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  5. Strafrechtskanzlei NRW
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Strafrechtskanzlei NRW
Mrs. Legal
Junior Member
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Beiträge: 8
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2024
#1
01.07.2024, 16:12
Hallo zusammen, 

ich bin nun mit allem durch und würde gerne in einer Kanzlei im Bereich (Wirtschafts-)Strafrecht beginnen. Eine GK kommt aufgrund der Arbeitszeiten und dem meistens fehlenden eigenen Mandantenkontakt (vermutlich) nicht in Betracht. Habt ihr vielleicht Empfehlungen hinsichtlich mittelständischer Kanzleien in NRW, die dennoch nicht schlecht zahlen? Bzw. hat hier schon jemand Erfahrung in dem Bereich in einer mittelständischen Kanzlei sammeln können? 

Danke euch :-)
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GastNRW345
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#2
02.07.2024, 07:42
Hallo Mrs Legal,

grundsätzlich dürften die Boutiquen im Wirtschaftsstrafrecht deutlich besser zahlen als Kanzleien, die Kernstraftecht machen. Das liegt schlicht daran, dass die Stundensätze erheblich höher sind.

Welche Kanzleien im Wirtschaftsstrafrecht in NRW renommiert sind, lässt sich leicht bei Juve ablesen. In der ersten Reihe zählen dazu sicherlich tdwe, Wessing, VBB (Düsseldorf) sowie Feigen Graf und Gercke Wollschläger, verte (Köln) sowie Park (Dortmund), wobei es auch hier schon erhebliche Renommeeunterschiede gibt. In der zweiten und dritten Reihe folgen noch kleine Kanzleien wie Adick Linke, Gazeas, Kraft, Rixe, Plan A etc. pp.

Die Einstiegsvoraussetzungen sind schwer vorauszusagen. Unerlässlich ist allerdings die rote Linie im Lebenslauf mit strikter Fixierung auf das Strafrecht, das ist mE wesentlich wichtig als die Frage, ob jetzt eine Acht oder Neun vor dem Komma steht. 

Eines kann ich dir aber mit Sicherheit (auch aus eigener Erfahrung) sagen. Die Arbeitszeiten in den Boutiquen im Wirtschaftsstraftecht stehen den GK-Arbeitszeiten in nichts nach. Wenn man dort anfängt, sollte man sich regelmäßig auf eine 50-60 Stunden-Woche einstellen. Die Entscheidung für die Boutique wird meist eher aus dem Grund getroffen, dass dort zum einen Individualstrafrecht gemacht wird und zum anderen die Partnerchancen besser absehbar sind.

Ich hoffe, ich konnte schon etwas Licht ins Dunkle bringen. Viele Grüße.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.07.2024, 07:50 von GastNRW345.)
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Friedman
Member
***
Beiträge: 135
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#3
02.07.2024, 07:50
Den Beitrag über mir kann ich bestätigen. Die oben genannten Kanzleien arbeiten oft mit GKs zusammen, wobei die GK dann die manpower stellt und die Boutique die strafrechtlichen Fragen bearbeitet. Zeitlich nimmt sich das nichts. Die Tätigkeit ist höchstens spannender, aber dafür auch deutlich schlechter entlohnt als in der GK.
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hyaene_mit_hut
Senior Member
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Beiträge: 389
Themen: 24
Registriert seit: Jan 2024
#4
02.07.2024, 09:56
Wilke Hagemann in Hamm (Westf.) ist wohl ganz gut, macht Wirtschaftsstrafrecht und zahlt auch nicht wenig.
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Mrs. Legal
Junior Member
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Beiträge: 8
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2024
#5
02.07.2024, 22:04
Vielen Dank euch! 
Der Hinweis mit den Arbeitszeiten bei den Boutiquen ist auch sehr hilfreich, da muss man dann natürlich abwägen, ob man die Gehaltseinbußen ggü einer GK für die möglicherweise bessere Perspektive auf die Partnerschaft in Kauf nimmt :)
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GastNRW345
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#6
03.07.2024, 08:08
In meinen Augen gibt es neben den Partnerperspektiven auch noch einige andere Vorteile der Boutique.

