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  5. Zugesagte Anwaltsstation wieder absagen?
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Zugesagte Anwaltsstation wieder absagen?
Polaris
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2025
#1
26.03.2025, 17:03
Liebe alle,    

gerade bereitet mir die Wahl der Kanzlei für die Anwaltsstation Kopfzerbrechen.    

Eigentlich hatte ich bereits das Angebot einer Großkanzlei mündlich angenommen. Der entsprechende Vertrag liegt auch schon unterschriftsbereit auf meinem Schreibtisch. Kurzfristig hat mich nun ein Angebot einer anderen Kanzlei ereilt, welche nicht nur deutlich besser bezahlt, sondern mir auch schon – ziemlich sicher – in Aussicht gestellt hat, die Wahlstation an einem ihrer ausländischen Standorte zu absolvieren.    Wegen der Wahlstation im Ausland tendiere ich an sich dazu, das Angebot der zweiten Kanzlei anzunehmen. Allerdings möchte ich es mir eigentlich auch ungern mit der ersten Kanzlei verscherzen. Wie würdet ihr vorgehen? Bin ich bei der ersten Kanzlei damit verbrannt, auch wenn ich die Absage mit der möglichen Auslandserfahrung begründe?    

Viele Grüße
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JuristinausD
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 1
Registriert seit: Aug 2024
#2
02.04.2025, 18:51
So lang du nichts unterschrieben hast, seh ich da kein Problem. Kannst der anderen ja kurz schildern, dass dir das andere Angebot akutell eher zusagst, du dich aber trotzdem sehr gefreut hast und gerne in Kontakt bleiben würdest.
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JuraHassLiebe
Hangaround
***
Beiträge: 230
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#3
03.04.2025, 08:14
(26.03.2025, 17:03)Polaris schrieb:  Liebe alle,    

gerade bereitet mir die Wahl der Kanzlei für die Anwaltsstation Kopfzerbrechen.    

Eigentlich hatte ich bereits das Angebot einer Großkanzlei mündlich angenommen. Der entsprechende Vertrag liegt auch schon unterschriftsbereit auf meinem Schreibtisch. Kurzfristig hat mich nun ein Angebot einer anderen Kanzlei ereilt, welche nicht nur deutlich besser bezahlt, sondern mir auch schon – ziemlich sicher – in Aussicht gestellt hat, die Wahlstation an einem ihrer ausländischen Standorte zu absolvieren.    Wegen der Wahlstation im Ausland tendiere ich an sich dazu, das Angebot der zweiten Kanzlei anzunehmen. Allerdings möchte ich es mir eigentlich auch ungern mit der ersten Kanzlei verscherzen. Wie würdet ihr vorgehen? Bin ich bei der ersten Kanzlei damit verbrannt, auch wenn ich die Absage mit der möglichen Auslandserfahrung begründe?    

Viele Grüße

Mach dir da nicht so einen Kopf. Ist nur die Anwaltsstation, einfach freundlich absagen und die für dich richtige Station annehmen. Viel Erfolg bei den Stationen!
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