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Formulierungen im Ref
NRWLegal
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 6
Registriert seit: Jun 2024
#1
31.07.2024, 15:40
Hallo zusammen,

nach meinem ersten Monat im Ref ist mir aufgefallen, dass ich zu lange darüber nachdenke, wie ich meine Sätze formuliere.

Insbesondere beim Schreiben von Urteilen im Urteilsstil überlege ich zu lange, ob ich im Rahmen verschachtelter Prüfungen subsumieren oder einen neuen Ergebnissatz einleiten muss.

Gelegentlich fallen mir auch meine Wortfindungsschwierigkeiten auf.

Ich würde mich daher freuen, wenn ihr mir ein Feedback zu dem Thema hinterlassen könntet.

Vielen Dank vorab.
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Drin
Senior Member
****
Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#2
31.07.2024, 15:50
Hat man ja nie gemacht, also erstmal normal. Lies ein paar erstinstanzliche urteile zur "Inspiration"
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Taschi_FamR
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Aug 2024
#3
06.08.2024, 10:27
Hey,

ging mir zu Beginn des Refs auch so! Alles neu und dann auch noch den jahrelang geübten Gutachtenstil über Board werfen.

Was ich im Laufe meines Refs gelernt habe war, dass die Praktiker häufig kurze und prägnante Sätze bevorzugen. Schachtelsätze neigen dazu eine eigentlich klare Sache unnötig kompliziert darzustellen.  

Jetzt zum Urteil: Wie mein Vorredner bereits gesagt hat, empfehle auch ich Urteile zu lesen und bisschen auf die Formulierungen zu achten. Insbesondere solche der 1. Instanz. 
Außerdem hat mir beim schreiben, der "denn"-Gedanke geholfen bzw. sich mal ganz bewusst darauf zu konzentrieren. Schnell hatte ich deutliche Sätze ohne große Wortfindungsstörungen und Formulierungsüberlegungen. 
Im Prinzip sagt diese Methode nur aus, dass du das Ergebnis (wie typisch im Urteilsstil) voranstellst und dann ein gedankliches!! "denn" einfügst um die rechtliche Begründung einzuleiten. Beispiel: "Zwischen den Parteien wurde am .. ein Kaufvertrag über .. geschlossen (denn). Die Beklagte unterbreitete..."

Ist eigentlich echt billig und für einige Kollegen vermutlich zu simpel aber bei mir war das am Ende der Knackpunkt. Wir wurden m.M. nach durch die zahlreichen Hausarbeiten und Gutachten im Studium einfach zu sehr auf ausführliche Texte und schöne Formulierungen gedrillt. 

By the Way: Hilfreich fand ich auch den Tipp eines AG-Leiters, sich nicht den Stil des BGH oder ähnliches zum Vorbild zu nehmen. Das ist einfach nicht das 0815-Urteil der Praxis und wird auch nicht im Examen erwartet.

Kopf hoch und dran bleiben! Und mach dich nicht zu verrückt!! Du hast noch 1,5 Jahre vor dir, die echt toll sein können :)
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.992
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
06.08.2024, 20:47
Große Zustimmung zum "Denn". Das ist enorm wichtig.

Dass man im Studium auf schöne Formulierungen getrimmt würde, wage ich dagegen zu bezweifeln - oft wird an der Uni unnötig umständlich und unverständlich formuliert. Dabei liegt die Schönheit der juristischen Sprache darin, kurz und treffend zu sein. Ich empfehle die Lehrbücher von Schellhammer und zur Urteilsformulierung seine Arbeitsmethode des Zivilrichters: das ist eine schlanke, knackige und gerade deshalb tolle Sprache.
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