Umsatz generieren. Daraus schließe ich mal, dass die RVG Abrechnung keine große Rolle spielt. Gibt es auch hier Erfahrung, ob sich der Stundensatz realisieren lässt?

Ich kann dir bezüglich des Rechtsgebiet wenig weiterhelfen, möchte jedoch darauf hinweisen, dass eine RVG Abrechnung nicht per se schlechter für dich ist, als eine Abrechnung nach Stunden. Ein schlauer Einzelanwalt rechnet gewisse Dinge nach RVG und anderem wiederum nach Einzelvereinbarung ab. Ist aber letztlich fast schon eine Wissenschaft für sich, wächst man aber sicherlich rein.
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guga
Posting Freak
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Beiträge: 1.399
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#3
08.07.2025, 10:54
(08.07.2025, 10:37)JuraHassLiebe schrieb:  
(08.07.2025, 09:37)User schrieb:  Ich bräuchte mal etwas Input von selbstständigen Kollegen und solchen, die im privaten Baurecht tätig sind. Ich habe im Referendariat viel Zeit mit dem privaten Baurecht, Ingenieursrecht sowie Architektenrecht verbracht und bin jetzt auch im privaten Bau- und Architektenrecht tätig. Ich würde mich auf kurz oder lang gerne selbstständig machen und würde dem Gebiet gerne treu bleiben. 

Daher habe ich mal begonnen eine kleine Marktanalyse durchzuführen und einen "Businessplan" zu schreiben. Mein Ort hat etwa 60.000 Einwohner und es gibt etwa 10 Fachanwälte für privates Bau- und Architektenrecht. Ich selbst habe bereits den theoretischen Teil des Fachanwalts abgeschlossen und recht viele Fortbildung absolviert. Für den Titel fehlen mir noch ein paar Fälle. 

Um meine Planung etwas mit Zahlen zu füttern hätte ich folgende Fragen: Sind hier Einzelanwälte, die im privaten Bau- und Architektenrecht tätig sind und können etwas berichten, wie viele Fälle jährlich bearbeitet werden? Die Akten sind bekanntlich umfangreich und dauern sehr lange. Dass es dementsprechend weniger Fälle sind als der Anwalt im Arbeitsrecht ist logisch. Für Erfahrungen wäre ich jedoch dankbar. Außerdem würde mich interessieren, welche Stundensätze aufgerufen werden? Mein jetziger AG ruft 300 € je Stunde auf. Als Einzelanwalt würde ich mich definitiv darunter einordnen. Nach meiner Einschätzung ist jedoch im privaten Baurecht die RVG Abrechnung die absolute Ausnahme - auch bei Einzelanwälten. Ich hätte mich deshalb bei etwa 200 € die Stunde gesehen. Im Anwaltsblatt war mal eine Statistik von Prof. Kilian wonach etwa 75 % der Anwälte, die in dem Rechtsgebiet tätig sind, mehr als 150.000 € Umsatz generieren. Daraus schließe ich mal, dass die RVG Abrechnung keine große Rolle spielt. Gibt es auch hier Erfahrung, ob sich der Stundensatz realisieren lässt?

Ich kann dir bezüglich des Rechtsgebiet wenig weiterhelfen, möchte jedoch darauf hinweisen, dass eine RVG Abrechnung nicht per se schlechter für dich ist, als eine Abrechnung nach Stunden. Ein schlauer Einzelanwalt rechnet gewisse Dinge nach RVG und anderem wiederum nach Einzelvereinbarung ab. Ist aber letztlich fast schon eine Wissenschaft für sich, wächst man aber sicherlich rein.

Du hast glaube ich noch nie als Rechtsanwalt gearbeitet. Alle Honorarvereinbarungen haben eine Formulierung, dass mindestens die RVG Vergütung bezahlt werden muss. Ergibt sich aus § 4 Abs. 1 RVG.
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Galatar
Junior Member
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Beiträge: 13
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2025
#4
08.07.2025, 11:24
(08.07.2025, 10:54)guga schrieb:  
(08.07.2025, 10:37)JuraHassLiebe schrieb:  
(08.07.2025, 09:37)User schrieb:  Ich bräuchte mal etwas Input von selbstständigen Kollegen und solchen, die im privaten Baurecht tätig sind. Ich habe im Referendariat viel Zeit mit dem privaten Baurecht, Ingenieursrecht sowie Architektenrecht verbracht und bin jetzt auch im privaten Bau- und Architektenrecht tätig. Ich würde mich auf kurz oder lang gerne selbstständig machen und würde dem Gebiet gerne treu bleiben. 

