11.12.2019, 12:16
(11.12.2019, 12:13)Anwalt schrieb:(10.12.2019, 10:50)BubbleMuc schrieb:(10.12.2019, 10:25)Anwalt schrieb:(09.12.2019, 13:13)Gast23 schrieb: Mal ne Frage, wer sind denn wir?
Ich glaube irgendwie nicht, dass es hier tatsächlich Anwälte aus einer Kanzlei gibt, die auf der Suche nach VB'lern sind, die Zeit und Lust haben in einem Forum für Referendare unmotivierende Beiträge zu schreiben...?!
Kannst du glauben oder nicht aber ich bin seit einem Jahr Anwalt in einer Tier2 GK und habe hier letztes Jahr noch als Examenskandidat gepostet. Ich finde es ganz witzig ab und an hier reinzuschauen und Bubbles zu busten und den vielen Blödsinn richtigzustellen, der hier so steht. Bin auch gern bereit mich auf nen Kaffee zu treffen, falls jemand Zweifel an meiner Authentizität hat :)
Direkt dabei. Behaupte aus meiner bescheidenen GK Erfahrung als WiMi/Ref, dass auch Kandidaten ohne zwei mal VB reale Chancen haben - Change my mind.
Hö aber ich sage doch immer exakt dasselbe. Kaum eine Kanzlei kann es sich heute noch erlauben auf 2x VB zu beharren.
Zitat:Nö, laut offizieller Statistik aus dem Jahre 2017 hatten im Ersten 20% der ein ausreichend und im Zweiten knapp über 30% - Durchfaller jeweils herausgerechnet, mit denen konkurriert man ja nicht auf dem Markt.
Und ich sage nochmal als Ergänzung, dass das eine Milchmädchenrechnung ist. Juristen müssen zwar keine Ahnung von Statistik haben, aber das ist halt voll daneben gerechnet. Es geht bei den Noten immer um die Frage nach Durchschnitt bzw. drunter oder drüber. Dabei die Durchfaller rauszurechnen verfälscht vollkommen den Durchschnitt, weil es suggeriert, es würde niemand nicht bestehen, was ja bekanntlich quatsch ist.
Das ist so wie bei der Berechnung der durchschnittlichen Lebenserwartung einer Bevölkerung alle Kindstode rauszurechnen, weil "die konkurrieren ja eh nicht um die höchste Lebensdauer". So macht man keine Statistik und so trifft man keine Aussagen über Durchschnittswerte.
11.12.2019, 12:25
(11.12.2019, 12:16)Anwalt schrieb:(11.12.2019, 12:13)Anwalt schrieb:(10.12.2019, 10:50)BubbleMuc schrieb:(10.12.2019, 10:25)Anwalt schrieb:(09.12.2019, 13:13)Gast23 schrieb: Mal ne Frage, wer sind denn wir?
Ich glaube irgendwie nicht, dass es hier tatsächlich Anwälte aus einer Kanzlei gibt, die auf der Suche nach VB'lern sind, die Zeit und Lust haben in einem Forum für Referendare unmotivierende Beiträge zu schreiben...?!
Kannst du glauben oder nicht aber ich bin seit einem Jahr Anwalt in einer Tier2 GK und habe hier letztes Jahr noch als Examenskandidat gepostet. Ich finde es ganz witzig ab und an hier reinzuschauen und Bubbles zu busten und den vielen Blödsinn richtigzustellen, der hier so steht. Bin auch gern bereit mich auf nen Kaffee zu treffen, falls jemand Zweifel an meiner Authentizität hat :)
Direkt dabei. Behaupte aus meiner bescheidenen GK Erfahrung als WiMi/Ref, dass auch Kandidaten ohne zwei mal VB reale Chancen haben - Change my mind.
Hö aber ich sage doch immer exakt dasselbe. Kaum eine Kanzlei kann es sich heute noch erlauben auf 2x VB zu beharren.
