31.10.2024, 20:03
Hey,
ich wollte mal nachfragen, wie der abstrakte Anklagesatz lauten würde, wenn von zwei Tätern einer beim versuchten Diebstahl am Tattort gefasst wurde und der andere flüchten konnte und unbekannt geblieben ist.
Wenn ich die Anklage gegen den einen Beschuldigten erheb, muss ich trotzdem die Mittäterschaft erwähnen auch wenn der andere Mittäter unbekannt geblieben ist und gegen ihn keine Anklage erhoben wird oder erwähne ich das garnicht und schreibe nur wird angeklagt versucht zu haben, eine fremde..... oder doch wird angeklagt gemeinschaftlich handelnd ( und hier erwähne ich keine weitere Person, aber es wird deutlich, dass er nicht alleine die Tat ausgeführt hat und im Konkretum schreibe ich dann dazu, mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter ??
Ich wäre euch für eure Hilfe sehr dankbar.
Beste Grüße
ich wollte mal nachfragen, wie der abstrakte Anklagesatz lauten würde, wenn von zwei Tätern einer beim versuchten Diebstahl am Tattort gefasst wurde und der andere flüchten konnte und unbekannt geblieben ist.
Wenn ich die Anklage gegen den einen Beschuldigten erheb, muss ich trotzdem die Mittäterschaft erwähnen auch wenn der andere Mittäter unbekannt geblieben ist und gegen ihn keine Anklage erhoben wird oder erwähne ich das garnicht und schreibe nur wird angeklagt versucht zu haben, eine fremde..... oder doch wird angeklagt gemeinschaftlich handelnd ( und hier erwähne ich keine weitere Person, aber es wird deutlich, dass er nicht alleine die Tat ausgeführt hat und im Konkretum schreibe ich dann dazu, mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter ??
Ich wäre euch für eure Hilfe sehr dankbar.
Beste Grüße
31.10.2024, 22:17
Du kannst das Geschehen ja nicht korrekt wiedergegeben, ohne den Mittäter zu erwähnen. Also "während ein unbekannter Mittäter die Sachen in das dazu angemietete Fluchtfahrzeug lud und damit dem gemeinsamen Tatplan entsprechend entkam" oder so ähnlich.
01.11.2024, 11:51
danke für die Antwort.
Ist es denn dann richtig obwohl Anklage nur gegen einen Täter erhoben wird und der andere Mittäter unbekannt geblieben ist zu schreiben: wird angeklagt gemeinschaftlich handelnd mit einem unbekannten Mittäter eine fremde bewegliche........
oder bei einem unbekannten Mittäter das gemeinschaftlich weglassen
Ist es denn dann richtig obwohl Anklage nur gegen einen Täter erhoben wird und der andere Mittäter unbekannt geblieben ist zu schreiben: wird angeklagt gemeinschaftlich handelnd mit einem unbekannten Mittäter eine fremde bewegliche........
oder bei einem unbekannten Mittäter das gemeinschaftlich weglassen
01.11.2024, 12:18
(01.11.2024, 11:51)Martha030 schrieb: danke für die Antwort.
Ist es denn dann richtig obwohl Anklage nur gegen einen Täter erhoben wird und der andere Mittäter unbekannt geblieben ist zu schreiben: wird angeklagt gemeinschaftlich handelnd mit einem unbekannten Mittäter eine fremde bewegliche........
oder bei einem unbekannten Mittäter das gemeinschaftlich weglassen
Meine Zeit als Staatsanwalt ist lange her, bestimmt weiß es hier jemand sicherer, aber ich würde es nicht weglassen. Ggf. brauchst Du es sogar zwingend, um dem Beschuldigten Tatbeiträge des Unbekannten zuzurechnen.
01.11.2024, 15:26
Nein, du solltest es drin lassen, da hat Praktiker schon Recht