11.11.2019, 14:24
Hallo zusammen! :)
Wie verhält es sich eigentlich mit dem Hauptsacheverfahren, wenn ein PKH-Verfahren 1. noch nicht abgeschlossen, oder 2. der Antrag abgelehnt worden ist?
"Ruht" das Hauptsacheverfahren bis zur endgültigen Entscheidung?
In diesem Fall geht es um ein verwaltungsgerichtliches Verfahren.
Danke und LG! :blush:
Wie verhält es sich eigentlich mit dem Hauptsacheverfahren, wenn ein PKH-Verfahren 1. noch nicht abgeschlossen, oder 2. der Antrag abgelehnt worden ist?
"Ruht" das Hauptsacheverfahren bis zur endgültigen Entscheidung?
In diesem Fall geht es um ein verwaltungsgerichtliches Verfahren.
Danke und LG! :blush:
11.11.2019, 18:36
Das hängt davon ab, wie die Klage mit dem PKH-Begehren in Zusammenhang steht.
Die Klageerhebung kann an den Erfolg des PKH-Antrags geknüpft werden (bedingte Klageerhebung), also nur für den Fall der Bewilligung der PKH, wodurch mit Ablehnung nichts weiter geschieht. Da wird nur ein Entwurf der Klageschrift mitgeschickt. Dann muss der AS selbst entscheiden, ob er bei Ablehnung dennoch Klage erheben will. Wird auch oft genutzt, um vorab die Erfolgsaussichten der Klage abzuschätzen.
Oder der PKH Antrag wird mit der Hauptsache derart verbunden, dass die Klage unbedingt ist, also direkt mit anhängig gemacht wird. Dann wird zunächst über den PKH Antrag entschieden und dann erst in das Hauptsacheverfahren übergegangen
Die Klageerhebung kann an den Erfolg des PKH-Antrags geknüpft werden (bedingte Klageerhebung), also nur für den Fall der Bewilligung der PKH, wodurch mit Ablehnung nichts weiter geschieht. Da wird nur ein Entwurf der Klageschrift mitgeschickt. Dann muss der AS selbst entscheiden, ob er bei Ablehnung dennoch Klage erheben will. Wird auch oft genutzt, um vorab die Erfolgsaussichten der Klage abzuschätzen.
Oder der PKH Antrag wird mit der Hauptsache derart verbunden, dass die Klage unbedingt ist, also direkt mit anhängig gemacht wird. Dann wird zunächst über den PKH Antrag entschieden und dann erst in das Hauptsacheverfahren übergegangen