20.06.2024, 07:35
An alle Sozialrichterinnen und Richter,
wie habt ihr den Einstieg damals empfunden? Soweit ich das gelesen habe ist es normal auf einer solchen Stelle anzufangen oder große Kenntnisse zu haben? Wie läuft die Einarbeitung ? Insbesondere in den Bundesländern RLP, Hessen und BaWü? Gibt es vllt jemand hier mit Erfahrungen? Wie findet ihr den Alltag ? Ist er sehr stressig oder mit ein wenig Erfahrung gut handhabbar ?
Stimmt es dass die Anforderungen aufgrund der hohen Bedarfs zZt nicht so hoch sind wie zb in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ?
Vorteile wie sofort kammervorsitz sind mir bereits bekannt.
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.
wie habt ihr den Einstieg damals empfunden? Soweit ich das gelesen habe ist es normal auf einer solchen Stelle anzufangen oder große Kenntnisse zu haben? Wie läuft die Einarbeitung ? Insbesondere in den Bundesländern RLP, Hessen und BaWü? Gibt es vllt jemand hier mit Erfahrungen? Wie findet ihr den Alltag ? Ist er sehr stressig oder mit ein wenig Erfahrung gut handhabbar ?
Stimmt es dass die Anforderungen aufgrund der hohen Bedarfs zZt nicht so hoch sind wie zb in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ?
Vorteile wie sofort kammervorsitz sind mir bereits bekannt.
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.
20.06.2024, 13:25
Einarbeitung?

20.06.2024, 14:01
20.06.2024, 16:23
In Hessen gilt dort formal die allgemeine Hürde von 2x7,5P es kann jedoch im zweiten bis auf 7P runter gegangen werden bei sonstigen Qualifikationen. Habe mitbekommen, dass davon gebraucht gemacht, also jemand mit 7P im zweiten genommen wurde. Zumindest scheinen mir die Hürden deutlich niedriger als beim VG zu sein, da will ja gefühlt jeder primär hin (also jeder der nicht wegrennt wenn es um Örecht geht). Ich denke wenn man örtlich flexibel ist und grade gesucht wird, dann gute oder bessere Chancen. Die Richterin die das damals im Ref vorgestellt hat war auch ganz Happy damit, Homeoffice ging an diesem Sozialgericht aber als Proberichter eher nicht bzw. war nicht gerne gesehen.
20.06.2024, 21:12
In Hessen Einarbeitung mit (mindestens) drei Monaten Mentoring; d.h. erfahrene (und dafür motivierte) Richter stehen anfangs sehr intensiv, später dann mit geringerer Intensität zur Verfügung. Es ist völlig normal, dass ein Berufsanfänger keine sozialrechtlichen Vorkenntnisse hat.
Dazu mehrere Anfänger-FoBis (Organisation, Verhandlungsführung, eAkte), die innerhalb des ersten halben Jahres besucht werden.
Belastung der Dezernate in Nord/Mittelhessen sehr entspannt, in Südhessen/Rhein-Main bei geringen Zugängen hohe Bestände. Aber Anfänger sind hier eher zugunsten der "alten Hasen" entlastet.
Homeoffice in der Zeit des Mentoring ungern gesehen, wenn die Mentoren auch im Gericht sind, damit das Mentoring nicht ins Leere läuft. Nach spätestens einem Monat ein Tag aber kein Problem, mit zunehmender Routine wegen führender eAkten an allen Sozialgerichten aber gar kein Problem. In der Regel zwei Tage HO üblich.
Dazu mehrere Anfänger-FoBis (Organisation, Verhandlungsführung, eAkte), die innerhalb des ersten halben Jahres besucht werden.
Belastung der Dezernate in Nord/Mittelhessen sehr entspannt, in Südhessen/Rhein-Main bei geringen Zugängen hohe Bestände. Aber Anfänger sind hier eher zugunsten der "alten Hasen" entlastet.
Homeoffice in der Zeit des Mentoring ungern gesehen, wenn die Mentoren auch im Gericht sind, damit das Mentoring nicht ins Leere läuft. Nach spätestens einem Monat ein Tag aber kein Problem, mit zunehmender Routine wegen führender eAkten an allen Sozialgerichten aber gar kein Problem. In der Regel zwei Tage HO üblich.
21.06.2024, 00:09
Und wie gefällt es euch dort?
21.06.2024, 07:31
(21.06.2024, 00:09)Therizinosaurus schrieb: Und wie gefällt es euch dort?
Ich bin eher in die Sozialgerichtsbarkeit "gestolpert", weil ich lieber in eine Fachgerichtsbarkeit wollte (kein Strafrecht 😉).
