13.03.2025, 22:33
Ich bin so vorgegangen, dass ich die Klausur am Rand sortiert habe mit Klammern
"Rechtsansicht Kl", "str. Vortrag Kl", "prozessg" usw. Dann Lösungsskizze, Tenor. Danach die Entscheidungsgründe und das Rubrum und erst danach den Tatbestand, zur Not eben sehr kurz.
Es kommt auf die Lösung der rechtlichen Probleme an. Mit dem Tatbestand gewinnt man keine Klausur.
"Rechtsansicht Kl", "str. Vortrag Kl", "prozessg" usw. Dann Lösungsskizze, Tenor. Danach die Entscheidungsgründe und das Rubrum und erst danach den Tatbestand, zur Not eben sehr kurz.
Es kommt auf die Lösung der rechtlichen Probleme an. Mit dem Tatbestand gewinnt man keine Klausur.
13.03.2025, 22:45
(13.03.2025, 22:33)DRi1 schrieb: Ich bin so vorgegangen, dass ich die Klausur am Rand sortiert habe mit Klammern
"Rechtsansicht Kl", "str. Vortrag Kl", "prozessg" usw. Dann Lösungsskizze, Tenor. Danach die Entscheidungsgründe und das Rubrum und erst danach den Tatbestand, zur Not eben sehr kurz.
Es kommt auf die Lösung der rechtlichen Probleme an. Mit dem Tatbestand gewinnt man keine Klausur.
Das kann durchaus helfen, gerade wenn man sich da nicht sicher ist oder schnell das durcheinander bringt im Eifer des Gefechts. Wichtig auch keine Zeit verschwenden Rechtsansichten im Tatbestand zu nennen. Nur Tatsachenbehauptungen. Alle Rechtsansichten, die die Parteien vorbringen, dienen allein dazu auf Probleme/Aspekte hinzuweisen, die es zu thematisieren gilt (so O-Ton eine Klausurenkurskorrektors unseres OLG, der auch im Examen korrigiert).