05.06.2025, 21:00
Liebe Rechtsgelehrte,
ich befinde mich in der diffizilen Situation einen Schwerpunkt zu wählen. Einerseits interessiert mit der Grundlagenschwerpunkt mit Rechtsgeschichte, -philo und -theorie. Andererseits möchte ich später in Richtung Wirtschaft gehen, sodass sowas wie Unternehmensrecht also Gesellschafts- und Steuerrecht in Betracht kommt. Strafrecht und öffentliches (Wirtschafts)Recht möchte ich im Schwerpunkt nicht wählen.
Wie entscheidend ist inhaltlich diese Schwerpunktwahl bzgl. Bewerbungen und Vorkenntnissen usw? Zählt da nur die Note oder auch der Inhalt? Oder wird in besagtem Gebiet sowieso nur auf die Note im schriftlichen Teil geschaut?
Danke für eure Antworten!
ich befinde mich in der diffizilen Situation einen Schwerpunkt zu wählen. Einerseits interessiert mit der Grundlagenschwerpunkt mit Rechtsgeschichte, -philo und -theorie. Andererseits möchte ich später in Richtung Wirtschaft gehen, sodass sowas wie Unternehmensrecht also Gesellschafts- und Steuerrecht in Betracht kommt. Strafrecht und öffentliches (Wirtschafts)Recht möchte ich im Schwerpunkt nicht wählen.
Wie entscheidend ist inhaltlich diese Schwerpunktwahl bzgl. Bewerbungen und Vorkenntnissen usw? Zählt da nur die Note oder auch der Inhalt? Oder wird in besagtem Gebiet sowieso nur auf die Note im schriftlichen Teil geschaut?
Danke für eure Antworten!
05.06.2025, 22:05
Bei guter Note ist alles egal. Wenn Du nicht ganz oben dabei sein wirst, wäre es vielleicht besser gewesen, einen roten Faden im Lebenslauf zu haben. Aber letztlich ist mir persönlich das schon wieder zu viel Berechnung: man muss so viel machen, da kann man auch einfach mal ohne Strategie wählen, was man gern macht. Ich hatte seinerzeit etwas völlig Exotisches, wurde aber angesichts der Examensnote nie hinterfragt - kurioserweise mache ich es inzwischen sogar in der Praxis. Das hätte man nie so planen können... Aber klar, die Empfehlung müsste natürlich Wirtschaftsrecht und dann am Profil arbeiten sein.
05.06.2025, 22:50
Ich habe eine Reihe von Vorstellungsgesprächen hinter mir, als WiMi nach dem 1. Examen, im Ref für Stationen und nach dem 2. Examen für die Justiz. Ein einziges Mal wurde ich danach gefragt, welchen Schwerpunkt ich gewählt hatte (das steht ja auf dem Examenszeugnis nicht drauf). Und dann wurde mir die Stelle angeboten, obwohl der Schwerpunkt überhaupt nicht passte ...
06.06.2025, 00:01
Aus meiner Erfahrung heraus: Ich würde nach Interessen gehen aber auch danach wo man wie bewertet. Zu meiner Zeit gab es an meiner Uni einen Schwerpunkt bei dem eine richtiggehende Noteninflation herrschte. Der Gesamtschnitt bei der SP-Note lag regelmäßig im zweistelligen Bereich während es andere Schwerpunkte gab bei denen man wie im staatlichen Teil schon für 7 Punkte zu den besseren gehören musste. Das war regional bekannt und am Rande der Infoveranstaltungen zur AP-Wahl hat man gemunkelt dass das berücksichtigt würde. Pustekuchen. Das war eine Stelle wo man es sich wirklich leichter machen konnte.
Nach meiner Erfahrung interessiert der Schwerpunkt nach dem Examen wirklich kaum noch. Quasi keiner meiner Kommilitonen von damals ist in dem Bereich geblieben in dem er im Schwerpunkt war.
Nach meiner Erfahrung interessiert der Schwerpunkt nach dem Examen wirklich kaum noch. Quasi keiner meiner Kommilitonen von damals ist in dem Bereich geblieben in dem er im Schwerpunkt war.
25.06.2025, 12:57
(05.06.2025, 21:00)lawjulian schrieb: Liebe Rechtsgelehrte,
ich befinde mich in der diffizilen Situation einen Schwerpunkt zu wählen. Einerseits interessiert mit der Grundlagenschwerpunkt mit Rechtsgeschichte, -philo und -theorie. Andererseits möchte ich später in Richtung Wirtschaft gehen, sodass sowas wie Unternehmensrecht also Gesellschafts- und Steuerrecht in Betracht kommt. Strafrecht und öffentliches (Wirtschafts)Recht möchte ich im Schwerpunkt nicht wählen.
Wie entscheidend ist inhaltlich diese Schwerpunktwahl bzgl. Bewerbungen und Vorkenntnissen usw? Zählt da nur die Note oder auch der Inhalt? Oder wird in besagtem Gebiet sowieso nur auf die Note im schriftlichen Teil geschaut?
Danke für eure Antworten!
