18.07.2024, 07:06
Hallo, weiß jemand, ob die Verlängerung der Erprobungszeit von drei Monaten bei bestimmten Beamten möglich ist, weil ihnen etwas zur Last gelegt wird? In der spezifischen steht nur, dass sie 3 Monate beträgt. Die allgemeine enthält auch Ausnahmen, was die spezielle nicht hat. Wäre für eine Antwort dankbar!
19.07.2024, 10:16
Was für eine Art von Erprobungszeit meinst du denn (OLG-/OVG-/GStA-Erprobung, Führungsfunktion auf Probe in der Verwaltung)? Um welches BL gehts es?