Vor 2 Stunden
(Vor 7 Stunden)GKSucher77 schrieb:(Vor 9 Stunden)069! schrieb: Ich habe meine Diss ebenfalls nach dem zweiten Examen in Angriff genommen und bin noch dabei. Mache es extern und bin parallel als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer GK tätig. Ich würde es persönlich wieder so machen, allerdings gibt es mE keinen Königsweg. Beide Zeitpunkte haben gewisse Vor- und Nachteile. Für mich war es wichtig, die obligatorische Ausbildung in einem Zug zu beenden. Das war für mich nicht nur lernökonomisch sinnvoll - man hat das Wissen aus dem ersten Examen schlicht schneller wieder parat - sondern auch, weil ich erst durch Nebentätigkeiten nach dem ersten Examen und Referendariat wusste, worauf ich fachlich (und wissenschaftlich) wirklich Lust habe. Meine Diss dient jetzt unter anderem auch der Spezialisierung auf das Rechtsgebiet, das ich im Anschluss auch in der Praxis bis auf Weiteres machen möchte.
Für die Promotion unmittelbar nach dem ersten Examen spricht aus meiner Sicht insbesondere, dass man nach dem zweiten Examen durchaus in die Versuchung gerät, seine Promotionsambitionen zugunsten des "richtigen" Berufseinstiegs aufzugeben. Es ist mit Ende 20 und nach einer sehr langen, teils knochenharten Ausbildung verdammt verlockend, endlich richtig praktisch zu arbeiten und natürlich auch Geld zu verdienen. Ich kenne einige Kolleg:innen, denen es so ergangen ist. Ich dagegen fand und finde es super reizvoll, nach der verpflichtenden Ausbildung vertieft in Materie einzusteigen, auf die man wirklich Bock hat; auch die Freiheit schätze ich enorm. Gepaart mit der Rolle als WissMit in einer fachlich einschlägigen Kanzlei kann man zudem schon ordentlich praktisch mitarbeiten und lernen.
Ob eine Promotion am Lehrstuhl oder extern sinnvoll ist, ist ebenfalls eine Frage persönlicher Ambitionen und Vorlieben. Zu der Thematik gibt es bereits einige hilfreiche Beiträge im Forum.
Wie bist du an deine/n Betreuer/in gekommen? Hattest du schon ein Thema im Kopf oder brauchtest du da Unterstützung bei der Themenfindung?
Ich weiß in welchem Teilrechtsgebiet ich das Projekt anstreben würde, aber weiß nicht, welches Thema da geeignet wäre. Möglicherweise finde ich ja Bemerkungen in Fachzeitschriften hierzu.
Ich frage auch vor den Hintergrund, dass ich keinerlei Berührungspunkte zu Lehrstühlen hatte, weder als Werkstudent noch als WiMi, dementsprechend kennt mich keiner der Profs, die in dem Rechtsgebiet forschen und lehren.
Ich habe mit einem Themenvorschlag und Kurzexposé direkt Kontakt mit potenziellen Profs aufgenommen - von diesen kannte mich zuvor niemand. Zahlreiche bieten auf ihren Webseiten ausdrücklich an, (fachlich einschlägige) Promotionen zu betreuen und dass Initiativbewerbungen möglich und erwünscht sind. Welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind, hängt vom jeweiligen Prof ab. Natürlich sollte man vor einer Bewerbung sicherstellen, dass man die allgemeinen Voraussetzungen der jeweiligen Promotionsordnung erfüllt bzw. perspektivisch erfüllen kann. Einige Profs akzeptieren keinerlei Bewerbungen, andere lehnen externe Promotionen ab und erwarten etwa wissenschaftliche Ambitionen, wieder andere sind außerordentlich flexibel, erwarten aber z. B. min. einen seriösen Themenvorschlag. Es ist total individuell. Selbst wenn ein Lehrstuhl keinerlei Informationen zur Annahme von Doktorand:innen veröffentlich hat, lohnt sich eine kurze Kontaktaufnahme zu allgemeinen Betreuungsmöglichkeiten immer. Mehr als eine Absage kann nicht kommen.
Mein Thema ist zufällig einer Rechtsfrage aus einem Mandat im Rahmen der wiss. Mitarbeit entsprungen. Davor habe ich sehr viele Zeitschriften, Kommentare und insbesondere Festschriften und vergleichbare Bände gewälzt. Allerdings relativ zielgerichtet, da meine wesentlichen Interessenschwerpunkte bereits feststanden. Insoweit habe ich davon profitiert, durch längere Arbeit in dem Rechtsgebiet und laufende Lektüre grob im Bilde zu sein, worüber in Wissenschaft und Praxis aktuell diskutiert wird und was davon meinen Interessen entsprechen könnte. Natürlich ist ein Thema mit aktuellen Bezügen aber nicht zwingend - im Gegenteil.
Was die Themenfindung generell anbelangt, kann ich das entsprechende Kapitel im Buch "Leitfaden für die juristische Promotion" von Martens zum Einstieg empfehlen. Grundsätzlich ist sehr sehr viel möglich, solange sich eine Betreuung findet (vgl. nur hier).
