04.05.2020, 17:53
04.05.2020, 17:56
ja die beträge habe ich auch im kopf. der streitwert waren aber nochmal 2000€ mehr oder? wahrscheinlich wegen dem feststellungsantrag...
04.05.2020, 18:00
(04.05.2020, 17:06)Ja Gast schrieb:(04.05.2020, 16:45)Gast schrieb:Mir ging es nicht anders. :dodgy: Sobald ich merke, dass der Sachverhalt zu umfangreich ist und ich mich viel zu lange damit beschäftigt habe, schreibe ich zunächst das Rubrum und den Tatbestand. Verkürze diesen aber einfach drastisch durch Verweise. (Heute gesamten Schäden und Schadensfeststellungen sowie Folgeschäden). Um Wenigstens dem Korrektor den Eindruck zu vermitteln, dass die Klausur vollständig ist.(04.05.2020, 16:41)Gast. schrieb: Oh man
War heute für mich eine reine Katastrophe.
Dabei bin ich wiederholerin.
Mein persönlicher Eindruck war, dass die Rechtsfragen gut machbar waren.
Ich habe aber immer dasselbe Probleme- die Zeit!!
Ich habe nach ca. 2 Stunden Bearbeitung mit der Formulierung der Begründetheit begonnen und nur das geprüft.
Kein Rubrum, kein Tenor, kein Tatbestand, keine Zulässigkeit.
Mir ist einfach nur zum weinen.
Klar schaue ich nach vorne und bleibe motiviert, aber es hinterlässt eine Spur.
Wie macht ihr das, wann ungefähr fangt ihr mit dem Ausformulieren an ?
Ich brauche alleine für das lesen des Sachverhalts, so dass ich es auch verstehe 1 Stunde.
Habt ihr irgendwelche Ratschläge?
Fand es auch total heftig zeitlich. Habe nach 2 Stunden mit dem Tatbestand angefangen und dafür 1,5 Stunden gebraucht. So hatte ich nur 1,5 Stunden für die Entscheidungsgründe, die entsprechend dürftig waren. Aber man will ja nirgendwo sparen.
Wie du richtig sagst: Kopf hoch, es kommen noch 7!!
Danke euch!
Wie könnte man bei der morgigen Rechtsanwaltsklausur Zeit sparen?
Macht ihr euch eine Gliederung vor dem Schreiben ?
04.05.2020, 18:37
(04.05.2020, 18:00)Gast. schrieb:(04.05.2020, 17:06)Ja Gast schrieb:(04.05.2020, 16:45)Gast schrieb:Mir ging es nicht anders. :dodgy: Sobald ich merke, dass der Sachverhalt zu umfangreich ist und ich mich viel zu lange damit beschäftigt habe, schreibe ich zunächst das Rubrum und den Tatbestand. Verkürze diesen aber einfach drastisch durch Verweise. (Heute gesamten Schäden und Schadensfeststellungen sowie Folgeschäden). Um Wenigstens dem Korrektor den Eindruck zu vermitteln, dass die Klausur vollständig ist.(04.05.2020, 16:41)Gast. schrieb: Oh man
War heute für mich eine reine Katastrophe.
Dabei bin ich wiederholerin.
Mein persönlicher Eindruck war, dass die Rechtsfragen gut machbar waren.
Ich habe aber immer dasselbe Probleme- die Zeit!!
Ich habe nach ca. 2 Stunden Bearbeitung mit der Formulierung der Begründetheit begonnen und nur das geprüft.
Kein Rubrum, kein Tenor, kein Tatbestand, keine Zulässigkeit.
Mir ist einfach nur zum weinen.
Klar schaue ich nach vorne und bleibe motiviert, aber es hinterlässt eine Spur.
Wie macht ihr das, wann ungefähr fangt ihr mit dem Ausformulieren an ?
Ich brauche alleine für das lesen des Sachverhalts, so dass ich es auch verstehe 1 Stunde.
Habt ihr irgendwelche Ratschläge?
Fand es auch total heftig zeitlich. Habe nach 2 Stunden mit dem Tatbestand angefangen und dafür 1,5 Stunden gebraucht. So hatte ich nur 1,5 Stunden für die Entscheidungsgründe, die entsprechend dürftig waren. Aber man will ja nirgendwo sparen.
Wie du richtig sagst: Kopf hoch, es kommen noch 7!!
Danke euch!
Wie könnte man bei der morgigen Rechtsanwaltsklausur Zeit sparen?
Macht ihr euch eine Gliederung vor dem Schreiben ?
Leg den Fokus aufs wesentliche. Heißt: Schwerpunkte bearbeiten und unbedingt fertig werden (oberstes Gebot!). Keine Scheingefechte (Zeit! Hab Eier und spare aus, was offensichtlich ist. „Sei kein Anfänger!“) außerdem: einfach sauberer GA-Stil...wenn möglich (an kleinen Baustellen) verkürzt. Hilft ungemein, wenn man es eisern beherzigt!)
04.05.2020, 20:25
(04.05.2020, 18:37)IGast schrieb:(04.05.2020, 18:00)Gast. schrieb:(04.05.2020, 17:06)Ja Gast schrieb:(04.05.2020, 16:45)Gast schrieb:Mir ging es nicht anders. :dodgy: Sobald ich merke, dass der Sachverhalt zu umfangreich ist und ich mich viel zu lange damit beschäftigt habe, schreibe ich zunächst das Rubrum und den Tatbestand. Verkürze diesen aber einfach drastisch durch Verweise. (Heute gesamten Schäden und Schadensfeststellungen sowie Folgeschäden). Um Wenigstens dem Korrektor den Eindruck zu vermitteln, dass die Klausur vollständig ist.(04.05.2020, 16:41)Gast. schrieb: Oh man
War heute für mich eine reine Katastrophe.