Man lernt sein Handwerkszeug (StPO rauf und runter) vor Gericht. In der GK hast du wenig Mandantenkontakt und machst wenig „echtes“ Strafrecht. Zudem gibt es dort kaum Schriftsatzarbeit. Die Ausbildung ist in der Boutique besser, in der GK bist du nur einer von vielen Associates, während du in der Boutique meistens 1:1 betreut wirst und es eine echte „Schriftsatzschule“ gibt. Da du häufiger vor Gericht auftrittst etc. ist es insgesamt wesentlich leichter, sich zu profilieren. Wenn man in der GK nicht Partner wird und wechselt, kann man idR kein Geschäft mitnehmen.

Aus all diesen Gründen sehen Boutiquen auch den Wechsel von Associates aus der GK  kritisch, während der umgekehrte Wechsel durchaus häufiger vorkommt.

Umgekehrt dürfte der Exit zu einem Unternehmen (Compliance-Abteilung) aus der GK etwas leichter fallen.
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 437
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#7
03.07.2024, 09:42
also es macht nicht den Anschein, als würden hier sonderlich viele Leute eine Ahnung haben von dem was sie schreiben.

In einer Boutique wird im Durchschnitt deutlich weniger gearbeitet, als in einer GK, wenn auch auf hohem Niveau. In einer B kannst du unter der Woche regelmäßig zwischen 7 und 8 den Heimweg antreten, das ist bei einer GK nicht der Fall, da spielt sich dass eher zwischen 9 und 10 ab, zudem gibt es in der GK deutlich häufiger Ausreißer nach oben und ins we. 
Vor Gericht bist du in beiden Kanzleitypen nicht wirklich - Wirtschaftsstrafrecht spielt zu 95 % am Schreibtisch. Die aus Hamm genannte Kanzlei hat mit den anderen genannten genau nichts gemeinsam. 

Auch die Partnerperspektive unterscheidet sich kaum, schaut euch mal an wie wenige Partner die hier genannten Kanzleien in den letzten 10 Jahren hervorgebracht haben, dass kann man mit einer Hand locker abzählen. Die Perspektive nach 5 Jahren HM / FF etc. in irgendeiner Boutique Partner zu werden ist ME höher, als wenn du in der jeweiligen Kanzlei startest. 

Auch das Argument mit der Ausbildung ist nur halb richtig und es kommt stark auf den jeweiligen Partner an. Ich würde hier sogar sagen, dass man tendenziell in einer GK mehr lernt, da man schlicht mehr arbeitet.

TE müsste hier also erstmal entscheiden, ob Wirtschaftsstrafrecht oder Strafrecht im Sinne von Kernstrafrecht. Zweite wichtige Info wäre, was ist denn "nicht so schlecht zahlen"? Und meines Erachtens sind auch alle genannten B raus, wenn dein erstes Argument gegen GK die Arbeitszeiten sind.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.07.2024, 09:44 von Homer S..)
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FFM_Brudi
Member
***
Beiträge: 76
Themen: 2
Registriert seit: May 2023
#8
03.07.2024, 10:29
(03.07.2024, 09:42)Homer S. schrieb:  also es macht nicht den Anschein, als würden hier sonderlich viele Leute eine Ahnung haben von dem was sie schreiben.

In einer Boutique wird im Durchschnitt deutlich weniger gearbeitet, als in einer GK, wenn auch auf hohem Niveau. In einer B kannst du unter der Woche regelmäßig zwischen 7 und 8 den Heimweg antreten, das ist bei einer GK nicht der Fall, da spielt sich dass eher zwischen 9 und 10 ab, zudem gibt es in der GK deutlich häufiger Ausreißer nach oben und ins we. 
Vor Gericht bist du in beiden Kanzleitypen nicht wirklich - Wirtschaftsstrafrecht spielt zu 95 % am Schreibtisch. Die aus Hamm genannte Kanzlei hat mit den anderen genannten genau nichts gemeinsam. 

