18.01.2025, 14:16
Nach meiner Erfahrung sind die einzigen, die das vielleicht ein bisschen interessiert, die Prüfer im Mündlichen. Da blättert man manchmal in der Pause in der Prüfungsakte und überlegt, warum es jetzt gut lief und damals weniger oder umgekehrt und ob das was bedeutet, und jedenfalls in BW könnte man ja sogar noch zusätzlich anheben oder absenken, weshalb man zumindest drübergeschaut haben sollte. Aber sonst interessiert das niemanden. Wer im Schnitt über 10 ist, kann ohne Weiteres bei der StA arbeiten, eine einzelne schief gelaufene Klausur hat dabei keine Aussagekraft.
18.01.2025, 23:48
Nicht jedes Bundesland stellt eine Einzelübersicht aus. Was machen diese Leute?
19.01.2025, 09:48
19.01.2025, 10:18
(19.01.2025, 09:48)juraistschön schrieb:(18.01.2025, 23:48)Egal_ schrieb: Nicht jedes Bundesland stellt eine Einzelübersicht aus. Was machen diese Leute?
echt nicht? Das heißt, man erfährt nicht, welche Note man in welcher Klausur geschrieben hat?!
Doch, man selbst schon. Aber nicht in Form eines Zeugnisses für Dritte.
19.01.2025, 10:53
(19.01.2025, 10:18)Praktiker schrieb:(19.01.2025, 09:48)juraistschön schrieb:(18.01.2025, 23:48)Egal_ schrieb: Nicht jedes Bundesland stellt eine Einzelübersicht aus. Was machen diese Leute?
echt nicht? Das heißt, man erfährt nicht, welche Note man in welcher Klausur geschrieben hat?!
Doch, man selbst schon. Aber nicht in Form eines Zeugnisses für Dritte.
Gut, aber dann kann man ja diese (formlose) Mitteilung der Bewerbung beilegen und darauf hinweisen, dass das eigene LJPA nichts Förmliches ausstellt. Das muss dann wohl oder übel akzeptiert werden.
19.01.2025, 17:20
(19.01.2025, 10:53)juraistschön schrieb:(19.01.2025, 10:18)Praktiker schrieb:(19.01.2025, 09:48)juraistschön schrieb:(18.01.2025, 23:48)Egal_ schrieb: Nicht jedes Bundesland stellt eine Einzelübersicht aus. Was machen diese Leute?
echt nicht? Das heißt, man erfährt nicht, welche Note man in welcher Klausur geschrieben hat?!
Doch, man selbst schon. Aber nicht in Form eines Zeugnisses für Dritte.
Gut, aber dann kann man ja diese (formlose) Mitteilung der Bewerbung beilegen und darauf hinweisen, dass das eigene LJPA nichts Förmliches ausstellt. Das muss dann wohl oder übel akzeptiert werden.
Ich habe noch nie gehört, dass das überhaupt jemand sehen will.
19.01.2025, 19:16
Bei mir hat das JUM (BW) auch noch eine Einzelnotenübersicht vom 1. Examen angefordert, aber die hatte ich gar nicht mehr. War dann nicht weiter schlimm.
20.01.2025, 11:26
es soll Menschen geben, die sich das anschauen. Das sind dann die, die auch das Abizeugnis ansehen und denken sie könnten daraus etwas ableiten....