Dabei bin ich wiederholerin.
Mein persönlicher Eindruck war, dass die Rechtsfragen gut machbar waren.
Ich habe aber immer dasselbe Probleme- die Zeit!!
Ich habe nach ca. 2 Stunden Bearbeitung mit der Formulierung der Begründetheit begonnen und nur das geprüft.
Kein Rubrum, kein Tenor, kein Tatbestand, keine Zulässigkeit.
Mir ist einfach nur zum weinen.
Klar schaue ich nach vorne und bleibe motiviert, aber es hinterlässt eine Spur.
Wie macht ihr das, wann ungefähr fangt ihr mit dem Ausformulieren an ?
Ich brauche alleine für das lesen des Sachverhalts, so dass ich es auch verstehe 1 Stunde.
Habt ihr irgendwelche Ratschläge?
Fand es auch total heftig zeitlich. Habe nach 2 Stunden mit dem Tatbestand angefangen und dafür 1,5 Stunden gebraucht. So hatte ich nur 1,5 Stunden für die Entscheidungsgründe, die entsprechend dürftig waren. Aber man will ja nirgendwo sparen.
Wie du richtig sagst: Kopf hoch, es kommen noch 7!!
Danke euch!
Wie könnte man bei der morgigen Rechtsanwaltsklausur Zeit sparen?
Macht ihr euch eine Gliederung vor dem Schreiben ?
Leg den Fokus aufs wesentliche. Heißt: Schwerpunkte bearbeiten und unbedingt fertig werden (oberstes Gebot!). Keine Scheingefechte (Zeit! Hab Eier und spare aus, was offensichtlich ist. „Sei kein Anfänger!“) außerdem: einfach sauberer GA-Stil...wenn möglich (an kleinen Baustellen) verkürzt. Hilft ungemein, wenn man es eisern beherzigt!)
Danke dir !
05.05.2020, 14:28
Kann mir jemand berichten was heute lief? Dankeschön
05.05.2020, 15:09
(05.05.2020, 14:28)Gast He schrieb: Kann mir jemand berichten was heute lief? Dankeschön
Verkehrsunfall. Der Mandant ist bei Nacht auf ein auf der Straße parkendes unbeleuchtetes (und im absoluten Halteverbot stehendes) Auto aufgefahren und macht jetzt Reparaturkosten, MwSt, Gutachtenkosten und Schmerzensgeld geltend. Er will ausdrücklich nur die Versicherung und nicht die Halterin/Fahrerin in Anspruch nehmen und ausdrücklich nur an seinem Wohnort/dem Unfallort klagen. Die Versicherung hat vorprozessual ein Gutachten vorgelegt, wonach der Mandant zu schnell gefahren sei.
05.05.2020, 15:16
Eine Tierklausur und eine Verkehrsklausur... Meint ihr das LJPA möchte mit diesen Klassikern die aktuelle Situation etwas abfedern? So nach dem Motto, gebt ihnen Dinge die sie kennen, wenn schon die Welt untergeht um uns rum? :D
05.05.2020, 15:18
(05.05.2020, 15:09)Gast schrieb:(05.05.2020, 14:28)Gast He schrieb: Kann mir jemand berichten was heute lief? Dankeschön
Verkehrsunfall. Der Mandant ist bei Nacht auf ein auf der Straße parkendes unbeleuchtetes (und im absoluten Halteverbot stehendes) Auto aufgefahren und macht jetzt Reparaturkosten, MwSt, Gutachtenkosten und Schmerzensgeld geltend. Er will ausdrücklich nur die Versicherung und nicht die Halterin/Fahrerin in Anspruch nehmen und ausdrücklich nur an seinem Wohnort/dem Unfallort klagen. Die Versicherung hat vorprozessual ein Gutachten vorgelegt, wonach der Mandant zu schnell gefahren sei.
Das lief allerdings nicht in Hessen.. da ging es nur um Schadensersatzpositionen in Folge eines Unfalls, die Haftung war den Grunde nach anerkannt.
05.05.2020, 15:44
(05.05.2020, 15:18)Hessen123 schrieb:(05.05.2020, 15:09)Gast schrieb:(05.05.2020, 14:28)Gast He schrieb: Kann mir jemand berichten was heute lief? Dankeschön
Verkehrsunfall. Der Mandant ist bei Nacht auf ein auf der Straße parkendes unbeleuchtetes (und im absoluten Halteverbot stehendes) Auto aufgefahren und macht jetzt Reparaturkosten, MwSt, Gutachtenkosten und Schmerzensgeld geltend. Er will ausdrücklich nur die Versicherung und nicht die Halterin/Fahrerin in Anspruch nehmen und ausdrücklich nur an seinem Wohnort/dem Unfallort klagen. Die Versicherung hat vorprozessual ein Gutachten vorgelegt, wonach der Mandant zu schnell gefahren sei.
Das lief allerdings nicht in Hessen.. da ging es nur um Schadensersatzpositionen in Folge eines Unfalls, die Haftung war den Grunde nach anerkannt.
Ernsthaft, die Frage nach dem besonderen Gerichtsstand wird vertieft im Sachverhalt aufgeworfen?