• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Leben nach der mündlichen Prüfung
1 2 »
Antworten

 
Leben nach der mündlichen Prüfung
lawishamilton
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2024
#1
23.10.2024, 20:24
Guten Tag miteinander,

ich habe bald meine mündliche Prüfung und dann nach fast 10 langen Jahren die Ausbildung endlich geschafft.
Da ich noch nie arbeitslos war quält mich gerade ein bisschen die Ungewissheit, was das Ende des Referendariats mit sich bringen wird.
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss man sich innerhalb von 3 Tagen nach der Prüfung arbeitslos und arbeitssuchend melden. Das Arbeitslosengeld beträgt dann nur knapp 700€. Ich gehe aufgrund meiner Note nicht davon aus, sofort Arbeit zu finden. Gibt es irgendwelche zusätzlichen Hilfen, die man in Anspruch nehmen kann? Mit den 700€ würde ich kaum über die Runden kommen und möchte mit fast 35 Jahren nur ungern zu den Eltern zurück ziehen...
Habt ihr aus Geldnot den erstbesten Job angenommen oder gesucht bis das richtige dabei war?
Über Erfahrungsberichte würd ich mich sehr freuen!  Prost
Suchen
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
RefSH
Einstieg
**
Beiträge: 38
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2024
#2
23.10.2024, 20:41
Lebst du alleine oder mit einem Partner? Wenn du alleine lebst kannst du wohngeld oder Bürgergeld in Anspruch nehmen. Wohngeld ist meiner Ansicht nach leichter zu beantragen. Für den Antrag auf Wohngeld brauchst du aber schon den Bescheid von der Arbeitsagentur.
Suchen
Zitieren
Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 392
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#3
23.10.2024, 21:00
Damit es keine Sperre gibt: du musst dich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos, dh bei deiner Arbeitsagentur melden (§ 141 Abs. 2 SGB III).
Die drei Tage stammen aus der Grundlage zur Arbeitsuchend-Meldung, § 38 SGB III.
Suchen
Zitieren
lawishamilton
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2024
#4
23.10.2024, 21:01
Danke für die schnellen Antworten!
Ich lebe mit meinem Partner zusammen in einer Wohnung, dieser studiert jedoch noch und hat nur einen 450€ Job.
Suchen
Zitieren
lawishamilton
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2024
#5
23.10.2024, 21:03
Ist der erste Tag der Arbeitslosigkeit dann der erste Tag an dem man nicht mehr als Referendar angestellt ist? Man bekommt ja anscheinend das ganze Gehalt für den Monat in dem man Prüfung hat. Also wenn man am 01.12. hat ist man ab 2. oder 1.1. des neuen Jahres arbeitslos?
Suchen
Zitieren
juraistschön
Member
***
Beiträge: 139
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#6
23.10.2024, 22:16
Ich meine mich zu erinnern,  dass es bei uns damals hieß, man müsse sich am ersten Werktag nach der mündlichen Prüfung arbeitslos melden (also nicht erst am 1. des darauffolgenden Monats).
Suchen
Zitieren
Spencer
Senior Member
****
Beiträge: 284
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#7
24.10.2024, 00:01
Ich meine mich zu erinnern, dass man mir trotz meiner Meldung am nächsten Tag als Willkommensgruss eine 1-wöchige Sperre verpassen wollte mit dem Argument, ich hätte mich schon 3 Monate vor Ende des Refs melden müssen, da das Ende ja schon festgestanden hätte. Ich konnte sie dann allerdings davon überzeugen, dass zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht festgestanden habe, wann die mündliche Prüfung sein würde und damit das Ref endet.

