04.02.2025, 11:55
Hallo zusammen,
leider blicke ich nicht ganz durch. Als einfach Verwaltungsangestellte habe ich mich für den 2. Angestellten Lehrgang beworben und muss vorher intern eine Klausur schreiben. In dieser kommt wohl auch die Janusköpfigkeit der Kreisverwaltung (Rheinland-Pfalz) vor. Was dieses ist habe ich meines Erachtens bereits verstanden; Kreisverwaltung vertreten durch den Landrat (hier in Rheinland-Pfalz hat Doppelstellung da einerseits Verwaltungsbehörde des Landkreises und gleichzeitig untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung. DIe Aufgaben als unter Behörde der Landesverwaltung beschränken sich meines Wissens auf die Kommunalaufsicht und die Gemeindeprüfung.
Jetzt jedoch komme ich total durcheinander da auch die Auftragsangelegenheiten z. B. Bauaufsicht als unter staatliche Behörde ausgeführt werden.
Inwieweit unterscheiden sich diese beiden Behörden voneinander? In Auftragsangelegenheiten nimmt die Kreisverwaltung zum Beispiel die Bauaufsicht als unter Bauaufsichtsbehörde war. Zählt dies dann nicht auch zu den Aufgaben einer unteren Landesverwaltung?
Wo ist hier der Unterschied? Ich sehe den Wald vor lauter Bäumen leider nicht mehr. Als absolute Anfängerin bin ich hier im Verständnis leider total überfordert.
Vielen Dank für eure Mühen
Katja
leider blicke ich nicht ganz durch. Als einfach Verwaltungsangestellte habe ich mich für den 2. Angestellten Lehrgang beworben und muss vorher intern eine Klausur schreiben. In dieser kommt wohl auch die Janusköpfigkeit der Kreisverwaltung (Rheinland-Pfalz) vor. Was dieses ist habe ich meines Erachtens bereits verstanden; Kreisverwaltung vertreten durch den Landrat (hier in Rheinland-Pfalz hat Doppelstellung da einerseits Verwaltungsbehörde des Landkreises und gleichzeitig untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung. DIe Aufgaben als unter Behörde der Landesverwaltung beschränken sich meines Wissens auf die Kommunalaufsicht und die Gemeindeprüfung.
Jetzt jedoch komme ich total durcheinander da auch die Auftragsangelegenheiten z. B. Bauaufsicht als unter staatliche Behörde ausgeführt werden.
Inwieweit unterscheiden sich diese beiden Behörden voneinander? In Auftragsangelegenheiten nimmt die Kreisverwaltung zum Beispiel die Bauaufsicht als unter Bauaufsichtsbehörde war. Zählt dies dann nicht auch zu den Aufgaben einer unteren Landesverwaltung?
Wo ist hier der Unterschied? Ich sehe den Wald vor lauter Bäumen leider nicht mehr. Als absolute Anfängerin bin ich hier im Verständnis leider total überfordert.
Vielen Dank für eure Mühen
Katja
04.02.2025, 20:32
(04.02.2025, 11:55)-Kata- schrieb: Hallo zusammen,
leider blicke ich nicht ganz durch. Als einfach Verwaltungsangestellte habe ich mich für den 2. Angestellten Lehrgang beworben und muss vorher intern eine Klausur schreiben. In dieser kommt wohl auch die Janusköpfigkeit der Kreisverwaltung (Rheinland-Pfalz) vor. Was dieses ist habe ich meines Erachtens bereits verstanden; Kreisverwaltung vertreten durch den Landrat (hier in Rheinland-Pfalz hat Doppelstellung da einerseits Verwaltungsbehörde des Landkreises und gleichzeitig untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung. DIe Aufgaben als unter Behörde der Landesverwaltung beschränken sich meines Wissens auf die Kommunalaufsicht und die Gemeindeprüfung.
Jetzt jedoch komme ich total durcheinander da auch die Auftragsangelegenheiten z. B. Bauaufsicht als unter staatliche Behörde ausgeführt werden.
Inwieweit unterscheiden sich diese beiden Behörden voneinander? In Auftragsangelegenheiten nimmt die Kreisverwaltung zum Beispiel die Bauaufsicht als unter Bauaufsichtsbehörde war. Zählt dies dann nicht auch zu den Aufgaben einer unteren Landesverwaltung?
Wo ist hier der Unterschied? Ich sehe den Wald vor lauter Bäumen leider nicht mehr. Als absolute Anfängerin bin ich hier im Verständnis leider total überfordert.
Vielen Dank für eure Mühen
Katja
Die Aufgaben des Landratamts als untere Verwaltungsbehörde des Landes beschränken sich nicht auf die Gemeindeprüfung und die Kommunalaufsicht, ich weiß nicht woher du das hast. Ein Beispiel dass du ja selber nennst ist die Bauaufsicht. Auch sonst gibt es eine Reihe weiterer Aufgaben die das LRA als staatliche Behörde erledigt.
Klärt das deine Frage? Ansonsten verstehe ich sie nicht und du müsstest nochmal genauer formulieren was du wissen möchtest.
04.02.2025, 20:42
Genau. Staatliche Behörde und Behörde der Landesverwaltung ist das gleiche.
04.02.2025, 20:49
Das kann sich tlw. zwischen den Ländern unterscheiden, die kochen da mittlerweile alle ihre eigenes Süppchen; aber in der Regel unterscheiden sich die Aufgaben, die im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen werden, d.h. als "untere Landesbehörde", dadurch von denen im eigenen Wirkungskreis (eigene kommunale Angelegenheiten/kommunale Selbstverwaltung), dass im Bereich des übertragenen Wirkungskreises die obersten Landesbehörden (Ministerien) die Rechts- und FACHaufsicht ausüben (zusätzlich auch die mittleren Landesbehörden wie Regierungsbezirke/Regierungen/Regierungspräsidien sofern es das bei euch gibt), d.h. auch ein fachliches Weisungsrecht haben. Im Bereich des eigenen Wirkungskreises besteht lediglich die Rechtsaufsicht durch die Kommunalaufsicht, ansonsten ist der Landrat da im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung frei (sofern es nicht ohnehin bei den kreisangehörigen Gemeinden ist, das kann sich aber unterscheiden je nach Landesrecht und auch Gemeindegrößen).
Natürlich ist die Bauaufsicht nicht die einzige Tätigkeit, die im übertragenen Wirkungskreis (auch übertragene Aufgabe genannt) wahrgenommen wird; nur oft die bekannteste und ein typisches Beispiel.
Hilft dir das womöglich?
Natürlich ist die Bauaufsicht nicht die einzige Tätigkeit, die im übertragenen Wirkungskreis (auch übertragene Aufgabe genannt) wahrgenommen wird; nur oft die bekannteste und ein typisches Beispiel.
Hilft dir das womöglich?