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Peinliche Frage aber ich verstehs nicht
Brauninho
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2025
#1
04.03.2025, 15:48
Hallo liebes Forum, 

ich werde vermutlich demnächst in einer GK in FFM anfangen und bin (noch) nicht als Anwalt zugelassen. Muss ich das machen? Läuft das über die Kanzlei? 

Liebe Grüße
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Impossiblé
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2024
#2
04.03.2025, 16:09
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgt in der Regel in den ersten Monaten der aktiven Tätigkeit in der Großkanzlei. 

Das ergibt sich letztlich daraus, dass im Regelfall (vgl. mit deinem Arbeitsvertrag) die GK als Perk deine Beiträge für die Berufshaftpflicht zahlt. Nach § 12 BRAO ist der Nachweis der Berufhaftpflichtversicherung und einer Deckungszusage Voraussetzung der Zulassung. 

Die Möglichkeit der Tätigkeit als "Quasi-Anwalt" in der Großkanzlei vor der tatsächlichen Zulassung ergibt sich regelmäßig daraus, dass erstellte Schriftstücke (Gutachten etc.) im Namen des jeweiligen Partners erstellt werden. Er sich diese also zu eigen macht, sodass keine darüberhinausgehende Beratungstätigkeit deinerseits ggü. dem Mandanten gegeben ist.
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 392
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#3
04.03.2025, 17:21
Je nachdem wie ausgelastet eure Kammer ist, bietet es sich aber an bereits einen Termin zur reservieren. Kannst du dich dann direkt bei deinem neuen AG beliebt machen, denn ohne Zulassung können die dich nur zu (regelmäßig deutlich) schlechteren Konditionen als wissmit abrechnen...
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MichaelJordan
Member
***
Beiträge: 60
Themen: 4
Registriert seit: Aug 2024
#4
04.03.2025, 17:56
Läuft das dann so ab, dass der Arbeitgeber sagt ''bitte gib mir deine Unterlagen für die Zulassung und ich reichs dann für dich ein bei der zuständigen RAK'' oder bekommt man vom Arbeitgeber die entsprechenden Bescheinigungen und kümmert sich dann um alles weitere selbst?
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Egal_
Member
***
Beiträge: 187
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2024
#5
04.03.2025, 18:48
(04.03.2025, 17:56)MichaelJordan schrieb:  Läuft das dann so ab, dass der Arbeitgeber sagt ''bitte gib mir deine Unterlagen für die Zulassung und ich reichs dann für dich ein bei der zuständigen RAK'' oder bekommt man vom Arbeitgeber die entsprechenden Bescheinigungen und kümmert sich dann um alles weitere selbst?

Man tut gut daran, bei allem woran die Zulassung hängt, selbst die Zügel in der Hand zu halten. Nachdem ich es einmal gemacht habe, würde ich z.B. nie wieder meine berufliche E-Mail-Adresse für solche Sachen verwenden.
Arbeitsverhältnisse enden. Manchmal schneller als man denkt, mal in der regulären Kündigungsfrist, die in der Probezeit jedoch nicht allzu lange ist. Wer nicht mehr an seine E-Mail-Adresse und seine Zulassungsunterlagen herankommt, hat erstmal zusätzlichen Aufwand oder kann sich mit dem (Ex-) Arbeitgeber über die Herausgabe streiten, bspw. wenn man bestimmte Unterlagen und Fortbildungsnachweise nur im beruflichen Mailaccount gespeichert hat.
Daher Tipp an alle: regelt solche Dinge selbst. Wenn ihr die berufliche Mail-Adresse verwendet, leitet euch die Sachen anschließend an die private weiter. Selbst wenn die Kanzlei anbieten sollte, die Zulassung für euch zu regeln, was ich jedoch ungewöhnlich fände und nicht kenne.

@TE: du brauchst von der GK nur einen Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung, wenn sie dich mitversichert. Frage den bei HR an und kümmere dich damit selbst. Ob du jetzt schon anfragst oder erst nach deinem Start, hängt davon ab, wie schnell du startest. Meine Zulassung hatte ich innerhalb von drei Wochen, weil gerade ein Termin kurz bevorstand, bei dem ich noch reinkonnte. Ich habe hier im Forum aber auch schon von mehreren Monaten von Antrag bis zur Zulassung gehört.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.03.2025, 18:53 von Egal_.)
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