05.09.2024, 10:35
Hi Community,
ich stellte mir die Frage, ob es mehr Vorteile hat, die Anwaltsstation bei einer Großkanzlei oder bei einem einzelnen Anwalt zu absolvieren.
Entscheidend für die Großkanzlei sprechen natürlich der Lebenslauf, die Erfahrungen, Kontakte etc.
Für den einzelnen Anwalt spricht wohl zum einen der Gedanke, examensrelevanterer Themen zu behandeln. Zum anderen, dass man dort eher zum Lernen kommt.
Kommt es letztlich nicht allein auf die Note im Examen an? Immerhin nimmt einen die Großkanzlei trotz dortiger Anwaltsstation auch nicht, wenn man "nur" 7 Punkte im Examen hat. Und interessiert es den GK-Arbeitgeber überhaupt, ob man seine Anwaltsstation bei einer renommierten Kanzlei gemacht hat?
Wie habt ihr es gehandhabt, bzw. was ist eure Meinung?
ich stellte mir die Frage, ob es mehr Vorteile hat, die Anwaltsstation bei einer Großkanzlei oder bei einem einzelnen Anwalt zu absolvieren.
Entscheidend für die Großkanzlei sprechen natürlich der Lebenslauf, die Erfahrungen, Kontakte etc.
Für den einzelnen Anwalt spricht wohl zum einen der Gedanke, examensrelevanterer Themen zu behandeln. Zum anderen, dass man dort eher zum Lernen kommt.
Kommt es letztlich nicht allein auf die Note im Examen an? Immerhin nimmt einen die Großkanzlei trotz dortiger Anwaltsstation auch nicht, wenn man "nur" 7 Punkte im Examen hat. Und interessiert es den GK-Arbeitgeber überhaupt, ob man seine Anwaltsstation bei einer renommierten Kanzlei gemacht hat?
Wie habt ihr es gehandhabt, bzw. was ist eure Meinung?
05.09.2024, 11:47
Moin,
Abseits davon kenne tatsächlich zwei Beispiele, bei denen Personen unter sieben Punkte im zweiten Examen über ihre Stationen/WiMi-Tätigkeiten in eine GK gekommen sind.
ich habe den Einzelanwalt gewählt, was für mich auch die richtige Entscheidung war. Ich durfte viele examensrelevante Themen bearbeiten und habe auch ständig Schriftsätze verfasst, was meiner Routine für den praktischen Teil der Anwaltsklausur zugute gekommen ist.
Abseits davon kenne tatsächlich zwei Beispiele, bei denen Personen unter sieben Punkte im zweiten Examen über ihre Stationen/WiMi-Tätigkeiten in eine GK gekommen sind.