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Deal: Skripte/Klausuren zahlen statt Gehalt?
Wallendael
Junior Member
**
Beiträge: 46
Themen: 22
Registriert seit: Aug 2024
#1
30.09.2024, 19:29
Hi,

mir ist heute ein Gedanke gekommen und ich würde gerne wissen, ob ihr dazu Erfahrung habt oder ob das ein NoGo ist:

Ich kann bei einer MK meine Anwaltsstation machen. Die Zusatzvergütung ist gut und die Konditionen sind top. Kann man mit der Kanzlei vereinbaren, dass diese statt der Vergütung von dem Geld Skripte/Klausurpakete usw. zahlen? Dann erhalte ich dies auf einem anderen Wege und mir wird nichts abgezogen.

Was sagt ihr dazu?
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Friedman
Member
***
Beiträge: 145
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#2
02.10.2024, 06:20
Natürlich unterläge solch eine Form der Vergütung gleichfalls der Einkommensteuer.
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HLLM
Member
***
Beiträge: 86
Themen: 24
Registriert seit: Aug 2022
#3
02.10.2024, 08:07
Machen das nicht die allermeisten größeren Kanzleien so? Das Bezahlen von Kaiserseminaren/-klausuren (inkl. Skripten) sowie weitere Angebote sind doch Standard. Ich habe noch nie davon gehört, dass es da irgendwelche Probleme gegeben hätte.
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Ex-GK
Senior Member
****
Beiträge: 349
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#4
02.10.2024, 08:48
(02.10.2024, 08:07)HLLM schrieb:  Machen das nicht die allermeisten größeren Kanzleien so? Das Bezahlen von Kaiserseminaren/-klausuren (inkl. Skripten) sowie weitere Angebote sind doch Standard. Ich habe noch nie davon gehört, dass es da irgendwelche Probleme gegeben hätte.

Das bieten größere Kanzleien idR zusätzlich zur Vergütung an, der Poster möchte halt an Stelle des Lohns in Cash lieber Sachbezüge erhalten (die, wie bereits erwähnt, durchaus dem Steuerrecht unterliegen, wenn auch mit kleineren Unterschieden zum Barlohn). Wurde im Bewerbungsgespräch nicht über Vergütung und Zusatzangebote gesprochen? Ansonsten einfach offen nachfragen, ob es Zusatzangebote gibt (und bestimmt nicht im ersten Atemzug freiwillig auf Cash verzichten, wenn es vielleicht beides geben kann).
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s3of24
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2024
#5
14.10.2024, 16:45
Bei den mir bekannten GKen werden auf den Nachweisen für die Stammdienststelle neben der tatsächlichen Vergütung auch Kaisersseminare und ähnliches dem Wert nach angegeben. Auch nach dem von dir erdachten Modell können die Ref-Bezüge dann also gekürzt werden. Wenn du eine Kanzlei findest, die dir Skripte/Klausuren "unter der Hand" gibt, also ohne dies anzuzeigen, dann könntest du sie genauso gut fragen, ob sie dich schwarz bezahlen können
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