Daher habe ich mal begonnen eine kleine Marktanalyse durchzuführen und einen "Businessplan" zu schreiben. Mein Ort hat etwa 60.000 Einwohner und es gibt etwa 10 Fachanwälte für privates Bau- und Architektenrecht. Ich selbst habe bereits den theoretischen Teil des Fachanwalts abgeschlossen und recht viele Fortbildung absolviert. Für den Titel fehlen mir noch ein paar Fälle. 

Um meine Planung etwas mit Zahlen zu füttern hätte ich folgende Fragen: Sind hier Einzelanwälte, die im privaten Bau- und Architektenrecht tätig sind und können etwas berichten, wie viele Fälle jährlich bearbeitet werden? Die Akten sind bekanntlich umfangreich und dauern sehr lange. Dass es dementsprechend weniger Fälle sind als der Anwalt im Arbeitsrecht ist logisch. Für Erfahrungen wäre ich jedoch dankbar. Außerdem würde mich interessieren, welche Stundensätze aufgerufen werden? Mein jetziger AG ruft 300 € je Stunde auf. Als Einzelanwalt würde ich mich definitiv darunter einordnen. Nach meiner Einschätzung ist jedoch im privaten Baurecht die RVG Abrechnung die absolute Ausnahme - auch bei Einzelanwälten. Ich hätte mich deshalb bei etwa 200 € die Stunde gesehen. Im Anwaltsblatt war mal eine Statistik von Prof. Kilian wonach etwa 75 % der Anwälte, die in dem Rechtsgebiet tätig sind, mehr als 150.000 € Umsatz generieren. Daraus schließe ich mal, dass die RVG Abrechnung keine große Rolle spielt. Gibt es auch hier Erfahrung, ob sich der Stundensatz realisieren lässt?

Ich kann dir bezüglich des Rechtsgebiet wenig weiterhelfen, möchte jedoch darauf hinweisen, dass eine RVG Abrechnung nicht per se schlechter für dich ist, als eine Abrechnung nach Stunden. Ein schlauer Einzelanwalt rechnet gewisse Dinge nach RVG und anderem wiederum nach Einzelvereinbarung ab. Ist aber letztlich fast schon eine Wissenschaft für sich, wächst man aber sicherlich rein.

Du hast glaube ich noch nie als Rechtsanwalt gearbeitet. Alle Honorarvereinbarungen haben eine Formulierung, dass mindestens die RVG Vergütung bezahlt werden muss. Ergibt sich aus § 4 Abs. 1 RVG.

In der Pauschalität m.E. nicht zutreffend. Lediglich für die gerichtliche Tätigkeit muss mindestens die RVG Vergütung bezahlt werden. Das regelt §4 Abs. 1 RVG. Gerade bei sehr hohen Gegenstandswerten wird daher - außerhalb der gerichtlichen Tätigkeit - häufig nur nach Stunden abgerechnet, obwohl die RVG-Vergütung aus Sicht des Rechtsanwaltes besser wäre.
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JuraHassLiebe
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Registriert seit: Jan 2023
#5
08.07.2025, 12:45
(08.07.2025, 11:24)Galatar schrieb:  
(08.07.2025, 10:54)guga schrieb:  
(08.07.2025, 10:37)JuraHassLiebe schrieb:  
(08.07.2025, 09:37)User schrieb:  Ich bräuchte mal etwas Input von selbstständigen Kollegen und solchen, die im privaten Baurecht tätig sind. Ich habe im Referendariat viel Zeit mit dem privaten Baurecht, Ingenieursrecht sowie Architektenrecht verbracht und bin jetzt auch im privaten Bau- und Architektenrecht tätig. Ich würde mich auf kurz oder lang gerne selbstständig machen und würde dem Gebiet gerne treu bleiben. 

Daher habe ich mal begonnen eine kleine Marktanalyse durchzuführen und einen "Businessplan" zu schreiben. Mein Ort hat etwa 60.000 Einwohner und es gibt etwa 10 Fachanwälte für privates Bau- und Architektenrecht. Ich selbst habe bereits den theoretischen Teil des Fachanwalts abgeschlossen und recht viele Fortbildung absolviert. Für den Titel fehlen mir noch ein paar Fälle. 

