10.11.2019, 14:17
Hallo,
wenn ein VA angefochten wird und die Klage zurückgenommen wird, so wird er mit der Rücknahme bestandskräftig.
Wie sieht es aus, wenn der Prozess durch eine übereinstimmende Erledigungserklärung beendet wird, das erledigende Ereignis jedoch gar nicht eingetreten ist. Ich habe dazu bisher kein Urteil gefunden, denke jedoch, dass der noch bestehende VA dann spätestens durch Ablauf der ursprünglichen Klagefrist auch bestandskräftig werden müsste, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe!
wenn ein VA angefochten wird und die Klage zurückgenommen wird, so wird er mit der Rücknahme bestandskräftig.
Wie sieht es aus, wenn der Prozess durch eine übereinstimmende Erledigungserklärung beendet wird, das erledigende Ereignis jedoch gar nicht eingetreten ist. Ich habe dazu bisher kein Urteil gefunden, denke jedoch, dass der noch bestehende VA dann spätestens durch Ablauf der ursprünglichen Klagefrist auch bestandskräftig werden müsste, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe!