27.12.2024, 12:43
Hi, ich möchte mich gerne demnächst für den höheren Justizdienst (Richter/Staatsanwalt) in Bayern bewerben. Gleichzeitig habe ich den Verdacht, dass bei mir eine bisher unbehandelte ADS vorliegen könnte. Einen zeitnahen Termin für die Diagnose habe ich bereits bekommen.
Hat jemand Erfahrungen, als wie schwerwiegend eine ADS bei der amtsärztlichen Untersuchung angesehen wird?
Soweit ich weiß, steht am Ende meiner Diagnose auch ein ausführlicher Diagnosebericht. Kann der Amtsarzt Einsicht in diesen verlangen?
Leider sind Informationen im Internet hierzu sehr rar, weshalb mich eure fundierte Einschätzung interessieren würde.
Hat jemand Erfahrungen, als wie schwerwiegend eine ADS bei der amtsärztlichen Untersuchung angesehen wird?
Soweit ich weiß, steht am Ende meiner Diagnose auch ein ausführlicher Diagnosebericht. Kann der Amtsarzt Einsicht in diesen verlangen?
Leider sind Informationen im Internet hierzu sehr rar, weshalb mich eure fundierte Einschätzung interessieren würde.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
27.12.2024, 13:21
Auch hier wiederum: wenn aus der ADS-Diagnose nicht absehbar die Dienstunfähigkeit folgt (was schwerlich denkbar ist, zumal sie Dich nicht von zwei guten Examina abgehalten hat), dann mach Dir keine Sorgen. Ein gutes neues Jahr Dir!