Zitat:Nö, laut offizieller Statistik aus dem Jahre 2017 hatten im Ersten 20% der ein ausreichend und im Zweiten knapp über 30% - Durchfaller jeweils herausgerechnet, mit denen konkurriert man ja nicht auf dem Markt.
Und ich sage nochmal als Ergänzung, dass das eine Milchmädchenrechnung ist. Juristen müssen zwar keine Ahnung von Statistik haben, aber das ist halt voll daneben gerechnet. Es geht bei den Noten immer um die Frage nach Durchschnitt bzw. drunter oder drüber. Dabei die Durchfaller rauszurechnen verfälscht vollkommen den Durchschnitt, weil es suggeriert, es würde niemand nicht bestehen, was ja bekanntlich quatsch ist.
Das ist so wie bei der Berechnung der durchschnittlichen Lebenserwartung einer Bevölkerung alle Kindstode rauszurechnen, weil "die konkurrieren ja eh nicht um die höchste Lebensdauer". So macht man keine Statistik und so trifft man keine Aussagen über Durchschnittswerte.
Endlich jemand, der es richtig erklärt. Danke.
11.12.2019, 14:49
Ist eher eine Frage der Betrachtung. Will man alle Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt betrachten, kann man natürlich nicht die Durchfaller mit einbeziehen. Schließlich konkurrieren sie nicht um Stellen als Volljuristen. Dass diese Durchfaller dann vielleicht ein paar Jahre danach doch wieder in der Betrachtung landen, weil sie bestanden haben, ist logisch.
Von daher kann man es sich selbst (sofern man das möchte) durch Einbeziehung von Durchfallern vielleicht schöner reden und sich über den Durchschnitt heben, es spiegelt aber nicht die eigene aktuelle Konkurrenz wider.
Letztlich ist es doch aber ziemlich egal. Man kann (normalerweise) nichts mehr an der eigenen Note ändern und sollte selbstbewusst damit auftreten. Vielleicht sind gewisse Jobs ausgeschlossen, weil kein VB... so what? Es gibt zur Zeit so viele offene Stellenanzeigen.
Von daher kann man es sich selbst (sofern man das möchte) durch Einbeziehung von Durchfallern vielleicht schöner reden und sich über den Durchschnitt heben, es spiegelt aber nicht die eigene aktuelle Konkurrenz wider.
Letztlich ist es doch aber ziemlich egal. Man kann (normalerweise) nichts mehr an der eigenen Note ändern und sollte selbstbewusst damit auftreten. Vielleicht sind gewisse Jobs ausgeschlossen, weil kein VB... so what? Es gibt zur Zeit so viele offene Stellenanzeigen.
11.12.2019, 15:56
(11.12.2019, 12:16)Anwalt schrieb:(11.12.2019, 12:13)Anwalt schrieb:(10.12.2019, 10:50)BubbleMuc schrieb:(10.12.2019, 10:25)Anwalt schrieb:(09.12.2019, 13:13)Gast23 schrieb: Mal ne Frage, wer sind denn wir?
Ich glaube irgendwie nicht, dass es hier tatsächlich Anwälte aus einer Kanzlei gibt, die auf der Suche nach VB'lern sind, die Zeit und Lust haben in einem Forum für Referendare unmotivierende Beiträge zu schreiben...?!
Kannst du glauben oder nicht aber ich bin seit einem Jahr Anwalt in einer Tier2 GK und habe hier letztes Jahr noch als Examenskandidat gepostet. Ich finde es ganz witzig ab und an hier reinzuschauen und Bubbles zu busten und den vielen Blödsinn richtigzustellen, der hier so steht. Bin auch gern bereit mich auf nen Kaffee zu treffen, falls jemand Zweifel an meiner Authentizität hat :)
Direkt dabei. Behaupte aus meiner bescheidenen GK Erfahrung als WiMi/Ref, dass auch Kandidaten ohne zwei mal VB reale Chancen haben - Change my mind.
