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  5. Prüfervermerke Weitergabe strafbar?
1 2 »
Antworten

 
Prüfervermerke Weitergabe strafbar?
EVD
Unregistered
 
#1
08.10.2019, 18:24
Hallo,
leider bin ich durchgefallen, so dass es mich in den Ergänzungsvorbereitungsdienst verschlagen hat :@
Ich habe im Laufe des Refs einen USB Stick mit Klausuren und Prüfervermerken des LJPA (NRW) erhalten.
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass jeder im Laufe seines Referendariats Zugriff auf diese Dateien bekommt, da die Existenz dieser Dateien keineswegs Geheimnis ist. 
In der AG vom Ergänzungsvorbereitungsdienst ist deutlich geworden, dass die anderen anscheinend nicht alle über diese Prüfervermerke verfügen. 
Ich glaube zwar nicht, dass der Zugriff auf diese (alten, 2004 - 2008 und 2011, 2012) Klausuren ein großer Vorteil in der Klausurvorbereitung ist. Es kann aber auch nicht schaden, deshalb würde ich es den anderen in der AG grds. gerne weitergeben.
An dieser Stelle stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich mich mit einer Weitergabe strafbar machen könnte und ob es überhaupt strafbar ist diese Unterlagen des LJPA zu besitzen. Da neben dem Stress als Durchfaller nicht noch zusätzlichen Ärger einhandeln will, frage ich hiermit lieber nochmal nach, was Ihr dazu denkt. 

Danke! :-)
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NRWTyp
Unregistered
 
#2
08.10.2019, 21:31
Mindestens strafbar wegen Offenbarens von Staatsgeheimnissen, eventuell auch eine landesverräterische Agententätigkeit. ? Im Ernst, praktisch jeder hat die, die Klausuren sind schon lange kein Geheimnis mehr.

Es gibt übrigens eine Sammlung, in der ein paar Klausuren aus 2013 und 2015 enthalten sind.
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NRW01923
Unregistered
 
#3
09.10.2019, 12:56
(08.10.2019, 18:24)EVD schrieb:  Hallo,
leider bin ich durchgefallen, so dass es mich in den Ergänzungsvorbereitungsdienst verschlagen hat :@
Ich habe im Laufe des Refs einen USB Stick mit Klausuren und Prüfervermerken des LJPA (NRW) erhalten.
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass jeder im Laufe seines Referendariats Zugriff auf diese Dateien bekommt, da die Existenz dieser Dateien keineswegs Geheimnis ist. 
In der AG vom Ergänzungsvorbereitungsdienst ist deutlich geworden, dass die anderen anscheinend nicht alle über diese Prüfervermerke verfügen. 
Ich glaube zwar nicht, dass der Zugriff auf diese (alten, 2004 - 2008 und 2011, 2012) Klausuren ein großer Vorteil in der Klausurvorbereitung ist. Es kann aber auch nicht schaden, deshalb würde ich es den anderen in der AG grds. gerne weitergeben.
An dieser Stelle stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich mich mit einer Weitergabe strafbar machen könnte und ob es überhaupt strafbar ist diese Unterlagen des LJPA zu besitzen. Da neben dem Stress als Durchfaller nicht noch zusätzlichen Ärger einhandeln will, frage ich hiermit lieber nochmal nach, was Ihr dazu denkt. 

Danke! :-)

Krass. Ich kenne auch niemanden, der nicht diesen Ordner hat. Daher solltest Du Dir keine Sorgen machen, wenn die Anderen den Ordner nicht haben und Du diesen teilen möchtest.

Weißt Du schon, woran es lag?  Darf man fragen? Zu wenig Punkte? Zu viele Klausuren durch? materielles Recht? Prozessrecht? Nicht fertig geworden?
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allround
Member
***
Beiträge: 159
Themen: 11
Registriert seit: Oct 2018
#4
09.10.2019, 20:30
Was für einen Ordner?
Ich habe noch nie was davon gehört (derzeit Ref in NRW) ;-)
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Gast
Unregistered
 
#5
10.10.2019, 14:16
(09.10.2019, 12:56)NRW01923 schrieb:  
(08.10.2019, 18:24)EVD schrieb:  Hallo,
leider bin ich durchgefallen, so dass es mich in den Ergänzungsvorbereitungsdienst verschlagen hat :@
Ich habe im Laufe des Refs einen USB Stick mit Klausuren und Prüfervermerken des LJPA (NRW) erhalten.
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass jeder im Laufe seines Referendariats Zugriff auf diese Dateien bekommt, da die Existenz dieser Dateien keineswegs Geheimnis ist. 
In der AG vom Ergänzungsvorbereitungsdienst ist deutlich geworden, dass die anderen anscheinend nicht alle über diese Prüfervermerke verfügen. 
Ich glaube zwar nicht, dass der Zugriff auf diese (alten, 2004 - 2008 und 2011, 2012) Klausuren ein großer Vorteil in der Klausurvorbereitung ist. Es kann aber auch nicht schaden, deshalb würde ich es den anderen in der AG grds. gerne weitergeben.
An dieser Stelle stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich mich mit einer Weitergabe strafbar machen könnte und ob es überhaupt strafbar ist diese Unterlagen des LJPA zu besitzen. Da neben dem Stress als Durchfaller nicht noch zusätzlichen Ärger einhandeln will, frage ich hiermit lieber nochmal nach, was Ihr dazu denkt. 

