18.08.2024, 17:36
Ich bin Referendarin in Hessen und habe mich gefragt, ob Unterhaltsrecht dran kommen kann. Im Kaiserskript wird das sehr ausführlich thematisiert und es werden im Hinblick auf die Bundesländer, in denen das relevant ist, auch keine Einschränkungen gemacht.
Im Stoffkatalog wird jedoch auf § 7 Nr. 2 d) verwiesen, der das Unterhaltsrecht nicht benennt.
Hat jemand hierzu Informationen, ob es trotzdem in Hessen schon Mal dran gekommen ist?
Im Stoffkatalog wird jedoch auf § 7 Nr. 2 d) verwiesen, der das Unterhaltsrecht nicht benennt.
Hat jemand hierzu Informationen, ob es trotzdem in Hessen schon Mal dran gekommen ist?