Hö aber ich sage doch immer exakt dasselbe. Kaum eine Kanzlei kann es sich heute noch erlauben auf 2x VB zu beharren.
Zitat:Nö, laut offizieller Statistik aus dem Jahre 2017 hatten im Ersten 20% der ein ausreichend und im Zweiten knapp über 30% - Durchfaller jeweils herausgerechnet, mit denen konkurriert man ja nicht auf dem Markt.
Und ich sage nochmal als Ergänzung, dass das eine Milchmädchenrechnung ist. Juristen müssen zwar keine Ahnung von Statistik haben, aber das ist halt voll daneben gerechnet. Es geht bei den Noten immer um die Frage nach Durchschnitt bzw. drunter oder drüber. Dabei die Durchfaller rauszurechnen verfälscht vollkommen den Durchschnitt, weil es suggeriert, es würde niemand nicht bestehen, was ja bekanntlich quatsch ist.
Das ist so wie bei der Berechnung der durchschnittlichen Lebenserwartung einer Bevölkerung alle Kindstode rauszurechnen, weil "die konkurrieren ja eh nicht um die höchste Lebensdauer". So macht man keine Statistik und so trifft man keine Aussagen über Durchschnittswerte.
Der Vergleich ist halt falsch. Kindstode müssen natürlich einberechnet werden, da die Geburt als "Einstiegsqualifikation" erreicht wurde. Natürlich konkurriert man auf dem Arbeitsmarkt als Rechtsanwalt nicht mit Durchfallern (die die Einstiegsqualifikation = 2. Staatsexamen nicht erreicht haben), was aber auf die Bewertung der erreichten Noten keinen Einfluss hat.
11.12.2019, 19:39
Jungs, ich gebs auf, es hat schon seinen Grund warum Juristen gern mit "Judex non calculat" kokettieren, wenn hier nicht verstanden wird ein ein statistischer Mittelwert berechnet wird - obwohl man es mit einem Lehrbuchbeispiel erklärt. Wenns euch damit besser geht, glaubt, dass man Durchfaller rausrechnet. Aber überall wo Arbeitgeber ein "überdurchschnittliches" Examen verlangen, ist die Rede von dem Durchschnitt ALLER Examensergebnisse in einem Jahr, weil das nunmal die mathematisch korrekte Definition von Durchschnitt ist. In einer Statistik-HA würdet ihr mit eurer Rechnung jedenfalls ordentlich auf die Mütze kriegen ::P
Wenn man eure "Logik" zuende führt, müsste man bei Bewerbungen um eine Richterstelle in HH für den Durchschnitt nur die Kandidaten mit 2 VB heranziehen, weil ja Kandidaten ohne 2 x VB für Richterposten in HH gar nicht in Betracht kommen und deshalb nicht "konkurrieren". Es ergäben sich absurde Ergebnisse, die den Sinn einer "Durchschnitt"-Aussage konterkarrieren, weil "ein durchschnittliches Examen" dann immer davon abhängen würde, um welchen Job man sich gerade so bewirbt. Damit führt man die möglichst generalisierende Aussage eines Durchschnittswerts ad absurdum.
Wenn man eure "Logik" zuende führt, müsste man bei Bewerbungen um eine Richterstelle in HH für den Durchschnitt nur die Kandidaten mit 2 VB heranziehen, weil ja Kandidaten ohne 2 x VB für Richterposten in HH gar nicht in Betracht kommen und deshalb nicht "konkurrieren". Es ergäben sich absurde Ergebnisse, die den Sinn einer "Durchschnitt"-Aussage konterkarrieren, weil "ein durchschnittliches Examen" dann immer davon abhängen würde, um welchen Job man sich gerade so bewirbt. Damit führt man die möglichst generalisierende Aussage eines Durchschnittswerts ad absurdum.
