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  5. Abstrakter Anklagesatz - 113,114,223 StGB
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Abstrakter Anklagesatz - 113,114,223 StGB
TimoNr
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2024
#1
19.10.2024, 07:12
Hey ihr  Lieben,

Ich bin ein wenig durcheinander und hoffe auf eure Hilfe. Wie würde der  abstrakte Anklagesatz lauten, wenn der Beschuldigte sowohl nach 113StGB mit Gewalt Widerstand geleistet hat und anschließend einen Polizisten geschlagen hat und damit 114StGB tateinheitlich mit der Körperverletzung.

Wenn nur 114,223 StGB verwirklich worden wäre dann ist mir klar, dass es lauten würde:

wird  angeklagt:
Amtsträger die zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen sind, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung tätlich angegriffen  und zugleich andere Personen körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben.

Wie aber, wenn er davor noch nach 113 StGB Widerstand mit Gewalt geleistet hat ? Schreibe ich dann

wird angeklagt 

durch dieselbe Handlung 
a) Amtsträger…… mit Gewalt Widerstand geleistet zu haben 
b) Amtsträger tätlich angegriffen zu haben.
c) Andere Personen körperlich misshandelt …..

oder kann ich 113StGB unf 114StGB in einem Satz schreiben: Amtsträger mit Gewalt Widerstand geleistet und tätlich angegriffen zu haben und zugleich andere Personen körperlich misshandelt ….
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.10.2024, 07:13 von TimoNr.)
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Broton
Junior Member
**
Beiträge: 36
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#2
19.10.2024, 08:04
Ich würde die erste Alternative, also a), b), c) nehmen
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.10.2024, 08:05 von Broton.)
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