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  5. Bewerbung: Relevanz einzelner schriftlicher Noten
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Bewerbung: Relevanz einzelner schriftlicher Noten
rechtsanwender
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2025
#1
12.02.2025, 13:59
Hallo zusammen :)
Habe gerade die mündliche Prüfung hinter mich gebracht (staatlicher Pflichtteil).

Wird später im Rahmen von Bewerbungsgesprächen als Berufseinsteiger mal die Nachfrage gestellt, wie denn die Noten im schriftlichen Teil des Ersten waren (bspw. bei ner Stelle im Bereich des öffentlichen Rechts nach den schriftlichen Noten im öffentlichen Recht)? Meine nicht die formellen Voraussetzungen bei ner Stellenausschreibung (bspw. "mind. befriedigend" usw.), sondern face to face im Gespräch oder im sonstigen Bewerbungsverfahren.

Oder passiert das wenn nur hinsichtlich der schriftlichen Noten aus dem Zweiten oder interessiert sowieso nur die Gesamtnote aus Erstem und Zweitem, wobei beim Ersten natürlich der Schwerpunkt häufig separat gewichtet / "rausgerechnet" wird.

Wie schätzt Ihr das ein oder habt ihr entsprechende Erfahrungen gemacht? :)


Hintergrund ist, dass das Schriftliche aus gesundheitlichen Gründen schlecht gelaufen ist und die Mündliche sehr gut, sodass ich mit der Gesamtnote zwar nicht super glücklich, aber halbwegs zufrieden bin und jetzt über nen Notenverbesserungsversuch nachdenke.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.02.2025, 14:04 von rechtsanwender.)
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JuraHassLiebe
Hangaround
***
Beiträge: 245
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#2
12.02.2025, 14:18
(12.02.2025, 13:59)rechtsanwender schrieb:  Hallo zusammen :)
Habe gerade die mündliche Prüfung hinter mich gebracht (staatlicher Pflichtteil).

Wird später im Rahmen von Bewerbungsgesprächen als Berufseinsteiger mal die Nachfrage gestellt, wie denn die Noten im schriftlichen Teil des Ersten waren (bspw. bei ner Stelle im Bereich des öffentlichen Rechts nach den schriftlichen Noten im öffentlichen Recht)? Meine nicht die formellen Voraussetzungen bei ner Stellenausschreibung (bspw. "mind. befriedigend" usw.), sondern face to face im Gespräch oder im sonstigen Bewerbungsverfahren.

Oder passiert das wenn nur hinsichtlich der schriftlichen Noten aus dem Zweiten oder interessiert sowieso nur die Gesamtnote aus Erstem und Zweitem, wobei beim Ersten natürlich der Schwerpunkt häufig separat gewichtet / "rausgerechnet" wird.

Wie schätzt Ihr das ein oder habt ihr entsprechende Erfahrungen gemacht? :)


Hintergrund ist, dass das Schriftliche aus gesundheitlichen Gründen schlecht gelaufen ist und die Mündliche sehr gut, sodass ich mit der Gesamtnote zwar nicht super glücklich, aber halbwegs zufrieden bin und jetzt über nen Notenverbesserungsversuch nachdenke.

Im öffentlichen Dienst kann es durchaus sein, dass die Notenübersicht angefordert wird.

Und sofern du nach Bayern magst, musst du bedenken, dass dort (sofern du dein Examen nicht in Bayern abgelegt hast) die Note neu gerechnet wird. Sprich die mündliche wird dann nur noch mit 30% berücksichtigt und deine Note wird entsprechend schlechter.
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Freidenkender
Senior Member
****
Beiträge: 706
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#3
12.02.2025, 14:37
hängt sicher ein wenig von demjenigen ab, der einstellt. Aber das einzelne Noten aus dem ersten Examen eine Rolle spielen, dürfte die absolute Ausnahme sein
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rechtsanwender
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2025
#4
12.02.2025, 15:01
(12.02.2025, 14:18)JuraHassLiebe schrieb:  
(12.02.2025, 13:59)rechtsanwender schrieb:  Hallo zusammen :)
Habe gerade die mündliche Prüfung hinter mich gebracht (staatlicher Pflichtteil).

Wird später im Rahmen von Bewerbungsgesprächen als Berufseinsteiger mal die Nachfrage gestellt, wie denn die Noten im schriftlichen Teil des Ersten waren (bspw. bei ner Stelle im Bereich des öffentlichen Rechts nach den schriftlichen Noten im öffentlichen Recht)? Meine nicht die formellen Voraussetzungen bei ner Stellenausschreibung (bspw. "mind. befriedigend" usw.), sondern face to face im Gespräch oder im sonstigen Bewerbungsverfahren.

Oder passiert das wenn nur hinsichtlich der schriftlichen Noten aus dem Zweiten oder interessiert sowieso nur die Gesamtnote aus Erstem und Zweitem, wobei beim Ersten natürlich der Schwerpunkt häufig separat gewichtet / "rausgerechnet" wird.

Wie schätzt Ihr das ein oder habt ihr entsprechende Erfahrungen gemacht? :)


Hintergrund ist, dass das Schriftliche aus gesundheitlichen Gründen schlecht gelaufen ist und die Mündliche sehr gut, sodass ich mit der Gesamtnote zwar nicht super glücklich, aber halbwegs zufrieden bin und jetzt über nen Notenverbesserungsversuch nachdenke.

Im öffentlichen Dienst kann es durchaus sein, dass die Notenübersicht angefordert wird.

Und sofern du nach Bayern magst, musst du bedenken, dass dort (sofern du dein Examen nicht in Bayern abgelegt hast) die Note neu gerechnet wird. Sprich die mündliche wird dann nur noch mit 30% berücksichtigt und deine Note wird entsprechend schlechter.
Danke euch schon mal.
Wollen die dann eine komplette Notenübersicht auch vom Ersten oder meist nur über die Noten im Zweiten?
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