11.12.2019, 20:19
das gilt aber auch nur beim "überdurchschnittlichen Examen". Praktisch bewerben sich mehrere Leute auf die Stelle und dann möchte man gerne statistisch wissen, wie man im Vergleich zu denen steht.
12.12.2019, 00:23
Hat hier jemand Erfahrungen damit gemacht, beim mittleren Dienst in der Verwaltung einzusteigen?
Examen sind nicht so Bombe und ich hab irgendwie keine Lust mehr auf den ganzen Jurakram.
In der Verwaltung kann man auch im mittleren Dienst bissel was verdienen und in ner Kleinstadt gut davon leben...
Was meint ihr so?? :)
Examen sind nicht so Bombe und ich hab irgendwie keine Lust mehr auf den ganzen Jurakram.
In der Verwaltung kann man auch im mittleren Dienst bissel was verdienen und in ner Kleinstadt gut davon leben...
Was meint ihr so?? :)
12.12.2019, 00:46
(12.12.2019, 00:23)Gast schrieb: Hat hier jemand Erfahrungen damit gemacht, beim mittleren Dienst in der Verwaltung einzusteigen?
Examen sind nicht so Bombe und ich hab irgendwie keine Lust mehr auf den ganzen Jurakram.
In der Verwaltung kann man auch im mittleren Dienst bissel was verdienen und in ner Kleinstadt gut davon leben...
Was meint ihr so?? :)
Was bedeutet "nicht so Bombe"?
Prinzipiell halte ich die Bewerbung im mittleren Dienst, selbst wenn du 2-mal 4,X hast, für völligen Unsinn. Du wärst für diese Aufgaben massiv überqualifiziert und würdest dann mit Kollegen zusammenarbeiten, die "nur" einen Realschulabschluss + Ausbildung haben - wenn man dich überhaupt einstellen würde. Und bei allem Respekt, das Gehalt im mittleren Dienst wäre eines Hochschulabsolventen wirklich unwürdig, auch wenn es ggfs. für deine Situation genügen mag.
Mindestens(!!) der gehobene Dienst sollte als Volljurist dein Ziel sein, wobei du selbst dort gegenüber fast jedem deiner Kollegen in puncto Qualifikation überlegen wärst.
Allerdings verstehe ich nicht ganz, was du im ÖD willst, wenn du "keine Lust mehr auf den Jurakram" hast. Egal ob nun beim Finanzamt, bei der Agentur für Arbeit, bei der Polizei - überall hast du mit Gesetzen zu tun.
Ganz ehrlich, wenn du von Jura die Nase voll hast, dann würde ich lieber noch eine weitere Ausbildung oder ein Studium (ggfs. dual, damit du wenigstens Geld verdienst) wagen. Ich schätze mal, viel älter als 30 wirst du nicht sein - NOCH wäre also durchaus Zeit, sich umzuorientieren. Mit Ende 30/Anfang 40 wird das schwer bis unmöglich.
12.12.2019, 13:39
(12.12.2019, 00:46)Staatsdiener schrieb:(12.12.2019, 00:23)Gast schrieb: Hat hier jemand Erfahrungen damit gemacht, beim mittleren Dienst in der Verwaltung einzusteigen?
Examen sind nicht so Bombe und ich hab irgendwie keine Lust mehr auf den ganzen Jurakram.
In der Verwaltung kann man auch im mittleren Dienst bissel was verdienen und in ner Kleinstadt gut davon leben...
Was meint ihr so?? :)
Was bedeutet "nicht so Bombe"?
Prinzipiell halte ich die Bewerbung im mittleren Dienst, selbst wenn du 2-mal 4,X hast, für völligen Unsinn. Du wärst für diese Aufgaben massiv überqualifiziert und würdest dann mit Kollegen zusammenarbeiten, die "nur" einen Realschulabschluss + Ausbildung haben - wenn man dich überhaupt einstellen würde. Und bei allem Respekt, das Gehalt im mittleren Dienst wäre eines Hochschulabsolventen wirklich unwürdig, auch wenn es ggfs. für deine Situation genügen mag.