Ich habe zusätzlich zum ALG I noch bei der Uni gejobbt und durfte damit noch ca 160 Euro dazuverdienen, ohne dass es angerechnet wurde. Wie das heute genau ist, weiss ich nicht. Ich habe mich natürlich sofort auf Jobsuche begeben und parallel noch den Verbesserungsversuch vorbereitet. Das hatte den Vorteil, dass ich „schon“ nach 3 Monaten einen Job im öD sicher hatte und so das Ganze etwas entspannter angehen konnte. Aber ohne zwischenzeitliche finanzielle Unterstützung meiner Eltern wäre es damals nicht gegangen, da der 1. Arbeitstag erst 5 Monate nach dem Ref-Ende war. Die Klausuren vom Verbesserungsversuch habe ich kurz vorher geschrieben. Ohne Unterstützung meiner Eltern hätte ich entweder früher und mehr arbeiten müssen und dafür den Verbesserungsversuch vernachlässigen müssen oder ALG II beantragen müssen und wäre dafür sofort in der Hartz IV-Maschinerie mit allen Mitwirkungspflichten gelandet. Wie das heute im Bürgergeld geregelt ist, kann ich dir leider nicht sagen.

Wenn du nicht mehr verbessern willst/musst, hast du eine Sorge weniger. Dann würde ich erstmal für die erste Zeit den nächstbesten Job annehmen und mich in Ruhe bewerben, wenn du nach 10 Jahren Ausbildung und 2 StEx nicht wieder deine Eltern anpumpen willst.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.10.2024, 00:23 von Spencer.)
Suchen
Zitieren
Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 392
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#8
24.10.2024, 06:21
Also du musst dich arbeitssuchend melden, sofern du weißt, dass dein Beschäftigungsverhältnis endet. Das weißt du realistischerweise erst nach bestandenener mündlicher Prüfung. Um dem von spencer beschriebenen Stress aus dem Weg zu gehen, würde ich mich arbeitssuchend melden, sobald ich den Termin für die mündliche Prüfung habe, dass geht online und ist dementsprechend nicht dramatisch.
Arbeitslos musst du dich direkt am Tag nach der Prüfung melden, also im schlimmsten Fall sitzt du mit dem Kater deiner berechtigten Feier des Volljuristendaseins im Arbeitsamt im Wartezimmer und wartest bis deine Nummer aufgerufen wird. Ein erhebendes Gefühl es endlich geschafft zu haben - erdet aber ungemein ^^
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.10.2024, 06:22 von Homer S..)
Suchen
Zitieren
Konova
Senior Member
****
Beiträge: 270
Themen: 21
Registriert seit: Jun 2023
#9
24.10.2024, 09:02
(24.10.2024, 06:21)Homer S. schrieb:  Also du musst dich arbeitssuchend melden, sofern du weißt, dass dein Beschäftigungsverhältnis endet. Das weißt du realistischerweise erst nach bestandenener mündlicher Prüfung. Um dem von spencer beschriebenen Stress aus dem Weg zu gehen, würde ich mich arbeitssuchend melden, sobald ich den Termin für die mündliche Prüfung habe, dass geht online und ist dementsprechend nicht dramatisch.
Arbeitslos musst du dich direkt am Tag nach der Prüfung melden, also im schlimmsten Fall sitzt du mit dem Kater deiner berechtigten Feier des Volljuristendaseins im Arbeitsamt im Wartezimmer und wartest bis deine Nummer aufgerufen wird. Ein erhebendes Gefühl es endlich geschafft zu haben - erdet aber ungemein ^^

Das geht alles online, man muss sich nur vorher registrieren
Suchen
Zitieren
Berlin2023
Junior Member
**
Beiträge: 39
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#10
24.10.2024, 09:57
Ich habe mich arbeitssuchend gemeldet, als ich die Noten der schriftlichen Prüfung erhalten habe. Da ich wusste, dass meine mündliche Prüfung im August sein wird, habe ich den 1. September für die voraussichtliche Arbeitslosigkeit angegeben. Habe dennoch Stress bekommen, weil dies kürzer als die geforderten 3 Monate waren und musste ein Schreiben verfassen, warum ich mich nicht vorher gemeldet habe. Sonst hätte ich weniger Geld bekommen. Als ich den Termin für die mündliche hatte, habe ich dann direkt online einen Termin für einen Tag nach der mündlichen gemacht, um mich arbeitslos zu melden.
Ich hatte leider aber einen extrem nervigen SB, der mich vor der mündlichen Prüfung zu einem Termin eingeladen hat, um meine Zukunft zu klären. Konnte das dann nur umgehen, weil ich ab Mitte Oktober sowieso einen Job anfangen sollte.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus