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  5. Urlaub als Rechtsanwalt
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Urlaub als Rechtsanwalt
Berufseinsteiger1024
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 3
Registriert seit: Apr 2025
#1
30.05.2025, 10:55
Hallo liebe Kollegen, 

passend zur Urlaubssaison hätte ich mal ne kurze Frage an die Rechtsanwaltskollegen. Wie macht ihr das, wenn ihr 2-3 Wochen im Urlaub seid? Sei es mit beA oder anderen Posteingängen? Ich bin im angestellten Verhältnis, aber mein einziger Kollege ist mein Chef und er hat bereits jetzt unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er meine Arbeit nicht machen wird. 

Ich werde jetzt schon nervös, wenn ich daran denke, dass ich im Urlaub irgendwelche Fristen verpassen könnte.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.05.2025, 10:59 von Berufseinsteiger1024.)
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Patenter Gast
Senior Member
****
Beiträge: 652
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#2
30.05.2025, 11:13
Dann solltest du deinem Chef vielleicht sagen, dass er im Fall von Fristversäumnissen/Haftungsfällen durch dich mithaftet als Kanzleiinhaber. 

Abgesehen davon solltest du dir einen neuen Job suchen. Normalerweise vertritt man sich gegenseitig in einer Kanzlei im Urlaub. Wenn das die Kollegen nicht wollen, sollte man nicht länger mit ihnen zusammenarbeiten.
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Freidenkender
Senior Member
****
Beiträge: 706
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#3
30.05.2025, 11:56
(30.05.2025, 10:55)Berufseinsteiger1024 schrieb:  Hallo liebe Kollegen, 

passend zur Urlaubssaison hätte ich mal ne kurze Frage an die Rechtsanwaltskollegen. Wie macht ihr das, wenn ihr 2-3 Wochen im Urlaub seid? Sei es mit beA oder anderen Posteingängen? Ich bin im angestellten Verhältnis, aber mein einziger Kollege ist mein Chef und er hat bereits jetzt unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er meine Arbeit nicht machen wird. 

Ich werde jetzt schon nervös, wenn ich daran denke, dass ich im Urlaub irgendwelche Fristen verpassen könnte.

es ist halt die Frage, was er damit gemeint hat. Man sollte seine Fälle schon so am laufen haben, dass die Vertretung eben nur ins Postfach schauen muss und die wirklich fristgebunden Themen, die man nicht bis nach deinem Urlaub liegen lassen kann, bearbeitet. Vorgänge, die du jetzt schon auf Frist liegen hast, sollten entweder vor dem Urlaub erledigt werden oder Fristverlängerung.

So haben wir es zumindest in einer sehr ähnlichen Konstellation gelöst und für mich war das auch eine Selbstverständlichkeit. War aber in die andere Richtung auch so
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Lexfori
Junior Member
**
Beiträge: 38
Themen: 5
Registriert seit: Feb 2025
#4
30.05.2025, 12:24
Ich finde die Aussage deines Chefs sehr problematisch. Vor dem Urlaub sollten die Wiedervorlagen und die bekannten Fristen natürlich abgearbeitet werden. Aber falls etwas kurzfristig reinkommen sollte, kenne ich es so, dass dein Kollege zumindest Fristverlängerung beantragt mit dem Hinweis auf deine urlaubsbedingte Ortsabwesenheit. Aber krass, dass er einfach so ankündigt, dass er nichts bearbeitet. Finde ich sehr unkollegial.
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JuraLiebhaber
Member
***
Beiträge: 245
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2023
#5
30.05.2025, 12:25
Wenn du Angestellter RA bist, bist du Arbeitnehmer. Mit wem besteht bei euch das Mandatsverhältnis? In der Regel nicht mit dem Angestellten RA, sondern mit der Kanzlei als solcher. Sollte dein Chef in diesem Fall trotz Kenntnis untätig bleiben, ist das sein Problem bzw das der Kanzlei, also wieder sein Problem.
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Egal_
Member
***
Beiträge: 187
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2024
#6
30.05.2025, 14:36
Als Anwalt musst du deine Fristen kennen. Du schaust also nach, in welchen Sachen während deines Urlaubs die Frist abläuft und erledigst sie vor deinem Urlaub oder beantragst rechtzeitig(!) Fristverlängerung. Rechtszeitig heißt, nicht am letzten oder vorletzten Arbeitstag wenn absehbar ist, dass du es nicht schaffst, sondern so, dass du oder das Sekretariat im Zweifel noch bei der Geschäftsstelle anrufen können, ob die Fristverlängerung gewährt wurde. Gleiches gilt für Gerichtstermine, die während deines Urlaubs anstehen.

Fristen, die während deines Urlaubs reinkommen, laufen nur selten noch während deines Urlaubs ab. Wenn doch, beantragt jemand anderes aus der Kanzlei (im Zweifel dein Chef, wenn er nicht haften will) Fristverlängerung oder bearbeitet die Sache selbst (z.B. Eilverfahren).

Ich bin seit 11 Jahren Anwältin, arbeite nicht in der GK, und bis jetzt konnte ich noch immer meinen Urlaub genießen, ohne Angst vor einem Fristablauf haben zu müssen. Man braucht vor dem Urlaub keine Angst zu haben. Im Normalfall läuft das alles unproblematisch.

Zu deinem Chef sage ich jetzt nicht allzuviel, da ich nicht weiß, in welchem Tonfall er dies gesagt hat. Auf seine Haftung haben die anderen ja schon hingewiesen.

Nachtrag: es ist extrem unschön, in der Abwesenheit von Kollegen in deren Sachen herumzufuhrwerken, weil man nicht weiß, was besprochen und ausgemacht wurde und oft nicht alle Details kennt. Kann sein, dass dein Chef nur das meint und deswegen deine Akten nicht bearbeiten möchte. Das ist aber normal. Wenn doch etwas eiliges reinkommt, wird es trotzdem bearbeitet. So kenne ich das von meinem aktuellen und früheren Kollegenkreis und meinen Vorgesetzten.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.05.2025, 14:43 von Egal_.)
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Äfes
Senior Member
****
Beiträge: 251
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#7
30.05.2025, 23:11
(30.05.2025, 14:36)Egal_ schrieb:  Als Anwalt musst du deine Fristen kennen. Du schaust also nach, in welchen Sachen während deines Urlaubs die Frist abläuft und erledigst sie vor deinem Urlaub oder beantragst rechtzeitig(!) Fristverlängerung. Rechtszeitig heißt, nicht am letzten oder vorletzten Arbeitstag wenn absehbar ist, dass du es nicht schaffst, sondern so, dass du oder das Sekretariat im Zweifel noch bei der Geschäftsstelle anrufen können, ob die Fristverlängerung gewährt wurde. Gleiches gilt für Gerichtstermine, die während deines Urlaubs anstehen.

Fristen, die während deines Urlaubs reinkommen, laufen nur selten noch während deines Urlaubs ab. Wenn doch, beantragt jemand anderes aus der Kanzlei (im Zweifel dein Chef, wenn er nicht haften will) Fristverlängerung oder bearbeitet die Sache selbst (z.B. Eilverfahren).

Ich bin seit 11 Jahren Anwältin, arbeite nicht in der GK, und bis jetzt konnte ich noch immer meinen Urlaub genießen, ohne Angst vor einem Fristablauf haben zu müssen. Man braucht vor dem Urlaub keine Angst zu haben. Im Normalfall läuft das alles unproblematisch.

Zu deinem Chef sage ich jetzt nicht allzuviel, da ich nicht weiß, in welchem Tonfall er dies gesagt hat. Auf seine Haftung haben die anderen ja schon hingewiesen.

Nachtrag: es ist extrem unschön, in der Abwesenheit von Kollegen in deren Sachen herumzufuhrwerken, weil man nicht weiß, was besprochen und ausgemacht wurde und oft nicht alle Details kennt. Kann sein, dass dein Chef nur das meint und deswegen deine Akten nicht bearbeiten möchte. Das ist aber normal. Wenn doch etwas eiliges reinkommt, wird es trotzdem bearbeitet. So kenne ich das von meinem aktuellen und früheren Kollegenkreis und meinen Vorgesetzten.

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