Vor 1 Stunde
(Vor 2 Stunden)069! schrieb:Vielen Dank!(Vor 7 Stunden)GKSucher77 schrieb:(Vor 9 Stunden)069! schrieb: Ich habe meine Diss ebenfalls nach dem zweiten Examen in Angriff genommen und bin noch dabei. Mache es extern und bin parallel als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer GK tätig. Ich würde es persönlich wieder so machen, allerdings gibt es mE keinen Königsweg. Beide Zeitpunkte haben gewisse Vor- und Nachteile. Für mich war es wichtig, die obligatorische Ausbildung in einem Zug zu beenden. Das war für mich nicht nur lernökonomisch sinnvoll - man hat das Wissen aus dem ersten Examen schlicht schneller wieder parat - sondern auch, weil ich erst durch Nebentätigkeiten nach dem ersten Examen und Referendariat wusste, worauf ich fachlich (und wissenschaftlich) wirklich Lust habe. Meine Diss dient jetzt unter anderem auch der Spezialisierung auf das Rechtsgebiet, das ich im Anschluss auch in der Praxis bis auf Weiteres machen möchte.
Für die Promotion unmittelbar nach dem ersten Examen spricht aus meiner Sicht insbesondere, dass man nach dem zweiten Examen durchaus in die Versuchung gerät, seine Promotionsambitionen zugunsten des "richtigen" Berufseinstiegs aufzugeben. Es ist mit Ende 20 und nach einer sehr langen, teils knochenharten Ausbildung verdammt verlockend, endlich richtig praktisch zu arbeiten und natürlich auch Geld zu verdienen. Ich kenne einige Kolleg:innen, denen es so ergangen ist. Ich dagegen fand und finde es super reizvoll, nach der verpflichtenden Ausbildung vertieft in Materie einzusteigen, auf die man wirklich Bock hat; auch die Freiheit schätze ich enorm. Gepaart mit der Rolle als WissMit in einer fachlich einschlägigen Kanzlei kann man zudem schon ordentlich praktisch mitarbeiten und lernen.
Ob eine Promotion am Lehrstuhl oder extern sinnvoll ist, ist ebenfalls eine Frage persönlicher Ambitionen und Vorlieben. Zu der Thematik gibt es bereits einige hilfreiche Beiträge im Forum.
Wie bist du an deine/n Betreuer/in gekommen? Hattest du schon ein Thema im Kopf oder brauchtest du da Unterstützung bei der Themenfindung?
Ich weiß in welchem Teilrechtsgebiet ich das Projekt anstreben würde, aber weiß nicht, welches Thema da geeignet wäre. Möglicherweise finde ich ja Bemerkungen in Fachzeitschriften hierzu.
Ich frage auch vor den Hintergrund, dass ich keinerlei Berührungspunkte zu Lehrstühlen hatte, weder als Werkstudent noch als WiMi, dementsprechend kennt mich keiner der Profs, die in dem Rechtsgebiet forschen und lehren.
Ich habe mit einem Themenvorschlag und Kurzexposé direkt Kontakt mit potenziellen Profs aufgenommen - von diesen kannte mich zuvor niemand. Zahlreiche bieten auf ihren Webseiten ausdrücklich an, (fachlich einschlägige) Promotionen zu betreuen und dass Initiativbewerbungen möglich und erwünscht sind. Welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind, hängt vom jeweiligen Prof ab. Natürlich sollte man vor einer Bewerbung sicherstellen, dass man die allgemeinen Voraussetzungen der jeweiligen Promotionsordnung erfüllt bzw. perspektivisch erfüllen kann. Einige Profs akzeptieren keinerlei Bewerbungen, andere lehnen externe Promotionen ab und erwarten etwa wissenschaftliche Ambitionen, wieder andere sind außerordentlich flexibel, erwarten aber z. B. min. einen seriösen Themenvorschlag. Es ist total individuell. Selbst wenn ein Lehrstuhl keinerlei Informationen zur Annahme von Doktorand:innen veröffentlich hat, lohnt sich eine kurze Kontaktaufnahme zu allgemeinen Betreuungsmöglichkeiten immer. Mehr als eine Absage kann nicht kommen.
Mein Thema ist zufällig einer Rechtsfrage aus einem Mandat im Rahmen der wiss. Mitarbeit entsprungen. Davor habe ich sehr viele Zeitschriften, Kommentare und insbesondere Festschriften und vergleichbare Bände gewälzt. Allerdings relativ zielgerichtet, da meine wesentlichen Interessenschwerpunkte bereits feststanden. Insoweit habe ich davon profitiert, durch längere Arbeit in dem Rechtsgebiet und laufende Lektüre grob im Bilde zu sein, worüber in Wissenschaft und Praxis aktuell diskutiert wird und was davon meinen Interessen entsprechen könnte. Natürlich ist ein Thema mit aktuellen Bezügen aber nicht zwingend - im Gegenteil.
Was die Themenfindung generell anbelangt, kann ich das entsprechende Kapitel im Buch "Leitfaden für die juristische Promotion" von Martens zum Einstieg empfehlen. Grundsätzlich ist sehr sehr viel möglich, solange sich eine Betreuung findet (vgl. nur hier).