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  5. An die VG Richter: Asylverhandlungen
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An die VG Richter: Asylverhandlungen
Brandenburg92
Junior Member
**
Beiträge: 20
Themen: 8
Registriert seit: Apr 2024
#1
09.02.2025, 08:59
Guten Morgen,

ich werde demnächst meine ersten Asylverfahren verhandeln und wollte nach Tipps zur Effizienz fahren. Ich habe mir an unserem Gericht (ostdeutsches Gericht) bei Kollegen viele Verhandlungen angeschaut und merke, wie unterschiedlich die mündlichen Verfahren (die Anhörungen) geführt werden und teilweise ausarten. Wie handhabt ihr das mit der informatischen Anhörung? Lasst ihr nochmal alles erzählen, was er/ sie schon bei dem Bundesamt gesagt hat oder stellt ihr nur konkrete Nachfragen dazu?
Was ist zum Beispiel, wenn der Asylbewerber etwas vorgetragen hat bei dem Bundesamt, was selbst bei Wahrunstellung nicht zum Erfolg führt. Was macht das dann für einen Sinn, den nochmal alles wiederholen zu lassen? Wie würde man in einem solchem Fall die informatische Anhörung gestalten? Wäre über Tipps dankbar
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Spencer
Senior Member
****
Beiträge: 284
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#2
09.02.2025, 10:11
Ich habe zu dem Thema eine klare Einstellung: Zeit ist Verfahrensdauer, v.a. der vielen anderen noch anhängigen Verfahren.

Dh. verstehe ich Kollegen nicht, die quasi ein 2. Verwaltungsverfahren durchführen. Die Kläger sind idR umfänglich, meist über mehrere Stunden beim BAMF angehört worden. Darüber gibt es umfangreiche Protokolle in der Akte. Warum soll ich den Kläger nochmal alles wiederholen lassen? Das gilt natürlich umso mehr, wenn ich dem Kläger schon nach der Lektüre des Protokolls kein Wort glaube bzw es auch bei Wahrunterstellung keinen Schutzanspruch begründet?

Das Recht auf rechtliches Gehör bedeutet nicht, endlos reden zu dürfen. Ich unterbreche deshalb die Kläger bzw ihre Anwälte auch, sobald es auf eine Wiederholung hinausläuft. Und befrage nur zu Punkten, die mir wackelig erscheinen. 

Eine ausufernde informatorische Befragung ist in meinen Augen keine besonders sorgfältige Befragung, sondern eine schlechte, weil sie das Verfahren unnötig in die Länge zieht und andere länger auf ihre Entscheidung warten lässt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.02.2025, 10:12 von Spencer.)
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JungemitTaubenei
Member
***
Beiträge: 79
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#3
09.02.2025, 10:12
Ich denke mal, du hast dann schon eine ganze Bandbreite an Ansätzen mitbekommen. Auch hier im Forum debattieren Kolleg:innen am VG immer wieder über dieses Thema.
Bei all den (vermeintlichen) Differenzen dürften aber wohl die meisten deine Frage wie ich beantworten: Wenn das Vorbringen des Klägers selbst bei Wahrunterstellung nicht zum Erfolg führen kann, würde ich es nicht weiter thematisieren (iSv “was ist denn in Ihrem Herkunftsland passiert, bevor Sie ausgereist sind?”).
Es ist Geschmacksfrage, ob man dann (hierzu) wirklich gar nichts fragt, oder ob man das diesbezügliche Vorbringen knapp wiederholt und den Kläger fragt “stimmt das so?”.
Bei letzterem man muss aufpassen, dass die dann nicht dennoch alles nochmal erzählen, und zugleich wissen, dass wenn jetzt neuer Sachvortrag kommt, dieser kritisch zu würdigen ist (ggf. gesteigertes Vorbringen? Warum erst jetzt mitgeteilt?).
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Pontifex Maximus
Member
***
Beiträge: 126
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#4
09.02.2025, 10:53
(09.02.2025, 10:11)Spencer schrieb:  Ich habe zu dem Thema eine klare Einstellung: Zeit ist Verfahrensdauer, v.a. der vielen anderen noch anhängigen Verfahren.

Dh. verstehe ich Kollegen nicht, die quasi ein 2. Verwaltungsverfahren durchführen. Die Kläger sind idR umfänglich, meist über mehrere Stunden beim BAMF angehört worden. Darüber gibt es umfangreiche Protokolle in der Akte. Warum soll ich den Kläger nochmal alles wiederholen lassen? Das gilt natürlich umso mehr, wenn ich dem Kläger schon nach der Lektüre des Protokolls kein Wort glaube bzw es auch bei Wahrunterstellung keinen Schutzanspruch begründet?

Das Recht auf rechtliches Gehör bedeutet nicht, endlos reden zu dürfen. Ich unterbreche deshalb die Kläger bzw ihre Anwälte auch, sobald es auf eine Wiederholung hinausläuft. Und befrage nur zu Punkten, die mir wackelig erscheinen. 

Eine ausufernde informatorische Befragung ist in meinen Augen keine besonders sorgfältige Befragung, sondern eine schlechte, weil sie das Verfahren unnötig in die Länge zieht und andere länger auf ihre Entscheidung warten lässt.

Genau so ist es. Gezielte Nachfrage, wenn es wirklich relevant ist und aufgeklärt werden muss auch nochmal eine ausführliche Schilderung nur dieses Punktes. Alles andere würde ich sofort abbinden.
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Brandenburg92
Junior Member
**
Beiträge: 20
Themen: 8
Registriert seit: Apr 2024
#5
09.02.2025, 11:00
Danke für die schnellen Antworten. Und wie sieht dann bei euch eine Anhörung aus, bei welcher selbst bei Wahrunterstellung nichts bei rauskommen kann? Beendet ihr die ganze Veranstaltung dann in der Tat nach paar Minuten?
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.972
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#6
09.02.2025, 16:23
Das bestätigt wieder das, was ich zu den Arbeitszeiten als Proberichter geschrieben habe: man hat bei der Verfahrensführung wahnsinnig viel selbst in der Hand. Manchmal wird die Verfahrensordnung aus Faulheit missachtet. Ebenso häufig kommt es aber zu zeitaufwändigen Verfahren, die das Gesetz gar nicht verlangt und damit streng genommen verbietet. Anhörungen und Beweisaufnahmen ohne Grund und Verstand "zur Abrundung" gehören dazu. Der einzige Grund, zu Irrelevantem reden zu lassen, kann sein, dass man das Aussageverhalten würdigen will - wenn in entscheidenden Fragen anders berichtet wird als beim Rest o.ä. Das dürfte aber bei Asyl durch Dolmetscher gefiltert ohnehin selten sein.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.02.2025, 16:24 von Praktiker.)
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