10.12.2024, 22:35
Wie wird eig ein Examensdurchgang erstellt? Sitzen da zwei Richter und die erstellen dann alle 8 Klausuren, zB für NRW? Oder wird jede Klausur von einem anderen Richter erstellt, und erstellt jeder Richter nur Klausuren aus seiner eigenen Gerichtsbarkeit? Wird danach nochmal über alle Klausuren drüber geschaut?
Ich frage mich das u.a. auch deshajb, weil einige Examensdurchgänge so schwer scheinen. Gefühlt sind die dann richtig unfair. Und dann denke ich mir, welcher nette Mensch, kommt eig auf die Idee, so viele miese Klausuren zu stellen.
Ich frage mich das u.a. auch deshajb, weil einige Examensdurchgänge so schwer scheinen. Gefühlt sind die dann richtig unfair. Und dann denke ich mir, welcher nette Mensch, kommt eig auf die Idee, so viele miese Klausuren zu stellen.
10.12.2024, 23:15
Das kann sich ggf. landesabhängig unterscheiden; hier hat mir jedenfalls kürzlich eine Richterin erzählt, dass die Richter bei ihren Entscheidungen immer ankreuzen können/sollen, ob diese Entscheidung/Akte zu Ausbildungszwecken geeignet ist und entsprechend an das LJPA weitergeleitet wird um ggf. mit ein paar Modifikationen diese als Klausur oder Aktenvortrag zu nutzen.
10.12.2024, 23:43
Soweit ich weiß erstellen die dort tätigen Richter unabhängig von einem konkreten Durchgang eine Vielzahl von Klausuren für ihr Rechtsgebiet. Dabei wissen sie nicht, ob diese Klausuren überhaupt und wenn ja wann sie im Examen laufen werden, vermutlich um etwaige Insider-Probleme zu vermeiden. Die Klausuren für den Durchgang werden dann auf höherer Ebene ausgesucht
11.12.2024, 01:22
Gibt es denn so etwas wie einen Gesamteindruck aller 8 Klausuren?
Denn wenn 6 von 8 Klausuren total hart erscheinen, könnte es eigentlich angebracht sein, dass zwei ,,härtere" Klausuren durch zwei ,, normale'' ersetzt werden, sodass man ein 4/8 Verhältnis hat.
Das würde aber nur gehen, wenn man sich alle 8 Klausuren ansieht und einen Gesamteindruck gewinnt.
Denn wenn 6 von 8 Klausuren total hart erscheinen, könnte es eigentlich angebracht sein, dass zwei ,,härtere" Klausuren durch zwei ,, normale'' ersetzt werden, sodass man ein 4/8 Verhältnis hat.
Das würde aber nur gehen, wenn man sich alle 8 Klausuren ansieht und einen Gesamteindruck gewinnt.
11.12.2024, 06:34
Was man nicht oft genug sagen kann: der Schwierigkeitsgrad einer Klausur steht im Zusammenhang mit dem Prüfungsmaßstab. Bei einer "harten" Klausur wird weniger verlangt als bei einer "leichten". Deshalb beginnt richtigerweise jedes Prüfervotum mit einem Satz zur Schwierigkeit der Aufgabe. Je schwieriger die Aufgabe, desto mehr Punkte gibt es schon für akzeptable Ansätze einer Lösung; je leichter die Aufgabe, desto mehr ist von der Lösung zu fordern, um akzeptabel zu sein. Der Ausgleich sollte also bereits innerhalb der Klausur gelingen.
11.12.2024, 14:01
Das jeweilige LJPA hat einen Prüfungsausschuss für das erste und einen für das zweite Staatsexamen.
In diesem Ausschuss befinden sich i.d.R. pro Rechtsgebiet eine Person (im Ausschuss für das erste Staatsexamen ausschließlich Professoren) und der die Leiter/in des Amtes. Die Personen für die jeweiligen Rechtsgebiete zeichnen sich dadurch aus, dass sie das jeweilige Examen weit überdurchschnittlich abgeschlossen haben und möglichst jung sind (das eigene Examen soll im besten Fall nicht 25 Jahre zurückliegen).
Bei diesem Ausschuss werden i.d.R. Klausuren eingereicht, manchmal auch fordert der Ausschuss Klausuren von bestimmten Klausurenerstellern an.
Der Ausschuss wählt dann Klausuren aus, modifiziert diese ggf. und es wird auch untereinander abgesprochen, dass der Termin insgesamt fair erscheint.
In diesem Ausschuss befinden sich i.d.R. pro Rechtsgebiet eine Person (im Ausschuss für das erste Staatsexamen ausschließlich Professoren) und der die Leiter/in des Amtes. Die Personen für die jeweiligen Rechtsgebiete zeichnen sich dadurch aus, dass sie das jeweilige Examen weit überdurchschnittlich abgeschlossen haben und möglichst jung sind (das eigene Examen soll im besten Fall nicht 25 Jahre zurückliegen).
Bei diesem Ausschuss werden i.d.R. Klausuren eingereicht, manchmal auch fordert der Ausschuss Klausuren von bestimmten Klausurenerstellern an.
Der Ausschuss wählt dann Klausuren aus, modifiziert diese ggf. und es wird auch untereinander abgesprochen, dass der Termin insgesamt fair erscheint.
11.12.2024, 23:25
(11.12.2024, 14:01)JuraHassLiebe schrieb: Das jeweilige LJPA hat einen Prüfungsausschuss für das erste und einen für das zweite Staatsexamen.
In diesem Ausschuss befinden sich i.d.R. pro Rechtsgebiet eine Person (im Ausschuss für das erste Staatsexamen ausschließlich Professoren) und der die Leiter/in des Amtes. Die Personen für die jeweiligen Rechtsgebiete zeichnen sich dadurch aus, dass sie das jeweilige Examen weit überdurchschnittlich abgeschlossen haben und möglichst jung sind (das eigene Examen soll im besten Fall nicht 25 Jahre zurückliegen).
Bei diesem Ausschuss werden i.d.R. Klausuren eingereicht, manchmal auch fordert der Ausschuss Klausuren von bestimmten Klausurenerstellern an.
Der Ausschuss wählt dann Klausuren aus, modifiziert diese ggf. und es wird auch untereinander abgesprochen, dass der Termin insgesamt fair erscheint.
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