06.02.2025, 10:14
(04.02.2025, 17:31)Äfes schrieb:(03.02.2025, 17:40)KonstitutivArglos schrieb: [...]
Eure Einwände bezüglich des praktischen Aspektes und einer neuen Denkweise kann ich gut nachvollziehen. Die Begründetheit dieser Einwände hängt mEn stark von der Art und Weise wie die Klausuren am Ende eines Fachanwaltlehrganges gestellt werden ab. So könnte ich vielleicht sogar einen Vorteil ggü. Praktikern habe, falls es ein Gutachten anzufertigen gilt.
Ich weiß nicht, wie es im Steuerrecht ist, aber im Erbrecht konnte ich die Klausurfragen in Stichpunkten beantworten. Auch in anderen Fortbildungen, in denen Klausuren geschrieben wurden, ging das alles in knappen prägnanten Sätzen. Gutachtenstil hätte ich dort niemals angewendet, da musste man auf den Punkt kommen. Ich denke also nicht, dass Deine Nähe zum ersten Examen ein Vorteil wäre, eher im Gegeneteil.
Bezüglich des Fachanwaltslehrgang zum Erbrecht hätte ich noch eine Frage. Diesen hatte ich auch schon angedacht, weil mich die Schnittstelle Steuerrecht + Erbrecht: Private Clients, Nachfolge und Vermögen interessiert. Inwiefern würdest du den Schwierigkeitsgrad von diesem einschätzen? Weil das wäre mEn der Lehrgang mit der größten Überschneidung zum Pflichtstoff, sowohl im ersten als auch im zweiten, sodass es sich (sofern ich dann nach wie vor Interesse daran habe) vielleicht lohnen könnte diesen unmittelbar nach dem zweiten Examen zu belegen, oder wie würdest du das einschätzen. Vielen Dank im voraus!
06.02.2025, 10:23
Ich würde mich den Vorrednern insoweit anschließen, dass der Mehrwert für das Referendariat sicherlich begrenzt ist. Aber schaden wird es wohl auch nicht und es bietet eventuell den Vorteil, dass du innerhalb des Steuerrechts herausfinden könntest welcher Bereich dich mehr und welcher wohlmöglich garnicht anspricht.
Ich habe jedenfalls meine eine Podcast-Folge gehört in der jemand den Fachanwaltslehrgang im Steuerrecht vor dem Referendariat besucht hat, vielleicht hilft dir das je weiter:
https://open.spotify.com/episode/7cqSjyP...xfnfLBZqPw
Viel Erfolg bei deiner Entscheidung und lasse uns doch gerne teilhaben. Lg
Ich habe jedenfalls meine eine Podcast-Folge gehört in der jemand den Fachanwaltslehrgang im Steuerrecht vor dem Referendariat besucht hat, vielleicht hilft dir das je weiter:
https://open.spotify.com/episode/7cqSjyP...xfnfLBZqPw
Viel Erfolg bei deiner Entscheidung und lasse uns doch gerne teilhaben. Lg
08.02.2025, 13:31
(06.02.2025, 10:08)KonstitutivArglos schrieb: Obwohl ich die Idee eigentlich gut fand, da ich mir dachte mich so abgrenzen zu können und mich so bspw. gegen einen Bewerber mit staatlich 9,../10,.. durchsetzten zu können. Aber vermutlich ist das für die Stationen im Ref ohnehin nicht so kritisch, wie ich das sehe.
Wenn Du diese Noten erreichen solltest, brauchst Du auch keinen FA-Lehrgang. Wenn Du diese Noten nicht hast, wird dich ein FA-Lehrgang auch nicht interessanter machen, als einen Bewerber, der diese Noten hat.
Zumal der Lehrgang nur belegt, dass jemand sich die 120+ Stunden angehört und dann in Klausuren wiedergegeben hat. Wie gut wird dadurch auch nicht klar, da die Klausur nur bestanden werden muss, es aber keine Noten gibt. Der eigentliche Wert eines Fachanwalts ist die Praxiserfahrung. Die wird Dir im Ref fehlen. Das ist normal.
Der Mehrwert eines FA-Lehrgangs im Ref ist meiner Meinung nach exakt null.
11.02.2025, 12:14
(06.02.2025, 10:14)KonstitutivArglos schrieb:(04.02.2025, 17:31)Äfes schrieb:(03.02.2025, 17:40)KonstitutivArglos schrieb: [...]
Eure Einwände bezüglich des praktischen Aspektes und einer neuen Denkweise kann ich gut nachvollziehen. Die Begründetheit dieser Einwände hängt mEn stark von der Art und Weise wie die Klausuren am Ende eines Fachanwaltlehrganges gestellt werden ab. So könnte ich vielleicht sogar einen Vorteil ggü. Praktikern habe, falls es ein Gutachten anzufertigen gilt.
Ich weiß nicht, wie es im Steuerrecht ist, aber im Erbrecht konnte ich die Klausurfragen in Stichpunkten beantworten. Auch in anderen Fortbildungen, in denen Klausuren geschrieben wurden, ging das alles in knappen prägnanten Sätzen. Gutachtenstil hätte ich dort niemals angewendet, da musste man auf den Punkt kommen. Ich denke also nicht, dass Deine Nähe zum ersten Examen ein Vorteil wäre, eher im Gegeneteil.
Bezüglich des Fachanwaltslehrgang zum Erbrecht hätte ich noch eine Frage. Diesen hatte ich auch schon angedacht, weil mich die Schnittstelle Steuerrecht + Erbrecht: Private Clients, Nachfolge und Vermögen interessiert. Inwiefern würdest du den Schwierigkeitsgrad von diesem einschätzen? Weil das wäre mEn der Lehrgang mit der größten Überschneidung zum Pflichtstoff, sowohl im ersten als auch im zweiten, sodass es sich (sofern ich dann nach wie vor Interesse daran habe) vielleicht lohnen könnte diesen unmittelbar nach dem zweiten Examen zu belegen, oder wie würdest du das einschätzen. Vielen Dank im voraus!
Sorry, ich lese in diesen Teil des Forums seltener.
Also ich fand den Lehrgang sehr einfach. Habe ihn in Schwetzingen gemacht, da wird schon drauf geschaut, dass man besteht. Man schreibt nach jedem Block eine 2,5 stündige Klausur, die man auch in 40 Minuten schreiben kann.
Ich muss allerdings auch sagen, dass ich zum Zeitpunkt des Kurses bereits seit 2,5 Jahren ausschließlich im Erbrecht gearbeitet hatte und auch schon die Fallliste voll hatte, also den anderen Kursteilnehmern schon einiges voraus war, was die Erfahrung mit dem Gebiet angeht. Ohne diese Erfahrung wäre es aber auch unproblematisch machbar gewesen, denke ich. Wenn man sich nicht auskennt, schaut man sich eben die Powerpoints nochmal an und dann passt das.
PS: Eine Ref-Kollegin wurde von ihrer Kanzlei explizit nicht nach Schwetzingen geschickt, weil ihrem Chef das Niveau nicht hoch genug war. Andere Lehrgänge könnten also ggf. schwerer sein. (Schwetzingen geht btw auch remote)