Habe es keinen Tag bereut: In der Regel eher kleinere Gerichte, entsprechend große Kollegialität, öffentliches Recht, aber kein Kollegialspruchkörper, deshalb größte Freiheit im Arbeitsalltag, Fälle (von Schwerbehindertenrecht und Rente abgesehen) sehr vielseitig. Gute Mischung aus einfachen Fällen (für die Erledigungen), durchaus anspruchsvolle Rechtsfragen und (sofern man medizinisch etwas interessiert ist) auch tatsächlich spannenden Aspekten. Zudem sehr gute Fortbildungs- und Abordnungsmöglichkeiten. Guter Stellenkegel.
Nachteil: Neues materielles, unübersichtliches Recht (Prozessrecht dagegen sehr nah an der VwGO), oft hohe, alte Bestände. Für Faulenzer ist es sicher auch nichts (aber gut machbar, wenn man mal drin ist). Durchaus persönlich belastende Fälle (Krankenversicherung, Opferentschädigung...).
21.06.2024, 09:52
(20.06.2024, 16:23)ForumBenutzer schrieb: In Hessen gilt dort formal die allgemeine Hürde von 2x7,5P es kann jedoch im zweiten bis auf 7P runter gegangen werden bei sonstigen Qualifikationen. Habe mitbekommen, dass davon gebraucht gemacht, also jemand mit 7P im zweiten genommen wurde. Zumindest scheinen mir die Hürden deutlich niedriger als beim VG zu sein, da will ja gefühlt jeder primär hin (also jeder der nicht wegrennt wenn es um Örecht geht). Ich denke wenn man örtlich flexibel ist und grade gesucht wird, dann gute oder bessere Chancen. Die Richterin die das damals im Ref vorgestellt hat war auch ganz Happy damit, Homeoffice ging an diesem Sozialgericht aber als Proberichter eher nicht bzw. war nicht gerne gesehen.
Was können das für sonstige Qualifikationen sein, die anerkannt werden?“reicht“ einfache Berufserfahrung ?
21.06.2024, 09:55
(21.06.2024, 09:52)Jura2015 schrieb:(20.06.2024, 16:23)ForumBenutzer schrieb: In Hessen gilt dort formal die allgemeine Hürde von 2x7,5P es kann jedoch im zweiten bis auf 7P runter gegangen werden bei sonstigen Qualifikationen. Habe mitbekommen, dass davon gebraucht gemacht, also jemand mit 7P im zweiten genommen wurde. Zumindest scheinen mir die Hürden deutlich niedriger als beim VG zu sein, da will ja gefühlt jeder primär hin (also jeder der nicht wegrennt wenn es um Örecht geht). Ich denke wenn man örtlich flexibel ist und grade gesucht wird, dann gute oder bessere Chancen. Die Richterin die das damals im Ref vorgestellt hat war auch ganz Happy damit, Homeoffice ging an diesem Sozialgericht aber als Proberichter eher nicht bzw. war nicht gerne gesehen.
Was können das für sonstige Qualifikationen sein, die anerkannt werden?“reicht“ einfache Berufserfahrung ?
Jep. In NRW gab es dazu mal eine kleine Anfrage im Landtag, sonstige Quali kann auch sowas entscheidendes wie ein gutes Abi sein ^^
Habe das Gefühl, dass ist eher eine Generlklausel für die Justiz. Man kann halt sagen die Grenzen sind offiziell "hoch" und macht dann doch was anderes
21.06.2024, 11:41
(21.06.2024, 09:52)Jura2015 schrieb:(20.06.2024, 16:23)ForumBenutzer schrieb: In Hessen gilt dort formal die allgemeine Hürde von 2x7,5P es kann jedoch im zweiten bis auf 7P runter gegangen werden bei sonstigen Qualifikationen. Habe mitbekommen, dass davon gebraucht gemacht, also jemand mit 7P im zweiten genommen wurde. Zumindest scheinen mir die Hürden deutlich niedriger als beim VG zu sein, da will ja gefühlt jeder primär hin (also jeder der nicht wegrennt wenn es um Örecht geht). Ich denke wenn man örtlich flexibel ist und grade gesucht wird, dann gute oder bessere Chancen. Die Richterin die das damals im Ref vorgestellt hat war auch ganz Happy damit, Homeoffice ging an diesem Sozialgericht aber als Proberichter eher nicht bzw. war nicht gerne gesehen.
Was können das für sonstige Qualifikationen sein, die anerkannt werden?“reicht“ einfache Berufserfahrung ?
Ich bin gerade in der Station am SG. Dort wurde uns gesagt, dass sogar die paar Monate Stationsarbeit dafür ausreichen können. Ansonsten sollte wohl auch ein Sozialrecht-Schwerpunkt an der Uni als solche angesehen werden können. ..