29.09.2019, 16:09
Ich, Assessor, würde mir gerne übergangsweise etwas Geld als Terminsvertreter vor dem Amtsgericht dazuverdienen.
Darf ich als solcher - ohne RA-Zulassung, Berufshaftpflicht etc. - tätig werden (sofern die abgebenden RAe einverstanden sind) oder nicht?
Ich habe da keine genauen Infos gefunden. Aber eigentlich darf man es ja als Referendar auch schon...
Falls es geht, wie schätzt ihr das Haftungsrisiko ein?
Darf ich als solcher - ohne RA-Zulassung, Berufshaftpflicht etc. - tätig werden (sofern die abgebenden RAe einverstanden sind) oder nicht?
Ich habe da keine genauen Infos gefunden. Aber eigentlich darf man es ja als Referendar auch schon...
Falls es geht, wie schätzt ihr das Haftungsrisiko ein?
29.09.2019, 16:23
Nach § 79 ZPO nicht möglich. Und ohne RA im Termin auch keine Terminsgebühr nach RVG.
29.09.2019, 17:25
What? Nach § 79 II Nr. 2 ist es doch gerade möglich Assessoren zu bevollmächtigen; auch die Untervollmacht ist dann (nach Absprache mit dem Mandanten) kein Problem.
Ich seh allerdings für niemanden einen Vorteil in dieser Konstellation. Die Terminsgebühr entsteht nicht und wenn du mal einen Bock schießen solltest, bist du meiner Einschätzung nach in der Haftung.
Ich seh allerdings für niemanden einen Vorteil in dieser Konstellation. Die Terminsgebühr entsteht nicht und wenn du mal einen Bock schießen solltest, bist du meiner Einschätzung nach in der Haftung.
29.09.2019, 21:48
Die Norm immer zu Ende lesen. 79 II Nr 2 ZPO lautet
"[...] Personen mit Befähigung zum Richteramt [...] , wenn die Vertretung nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht"
Wenn der Kollege dafür bezahlt wird, darf er als Assessor nicht vor Gericht auftreten.
Referendare dürfen das in der Stationsarbeit nur, weil sie eben noch in Ausbildung sind und das dann Ausbildungszwecken dient, aber nicht (primär) einer entgeltlichen Tätigkeit. Bzw geschieht das ja unter Anleitung des ausbildenden Rechtsanwalts, der dann auch für etwaige Fehler haftet.
Als Referendar darfst du ja auch die StA bei den Amtsgerichten vertreten. Als Assessor nicht.
"[...] Personen mit Befähigung zum Richteramt [...] , wenn die Vertretung nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht"
Wenn der Kollege dafür bezahlt wird, darf er als Assessor nicht vor Gericht auftreten.
Referendare dürfen das in der Stationsarbeit nur, weil sie eben noch in Ausbildung sind und das dann Ausbildungszwecken dient, aber nicht (primär) einer entgeltlichen Tätigkeit. Bzw geschieht das ja unter Anleitung des ausbildenden Rechtsanwalts, der dann auch für etwaige Fehler haftet.
Als Referendar darfst du ja auch die StA bei den Amtsgerichten vertreten. Als Assessor nicht.