Danke! :-)

Krass. Ich kenne auch niemanden, der nicht diesen Ordner hat. Daher solltest Du Dir keine Sorgen machen, wenn die Anderen den Ordner nicht haben und Du diesen teilen möchtest.

Weißt Du schon, woran es lag?  Darf man fragen? Zu wenig Punkte? Zu viele Klausuren durch? materielles Recht? Prozessrecht? Nicht fertig geworden?


Hallo, 
vielen Dank für Eure Antworten. 
Es waren zu wenig Punkte und der Grund fürs Durchfallen war irgendwie von allem etwas. Teilweise war ich materiell und oder prozessual schlecht, zudem hatte ich bei einigen Klausuren große Zeitprobleme und bin nicht fertig geworden. Da leider bei meinen besseren Klausuren von der Benotung her kein "Ausreißer nach oben" dabei war, hat es für 28 Punkte nicht gereicht.  Disappointed
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Foodlover
Unregistered
 
#6
16.10.2019, 12:45
Hallo! 

Ich wünsche dir viel Erfolg für die weiteren Vorbereitungen.

Ich habe noch zwei Fragen:

Wie häufig findet der EV und die Termine beim Ausbilder statt?

Wie gefällt dir der EV?

Liebe Grüße
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EVD
Unregistered
 
#7
19.10.2019, 20:22
Der EV findet bei uns i.d.R.  zwei mal die Woche statt. Einmal ist immer Zivilrecht und der zweite Termin dann abwechselnd Straf und ÖR. 
Der Ablauf scheint individuell von den AG Leitern abzuhängen. bei uns werden v. a. Klausuren besprochen, die uns z.T. vorher ausgeteilt werden (also nicht nur Klausuren, die man selber geschrieben hat). 
Mit dem Ausbilder treffe ich mich einmal in der Woche und bespreche eine Klausur, die ich geschrieben habe). Wie das konkret beim Ausbilder abläuft, ist aber denke ich individuell Verhandlungssache. 

Der EV gefällt mir soweit gut, jedoch hatte ich es mir deutlich mehr aufs Examen zugeschnitten vorgestellt. Also, dass Wert darauf gelegt vermittelt zu bekommen, was man in den Klausuren tun muss um zu bestehen, bzw., was man nicht tun sollte, wenn man nicht durchfallen will. 
Das ist bei den AG Leitern, die ich habe nicht der Fall. Dort wird ganz normal, wie in der normalen AG auch die 18 Punkte Lösung der Klausur durchgesprochen (das aber sehr gut). Klausurtaktik wird sekundär behandelt. 
Was ich sehr gut finde, ist, dass die AG Leiter deutlich "hochwertiger" sind, als die AG Leiter, die wir in unser regulären AG hatten.
Ganz generell kann ich Dir leider keine allgemeine Antwort geben, da die Ausgestaltung des EV individuell von den AG Leitern abhängt. Ich weiß von anderen "Unglücklichen", dass die AG Leiter eine anderes Konzept verfolgen (was nicht unbedingt besser sein muss). 

Schließlich kann ich berichten, dass die Stimmung doch recht gedrückt ist in der AG. Wenn du also darauf aus sein solltest fröhliche Menschen kennenzulernen, führt dieser Weg nicht über den EV  :)
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Foodlover
Unregistered
 
#8
20.10.2019, 14:50
Hallo! 

Vielen Dank für den detaillierten Einblick in den Ergänzungsvorbereitungsdienst! 

Ich wünsche dir weiterhin viel Erfolg und Glück beim nächsten Examenstermin!



Liebe Grüße und ein schönes Wochenende!
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Tobi
Unregistered
 
#9
07.02.2020, 15:10
Klausuren aus 2015 und davor könnt ihr knicken. Das ist, als würde man mit einem Handball Minigolf spielen. Die Anforderungen sind ganz andere.
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Gast23
Unregistered
 
#10
08.02.2020, 16:48
Also das stimmt meiner Erfahrung nach nicht.

Habe viel mit ältern Klausuren gelernt und es hat trotzdem für ein ordentliches Ergebnis gereicht. Also kein Grund zur Panik :exclamation:
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