Mindestens(!!) der gehobene Dienst sollte als Volljurist dein Ziel sein, wobei du selbst dort gegenüber fast jedem deiner Kollegen in puncto Qualifikation überlegen wärst.
Allerdings verstehe ich nicht ganz, was du im ÖD willst, wenn du "keine Lust mehr auf den Jurakram" hast. Egal ob nun beim Finanzamt, bei der Agentur für Arbeit, bei der Polizei - überall hast du mit Gesetzen zu tun.
Ganz ehrlich, wenn du von Jura die Nase voll hast, dann würde ich lieber noch eine weitere Ausbildung oder ein Studium (ggfs. dual, damit du wenigstens Geld verdienst) wagen. Ich schätze mal, viel älter als 30 wirst du nicht sein - NOCH wäre also durchaus Zeit, sich umzuorientieren. Mit Ende 30/Anfang 40 wird das schwer bis unmöglich.
Hallo,ich kann Dir nich die Steuerverwaltung in NRW und SH empfehlen. Als Jurist wird man da direkt Leiter einer kleinen Abteilung und nach meiner Kenntnis ist aktuell nur noch ein 2. Examen Voraussetzung, weil die keinen mehr finden. SteuerR ist noch anders als normales Jura und tot macht man sich da sicherlich nicht. LG
13.12.2019, 11:08
(11.12.2019, 19:39)Anwalt schrieb: Jungs, ich gebs auf, es hat schon seinen Grund warum Juristen gern mit "Judex non calculat" kokettieren, wenn hier nicht verstanden wird ein ein statistischer Mittelwert berechnet wird - obwohl man es mit einem Lehrbuchbeispiel erklärt. Wenns euch damit besser geht, glaubt, dass man Durchfaller rausrechnet. Aber überall wo Arbeitgeber ein "überdurchschnittliches" Examen verlangen, ist die Rede von dem Durchschnitt ALLER Examensergebnisse in einem Jahr, weil das nunmal die mathematisch korrekte Definition von Durchschnitt ist. In einer Statistik-HA würdet ihr mit eurer Rechnung jedenfalls ordentlich auf die Mütze kriegen ::P
Wenn man eure "Logik" zuende führt, müsste man bei Bewerbungen um eine Richterstelle in HH für den Durchschnitt nur die Kandidaten mit 2 VB heranziehen, weil ja Kandidaten ohne 2 x VB für Richterposten in HH gar nicht in Betracht kommen und deshalb nicht "konkurrieren". Es ergäben sich absurde Ergebnisse, die den Sinn einer "Durchschnitt"-Aussage konterkarrieren, weil "ein durchschnittliches Examen" dann immer davon abhängen würde, um welchen Job man sich gerade so bewirbt. Damit führt man die möglichst generalisierende Aussage eines Durchschnittswerts ad absurdum.
Nochmal: es ist eine Sache der Betrachtung. Betrachtest du alle Kandidaten, die das 2. geschrieben haben, ist das richtig. Betrachtest du aber alle "erfolgreichen" Absolventen, die jetzt gerade auf dem Arbeitsmarkt als Volljuristen konkurrieren, kannst du schon logisch nicht die mit einbeziehen die kein 2. haben. Die Frage ist also: betrachtet ein AG alle Bewerber (und deren Noten) oder guckt er sich die Statistik vom 2. Examen an. Ich denke eher Letzteres. Dennoch konkurriert man auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich nur mit erfolgreichen Absolventen.
Das Beispiel mit der Richterstelle passt da auch nicht. Es werden sich teilweise ja auch Leute bewerben, die kein VB haben. Dennoch wird der Durchschnitt zumindest in Hamburg wohl sogar über VB liegen, womit sich das Thema erledigt.