Auch die Partnerperspektive unterscheidet sich kaum, schaut euch mal an wie wenige Partner die hier genannten Kanzleien in den letzten 10 Jahren hervorgebracht haben, dass kann man mit einer Hand locker abzählen. Die Perspektive nach 5 Jahren HM / FF etc. in irgendeiner Boutique Partner zu werden ist ME höher, als wenn du in der jeweiligen Kanzlei startest. 

Auch das Argument mit der Ausbildung ist nur halb richtig und es kommt stark auf den jeweiligen Partner an. Ich würde hier sogar sagen, dass man tendenziell in einer GK mehr lernt, da man schlicht mehr arbeitet.

TE müsste hier also erstmal entscheiden, ob Wirtschaftsstrafrecht oder Strafrecht im Sinne von Kernstrafrecht. Zweite wichtige Info wäre, was ist denn "nicht so schlecht zahlen"? Und meines Erachtens sind auch alle genannten B raus, wenn dein erstes Argument gegen GK die Arbeitszeiten sind.

Klar, machst fünf Jahre Unternehmensverteidigung,  Internal Investigations und Compliance DD bei FBD oder HM, hast keinen Tag vor Gericht gestanden und steigst als Partner in einer Boutique für Wirtschaftsstrafrecht ein. Locker-flockig  Bene

Dein Gedankengang mag in anderen Rechtsgebieten funktionieren, wo in GKs quasi das Gleiche wie in der Boutique, nur eine Nummer größer gemacht wird. 
Wirtschaftsstrafrecht in der GK ist es aber ein ganz anderes Business als in der Boutique.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.07.2024, 10:36 von FFM_Brudi.)
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Friedman
Member
***
Beiträge: 135
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#9
03.07.2024, 10:52
(03.07.2024, 09:42)Homer S. schrieb:  also es macht nicht den Anschein, als würden hier sonderlich viele Leute eine Ahnung haben von dem was sie schreiben.

In einer Boutique wird im Durchschnitt deutlich weniger gearbeitet, als in einer GK, wenn auch auf hohem Niveau. In einer B kannst du unter der Woche regelmäßig zwischen 7 und 8 den Heimweg antreten, das ist bei einer GK nicht der Fall, da spielt sich dass eher zwischen 9 und 10 ab, zudem gibt es in der GK deutlich häufiger Ausreißer nach oben und ins we. 
Vor Gericht bist du in beiden Kanzleitypen nicht wirklich - Wirtschaftsstrafrecht spielt zu 95 % am Schreibtisch. Die aus Hamm genannte Kanzlei hat mit den anderen genannten genau nichts gemeinsam. 

Auch die Partnerperspektive unterscheidet sich kaum, schaut euch mal an wie wenige Partner die hier genannten Kanzleien in den letzten 10 Jahren hervorgebracht haben, dass kann man mit einer Hand locker abzählen. Die Perspektive nach 5 Jahren HM / FF etc. in irgendeiner Boutique Partner zu werden ist ME höher, als wenn du in der jeweiligen Kanzlei startest. 

Auch das Argument mit der Ausbildung ist nur halb richtig und es kommt stark auf den jeweiligen Partner an. Ich würde hier sogar sagen, dass man tendenziell in einer GK mehr lernt, da man schlicht mehr arbeitet.

TE müsste hier also erstmal entscheiden, ob Wirtschaftsstrafrecht oder Strafrecht im Sinne von Kernstrafrecht. Zweite wichtige Info wäre, was ist denn "nicht so schlecht zahlen"? Und meines Erachtens sind auch alle genannten B raus, wenn dein erstes Argument gegen GK die Arbeitszeiten sind.
Dein Beitrag zur Arbeitszeit zeigt, dass höchstens du keine Ahnung hast. Ich habe mit zwei dieser Kanzleien direkt über Monate hinweg zusammengearbeitet. Deren Anwälte dort haben keine Sekunde weniger gearbeitet als ich in meiner GK. Und die Chance Partner zu werden kann man so nicht verallgemeinern. In einer dieser Kanzleien ist z.B. jedem Beteiligten ganz klar kommuniziert, dass es dort nie zu einer Partnerschaft der angestellten Anwälte kommen wird.
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 437
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#10
03.07.2024, 11:30
(03.07.2024, 10:52)Friedman schrieb:  
(03.07.2024, 09:42)Homer S. schrieb:  also es macht nicht den Anschein, als würden hier sonderlich viele Leute eine Ahnung haben von dem was sie schreiben.

In einer Boutique wird im Durchschnitt deutlich weniger gearbeitet, als in einer GK, wenn auch auf hohem Niveau. In einer B kannst du unter der Woche regelmäßig zwischen 7 und 8 den Heimweg antreten, das ist bei einer GK nicht der Fall, da spielt sich dass eher zwischen 9 und 10 ab, zudem gibt es in der GK deutlich häufiger Ausreißer nach oben und ins we. 
Vor Gericht bist du in beiden Kanzleitypen nicht wirklich - Wirtschaftsstrafrecht spielt zu 95 % am Schreibtisch. Die aus Hamm genannte Kanzlei hat mit den anderen genannten genau nichts gemeinsam. 

Auch die Partnerperspektive unterscheidet sich kaum, schaut euch mal an wie wenige Partner die hier genannten Kanzleien in den letzten 10 Jahren hervorgebracht haben, dass kann man mit einer Hand locker abzählen. Die Perspektive nach 5 Jahren HM / FF etc. in irgendeiner Boutique Partner zu werden ist ME höher, als wenn du in der jeweiligen Kanzlei startest. 

Auch das Argument mit der Ausbildung ist nur halb richtig und es kommt stark auf den jeweiligen Partner an. Ich würde hier sogar sagen, dass man tendenziell in einer GK mehr lernt, da man schlicht mehr arbeitet.

TE müsste hier also erstmal entscheiden, ob Wirtschaftsstrafrecht oder Strafrecht im Sinne von Kernstrafrecht. Zweite wichtige Info wäre, was ist denn "nicht so schlecht zahlen"? Und meines Erachtens sind auch alle genannten B raus, wenn dein erstes Argument gegen GK die Arbeitszeiten sind.
Dein Beitrag zur Arbeitszeit zeigt, dass höchstens du keine Ahnung hast. Ich habe mit zwei dieser Kanzleien direkt über Monate hinweg zusammengearbeitet. Deren Anwälte dort haben keine Sekunde weniger gearbeitet als ich in meiner GK. Und die Chance Partner zu werden kann man so nicht verallgemeinern. In einer dieser Kanzleien ist z.B. jedem Beteiligten ganz klar kommuniziert, dass es dort nie zu einer Partnerschaft der angestellten Anwälte kommen wird.

Dann wird in deiner Kanzlei für eine GK entweder vergleichsweise weniger gearbeitet oder es war halt ein Projekt, bei dem auch die Kollegen aus der B mal länger da waren - habe ja nicht gesagt, dass die ihr Berufsleben lang den Stift um 18.30 fallen lassen. Zudem bezweifele ich, dass die einer anderen Kanzlei jemals sagen würden, "der Termin passt nicht, da bin ich im Feierabend". Zudem gilt hier natürlich keine meiner Aussagen für jeden und absolut.

Mit dem Partnerargument stützt du ja eher mein Argument, dass die Partnerchancen bei den bestehenden Platzhirschen eher mies sind. 

Zudem versuchen auch die genannten Kanzleien immer mehr Richtung compliance etc. zu gehen, da dort mehr Geld liegt. 
Der TE rate ich dann einfach bei einem potentiellen Vorstellungsgespräch mal zu fragen, wie lange man wohl brauchen wird, bis man die nötigen HV Tage für den Fachanwalt zusammen hat. Dürfte Jahre dauern. Aber ja, B ist tendenziell mehr vor Gericht, aber das spielt sich in Größenordnungen von ein paar wenige Male im Jahr/wenn überhaupt (B) bis gar nicht/so gut wie nie (GK) ab.
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