Um meine Planung etwas mit Zahlen zu füttern hätte ich folgende Fragen: Sind hier Einzelanwälte, die im privaten Bau- und Architektenrecht tätig sind und können etwas berichten, wie viele Fälle jährlich bearbeitet werden? Die Akten sind bekanntlich umfangreich und dauern sehr lange. Dass es dementsprechend weniger Fälle sind als der Anwalt im Arbeitsrecht ist logisch. Für Erfahrungen wäre ich jedoch dankbar. Außerdem würde mich interessieren, welche Stundensätze aufgerufen werden? Mein jetziger AG ruft 300 € je Stunde auf. Als Einzelanwalt würde ich mich definitiv darunter einordnen. Nach meiner Einschätzung ist jedoch im privaten Baurecht die RVG Abrechnung die absolute Ausnahme - auch bei Einzelanwälten. Ich hätte mich deshalb bei etwa 200 € die Stunde gesehen. Im Anwaltsblatt war mal eine Statistik von Prof. Kilian wonach etwa 75 % der Anwälte, die in dem Rechtsgebiet tätig sind, mehr als 150.000 € Umsatz generieren. Daraus schließe ich mal, dass die RVG Abrechnung keine große Rolle spielt. Gibt es auch hier Erfahrung, ob sich der Stundensatz realisieren lässt?

Ich kann dir bezüglich des Rechtsgebiet wenig weiterhelfen, möchte jedoch darauf hinweisen, dass eine RVG Abrechnung nicht per se schlechter für dich ist, als eine Abrechnung nach Stunden. Ein schlauer Einzelanwalt rechnet gewisse Dinge nach RVG und anderem wiederum nach Einzelvereinbarung ab. Ist aber letztlich fast schon eine Wissenschaft für sich, wächst man aber sicherlich rein.

Du hast glaube ich noch nie als Rechtsanwalt gearbeitet. Alle Honorarvereinbarungen haben eine Formulierung, dass mindestens die RVG Vergütung bezahlt werden muss. Ergibt sich aus § 4 Abs. 1 RVG.

In der Pauschalität m.E. nicht zutreffend. Lediglich für die gerichtliche Tätigkeit muss mindestens die RVG Vergütung bezahlt werden. Das regelt §4 Abs. 1 RVG. Gerade bei sehr hohen Gegenstandswerten wird daher - außerhalb der gerichtlichen Tätigkeit - häufig nur nach Stunden abgerechnet, obwohl die RVG-Vergütung aus Sicht des Rechtsanwaltes besser wäre.
 
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Edit: Es hängt wohl stark vom Rechtsgebiet ab, zum Baurecht kann ich wie gesagt selber keine Erfahrungen beitragen. Ich weiß aber dass insbesondere Kollegen aus dem Erbrecht regelmäßig lukrativere Ergebnisse erzielen, wenn sie nach RVG abrechnen, selbiges habe ich schon von einem FWW-Anwalt aus dem öffentlichen Recht mitbekommen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2025, 13:01 von JuraHassLiebe.)
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Praktiker
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Registriert seit: Apr 2021
#6
08.07.2025, 14:53
(08.07.2025, 11:24)Galatar schrieb:  
(08.07.2025, 10:54)guga schrieb:  
(08.07.2025, 10:37)JuraHassLiebe schrieb:  
(08.07.2025, 09:37)User schrieb:  Ich bräuchte mal etwas Input von selbstständigen Kollegen und solchen, die im privaten Baurecht tätig sind. Ich habe im Referendariat viel Zeit mit dem privaten Baurecht, Ingenieursrecht sowie Architektenrecht verbracht und bin jetzt auch im privaten Bau- und Architektenrecht tätig. Ich würde mich auf kurz oder lang gerne selbstständig machen und würde dem Gebiet gerne treu bleiben. 

Daher habe ich mal begonnen eine kleine Marktanalyse durchzuführen und einen "Businessplan" zu schreiben. Mein Ort hat etwa 60.000 Einwohner und es gibt etwa 10 Fachanwälte für privates Bau- und Architektenrecht. Ich selbst habe bereits den theoretischen Teil des Fachanwalts abgeschlossen und recht viele Fortbildung absolviert. Für den Titel fehlen mir noch ein paar Fälle. 

Um meine Planung etwas mit Zahlen zu füttern hätte ich folgende Fragen: Sind hier Einzelanwälte, die im privaten Bau- und Architektenrecht tätig sind und können etwas berichten, wie viele Fälle jährlich bearbeitet werden? Die Akten sind bekanntlich umfangreich und dauern sehr lange. Dass es dementsprechend weniger Fälle sind als der Anwalt im Arbeitsrecht ist logisch. Für Erfahrungen wäre ich jedoch dankbar. Außerdem würde mich interessieren, welche Stundensätze aufgerufen werden? Mein jetziger AG ruft 300 € je Stunde auf. Als Einzelanwalt würde ich mich definitiv darunter einordnen. Nach meiner Einschätzung ist jedoch im privaten Baurecht die RVG Abrechnung die absolute Ausnahme - auch bei Einzelanwälten. Ich hätte mich deshalb bei etwa 200 € die Stunde gesehen. Im Anwaltsblatt war mal eine Statistik von Prof. Kilian wonach etwa 75 % der Anwälte, die in dem Rechtsgebiet tätig sind, mehr als 150.000 € Umsatz generieren. Daraus schließe ich mal, dass die RVG Abrechnung keine große Rolle spielt. Gibt es auch hier Erfahrung, ob sich der Stundensatz realisieren lässt?