Für mich war es damals eine Gesamtabwägung von folgenden Gesichtspunkten (mit absteigender Gewichtung):
- Wofür interessiere ich mich? Es ist regelmäßig leichter mit intrinsischer Motivation in einem "schweren" Schwerpunkt eine gute Note zu bekommen, als ohne jegliches Interesse in einem der einen garnicht interessiert
- Wie sehen die beruflichen Perspektiven in diesem Gebiet aus (im Steuerrecht idR besser als in römischer Rechtsgeschichte)
- Hilft der Schwerpunkt mir für mein ersten (oder zweiten) Staatsexamen? Ein ZPO-Schwerpunkt hilft in beiden, Arbeitsrecht besonders im zweiten und Steuerrecht (zumindest in Bayern) ebenfalls im zweiten
- Wie ist die Notengebung? (eine kleine Rolle spielt es halt schon)
Im Endeffekt bin ich mit dieser Abwägung sehr gut gefahren. Mein überdurchschnittlicher Schwerpunkt hat mir in der damaligen Examensvorbereitung viel Druck rausgenommen, ich wusste ich brauche "nur" Note XY i m Staatsteil, um zumindest insgesamt aufs Prädikat zu kommen. Ferner habe ich Einblicke in einen neues sehr interessantes Rechtsgebiet erlangt und konnte da die Gelegenheit nutzen Praktiker kennenzulernen.
Viel Erfolg bei deiner Entscheidung!
25.06.2025, 15:29
Ich hatte als Schwerpunkt Steuerrecht und hab es nie bereut.
Die Vorteile im Nachhinein sind:
Erstens sind dort, wie angesprochen, die Jobaussichten ganz gut. Wenn du danach merkst, dass du kein Bock drauf hast, ist das auch gut mal davon gehört zu haben, da Steuerrecht letztlich in alle Rechtsgebiete reicht und niemand da eine Ahnung von hat. Zudem waren wir ein sehr kleiner Schwerpunktbereich, man konnte sich nicht verstecken und hatte viel persönlichen Austausch, dementsprechend war auch die Note ganz gut. Es sind auch alle aus meinem "Jahrgang" im Steuerrecht geblieben, sodass man direkt ein kleines Netzwerk hatte.
Da ich danach immer im Steuerrecht geblieben bin, war das auch bei jedem Vorstellungsgespräch Thema.
Im Vorfeld war für mich entscheidend eine Ahnung von einem Rechtsgebiet zu bekommen, von dem ich bis dahin keine Ahnung hatte, die Berufsaussichten und die vergebenen Noten.
Die Vorteile im Nachhinein sind:
Erstens sind dort, wie angesprochen, die Jobaussichten ganz gut. Wenn du danach merkst, dass du kein Bock drauf hast, ist das auch gut mal davon gehört zu haben, da Steuerrecht letztlich in alle Rechtsgebiete reicht und niemand da eine Ahnung von hat. Zudem waren wir ein sehr kleiner Schwerpunktbereich, man konnte sich nicht verstecken und hatte viel persönlichen Austausch, dementsprechend war auch die Note ganz gut. Es sind auch alle aus meinem "Jahrgang" im Steuerrecht geblieben, sodass man direkt ein kleines Netzwerk hatte.
Da ich danach immer im Steuerrecht geblieben bin, war das auch bei jedem Vorstellungsgespräch Thema.
Im Vorfeld war für mich entscheidend eine Ahnung von einem Rechtsgebiet zu bekommen, von dem ich bis dahin keine Ahnung hatte, die Berufsaussichten und die vergebenen Noten.
26.06.2025, 09:21
(25.06.2025, 15:29)Homer S. schrieb: Ich hatte als Schwerpunkt Steuerrecht und hab es nie bereut.
Die Vorteile im Nachhinein sind:
Erstens sind dort, wie angesprochen, die Jobaussichten ganz gut. Wenn du danach merkst, dass du kein Bock drauf hast, ist das auch gut mal davon gehört zu haben, da Steuerrecht letztlich in alle Rechtsgebiete reicht und niemand da eine Ahnung von hat. Zudem waren wir ein sehr kleiner Schwerpunktbereich, man konnte sich nicht verstecken und hatte viel persönlichen Austausch, dementsprechend war auch die Note ganz gut. Es sind auch alle aus meinem "Jahrgang" im Steuerrecht geblieben, sodass man direkt ein kleines Netzwerk hatte.
Da ich danach immer im Steuerrecht geblieben bin, war das auch bei jedem Vorstellungsgespräch Thema.
Im Vorfeld war für mich entscheidend eine Ahnung von einem Rechtsgebiet zu bekommen, von dem ich bis dahin keine Ahnung hatte, die Berufsaussichten und die vergebenen Noten.
+1 Und ich möchte ergänzen, dass es mir ebenfalls wichtig war, dass auch sonst keiner vorher eine Ahnung hatte. Schwerpunkt ist die erste wichtige Note und da wollte ich nicht im Strafrecht mit Leuten verglichen werden, die im Strafrecht bereits zu Beginn des Schwerpunktes absolute Überflieger waren.