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Anwaltstätigkeit vor Justizeinstieg
Newbie25
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2025
#1
02.02.2025, 11:15
Hallo zusammen,

ich stehe kurz vor meinem Berufseinstieg und überlege, ob es sich lohnt, zunächst als Anwalt im Zivil- oder Strafrecht in einer kleineren Kanzlei Erfahrungen zu sammeln und nach 1 1/2 - 2 Jahren in die Justiz zu wechseln – oder ob es sinnvoller ist, direkt in die Justiz einzusteigen.
Ein Grund für meine Überlegung ist, dass ich so auch noch die Möglichkeit habe, als Anwalt weiterzumachen, falls es mir besonders gut gefällt. Andererseits frage ich mich, ob ein späterer Wechsel in die Justiz Nachteile mit sich bringt, etwa in Bezug auf die Besoldungsstufen.
Hat jemand diesen Weg schon eingeschlagen oder Erfahrungen damit? 
Vielen Dank vorab. 😊
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.02.2025, 11:17 von Newbie25.)
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JuraHassLiebe
Hangaround
***
Beiträge: 245
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#2
02.02.2025, 11:33
(02.02.2025, 11:15)Newbie25 schrieb:  Hallo zusammen,

ich stehe kurz vor meinem Berufseinstieg und überlege, ob es sich lohnt, zunächst als Anwalt im Zivil- oder Strafrecht in einer kleineren Kanzlei Erfahrungen zu sammeln und nach 1 1/2 - 2 Jahren in die Justiz zu wechseln – oder ob es sinnvoller ist, direkt in die Justiz einzusteigen.
Ein Grund für meine Überlegung ist, dass ich so auch noch die Möglichkeit habe, als Anwalt weiterzumachen, falls es mir besonders gut gefällt. Andererseits frage ich mich, ob ein späterer Wechsel in die Justiz Nachteile mit sich bringt, etwa in Bezug auf die Besoldungsstufen.
Hat jemand diesen Weg schon eingeschlagen oder Erfahrungen damit? 
Vielen Dank vorab. 😊

Also gerade wenn du denkst, dass die Anwaltschaft dir gefallen könnte würde ich es auf jeden Fall probieren. 
Meine Erachtens sind die Erfahrungen von Vorteil; du kannst dich besser in die Parteien hineinversetzen. 
Inwiefern es sich auf den unmittelbaren Einstellungsprozess auswirkt kann ich nicht sagen.

Bezüglich der Besoldung bist du (je nach Bundesland) nach circa 18-20 Jahren in der höchsten Besoldungsgruppe, das heisst hinten raus verlierst du nichts. Dein Ruhegeld (= deine Pension) erhöht sich für jedes Jahr ruhegeltfähiger Dienstzeit um 1,794% bis höchstens 71,75% (nach 40 Jahren) folglich wirst du bei einem verzögerten Berufseinstieg von zwei Jahren 3,59% weniger von deinem letzten Gehalt als Rente bekommen. Dies macht aktuell circa 281 Euro Brutto weniger.

Edit: Ich würde lieber von der Anwaltschaft in die Justiz wechseln, als andersherum. Wenn du von die Justiz irgendwann in die Anwaltschaft wechselst hast du (außer in den Bundesländern in denen es das Altersgeld gibt) möglicherweise immense Einbußen bezüglich der bis dahin aufgebauten Pensionsansprüche.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.02.2025, 11:35 von JuraHassLiebe.)
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guga
Posting Freak
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Beiträge: 1.361
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#3
02.02.2025, 11:49
Im ÖD wird auch stark nach abgesessener Zeit befördert.
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hannasoph13
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2024
#4
02.02.2025, 12:07
Hey :) Ich schließ mich da gerne an und bin auch der Meinung das Erfahrung in der Rechtsberatung dir in der Justiz auf jeden Fall von Nutzen sein wird. Außerdem - ich weiß zwar nicht wie's notentechnisch bei dir aussieht und wo genau in die Justiz du einsteigen möchtest - aber viele Bundesländer berücksichtigen Berufserfahrung als Anwalt/Anwältin positiv. Das heißt die Einstellungschancen erhöhen sich hierdurch.
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