Ich kann dir bezüglich des Rechtsgebiet wenig weiterhelfen, möchte jedoch darauf hinweisen, dass eine RVG Abrechnung nicht per se schlechter für dich ist, als eine Abrechnung nach Stunden. Ein schlauer Einzelanwalt rechnet gewisse Dinge nach RVG und anderem wiederum nach Einzelvereinbarung ab. Ist aber letztlich fast schon eine Wissenschaft für sich, wächst man aber sicherlich rein.

Du hast glaube ich noch nie als Rechtsanwalt gearbeitet. Alle Honorarvereinbarungen haben eine Formulierung, dass mindestens die RVG Vergütung bezahlt werden muss. Ergibt sich aus § 4 Abs. 1 RVG.

In der Pauschalität m.E. nicht zutreffend. Lediglich für die gerichtliche Tätigkeit muss mindestens die RVG Vergütung bezahlt werden. Das regelt §4 Abs. 1 RVG. Gerade bei sehr hohen Gegenstandswerten wird daher - außerhalb der gerichtlichen Tätigkeit - häufig nur nach Stunden abgerechnet, obwohl die RVG-Vergütung aus Sicht des Rechtsanwaltes besser wäre.

... wenn es sie überhaupt gibt, vgl. 34 RVG.
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Greif
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Registriert seit: Jun 2023
#7
08.07.2025, 15:56
Ich bin kein Experte für den RA-Markt, aber ist der örtliche Markt bei den von dir genannten Zahlen (andere Berufsträger mit dieser Spezialisierung, Einwohnerzahl) dann nicht schon sehr voll?
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Hence
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Registriert seit: Apr 2025
#8
08.07.2025, 16:51
Was meinst du mit "privatem Baurecht"? Bauhaftungsrecht oder auch Vertragsgestaltung und baubegleitende Beratung? Für eine Vertragsgestaltung auf Basis von FIDIC kannst du sicher mehr Geld verlangen als bei einem gerichtlichen Bauhaftungsfall wegen einer fehlerhaften Fuge. Ebenfalls von Bedeutung ist wer dich beauftragt: Bauunternehmer, Bauherren oder Versicherer?  300 EUR kommt mir insgesamt aber angemessen vor, viel würde ich da nicht drunter gehen.
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User
Junior Member
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Themen: 4
Registriert seit: Jan 2025
#9
08.07.2025, 17:25
Vielen Dank für die ganzen Nachrichten! Also meine bisherige Einschätzung war eigentlich, dass sich die RVG-Vergütung im Baurecht selten bis nie rechnet - oder irre ich mich da? Zwar sind die Streitwerte tendenziell hoch, aber das hält sich wegen der Kostendegression natürlich in Grenzen und Problem ist, dass Baurechtsfälle - wenn man es denn pauschalisieren möchte - sehr viele Stunden Bearbeitung kostet. Rechnet man das RVG Honorar auf die Stunde herunter kommt nicht viel raus. 

Und dann zur Frage was ich genau anbieten möchte: Ich möchte meinen Schwerpunkt vor allem in der Vertragsgestaltung (Bauvorhaben, Architektenverträge, Ingenieursverträge), Architekten- und Ingenieurshaftung, Honorarforderungen sowie Mängelprozesse setzen. Damit wären auch die Mandanten komplett durchgemischt. Private Bauherren, Bauträger / Baufirmen, Architekten, Ingenieure.

Es wäre natürlich schön, wenn ich auch als Einzelanwalt die 300 € je Stunde aufrufen könnte. Ich frage mich aber, ob das insbesondere Privatpersonen (Bauherren) mit sich machen lassen.
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BavarianLawyer
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Registriert seit: May 2021
#10
08.07.2025, 19:18
10 Fachanwälte bei 60k Einwohnern ist irgendwie absurd viel   Fragezeichen Wie viele Strafrechtsfachanwälte hat diese ominöse Stadt dann? 50?  
Oder wird bei euch der in Deutschland fehlende Wohnraum in den nächsten 3 Jahren vollständig errichtet?
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