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Wissenschaftlicher Mitarbeiter nach 2. StEX
Gast-
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 2
Registriert seit: May 2024
#1
11.06.2024, 16:11
Hallo zusammen, 

haltet ihr es für sinnvoll, nach dem 2. StEX noch für ein paar Monate als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer GK zu arbeiten, um sich ein neues Rechtsgebiet anzusehen? Die wissenschaftlichen Mitarbeiter mit 2. StEX, die ich kenne, machen das ausschließlich promotionsbegleitend oder zur Überbrückung der Wartezeit bei einem LLM. 
Ich habe mich in Studium und Referendariat auf ein Rechtsgebiet spezialisiert mit dem ich nicht so richtig glücklich bin und würde mir gerne noch etwas anderes ansehen.

Ich bin euch für jeden Input dankbar!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.06.2024, 21:32 von Gast-.)
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A_Ghast
Member
***
Beiträge: 90
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#2
11.06.2024, 16:39
Es gibt keinen Grund, das jeweilige Rechtsgebiet nicht einfach als Associate anzuschauen.

Es passiert oft genug, dass man nach einer gewissen Zeit feststellt "Rechtsgebiet X ist doch nix für mich" - wenn man sich intern dabei aber als lernwillig und angenehm im Umgang bewährt hat, ist ein Wechsel auf Rechtsgebiet Y in der gleichen Kanzlei u.U. ganz easy zu machen.

Jedenfalls ist er meistens wesentlich einfacher als eine neue Bewerbung als "Berufsanfänger", weil man nur als WissMit gearbeitet hat. Und selbst wenn nicht, dann hat man wenigstens erste Berufserfahrung im CV, das ist in den allermeisten Fällen ein wesentlich größeres Plus als die Mitarbeit als WissMit.


Es gibt keinen Grund, das jeweilige Rechtsgebiet nicht einfach als Associate anzuschauen. Es passiert oft genug, dass man nach einer gewissen Zeit feststellt "Rechtsgebiet X ist doch nix für mich" - wenn man sich intern dabei aber als lernwillig und angenehm im Umgang bewährt hat, ist ein Wechsel auf Rechtsgebiet Y in der gleichen Kanzlei u.U. ganz easy zu machen. Jedenfalls ist er meistens wesentlich einfacher als eine neue Bewerbung als "Berufsanfänger", weil man nur als WissMit gearbeitet hat. Und selbst wenn nicht, dann hat man wenigstens erste Berufserfahrung im CV, das ist in den allermeisten Fällen ein wesentlich größeres Plus als die Mitarbeit als WissMit.
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Joko
Posting Freak
*****
Beiträge: 859
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#3
12.06.2024, 10:34
(11.06.2024, 16:39)A_Ghast schrieb:  Es gibt keinen Grund, das jeweilige Rechtsgebiet nicht einfach als Associate anzuschauen.

Es passiert oft genug, dass man nach einer gewissen Zeit feststellt "Rechtsgebiet X ist doch nix für mich" - wenn man sich intern dabei aber als lernwillig und angenehm im Umgang bewährt hat, ist ein Wechsel auf Rechtsgebiet Y in der gleichen Kanzlei u.U. ganz easy zu machen.

Jedenfalls ist er meistens wesentlich einfacher als eine neue Bewerbung als "Berufsanfänger", weil man nur als WissMit gearbeitet hat. Und selbst wenn nicht, dann hat man wenigstens erste Berufserfahrung im CV, das ist in den allermeisten Fällen ein wesentlich größeres Plus als die Mitarbeit als WissMit.


Es gibt keinen Grund, das jeweilige Rechtsgebiet nicht einfach als Associate anzuschauen. Es passiert oft genug, dass man nach einer gewissen Zeit feststellt "Rechtsgebiet X ist doch nix für mich" - wenn man sich intern dabei aber als lernwillig und angenehm im Umgang bewährt hat, ist ein Wechsel auf Rechtsgebiet Y in der gleichen Kanzlei u.U. ganz easy zu machen. Jedenfalls ist er meistens wesentlich einfacher als eine neue Bewerbung als "Berufsanfänger", weil man nur als WissMit gearbeitet hat. Und selbst wenn nicht, dann hat man wenigstens erste Berufserfahrung im CV, das ist in den allermeisten Fällen ein wesentlich größeres Plus als die Mitarbeit als WissMit.

da stimme ich zu. 

In meinem Fall waren es damals Tatsächlich nur 4 Monate vor dem LLM, weshalb es wenig Sinn gemacht hätte das als Anwältin zu machen. 

Aber ansonsten: direkt ran da und als Berufseinsteiger bewerben. Du hast ja nichts zu verlieren und danach „echte“ Berufserfahrung.
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gkjaund
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2024
#4
13.06.2024, 16:35
Ich hab mir vor einigen Monaten dieselbe Frage gestellt und hab mich als Associate beworben, was sich im Nachhinein als sinnvoll erwiesen hat. 
Nun arbeite ich in einer GK. Für mich spricht Folgendes für die Bewerbung als Associate (natürlich nur bezogen auf die Erfahrungen, die ich innerhalb meiner Kanzlei gemacht habe): 

  1. Inhaltlich spannendere Arbeit. Die WiMis machen bei uns oftmals maximal Hintergrundrecherchen, erstellen aber auch oft PowerPoints und machen generell viel unjuristische Backoffice Arbeit

  2. Viele Angebote gibt es nur für Associates, WiMis werden z.B. zu standortübergreifenden Treffen der Praxisgruppen nicht eingeladen. Außerdem gibt es viele kanzleiinterne Vernetzungsgebote, die nur für Associates angeboten werden. 
  3. Manche Benefits gelten nicht für WiMis (z.B. Fitnessstudio-Mitgliedschaften, etc.)

  4. Besseres Gehalt und i.d.R unbefristete Arbeitsverträge (bei uns idR nicht für Wimis)


Was für eine Tätigkeit als WiMi sprechen würde, ist natürlich, dass es keine Billable-Vorgaben gibt und die Arbeitszeiten dadurch wesentlich entspannter sein könnten. Durch die intensive Einbindung als Associate bekommt man hingegen auch vielmehr mit und hat dadurch auch eine steilere Lernkurve.

Sollte das Rechtsgebiet wirklich gar nichts für Dich sein, kannst du ja auch recht flexibel innerhalb der Probezeit wechseln.
Ich hoffe mein Erfahrungsbericht hat Dir etwas geholfen.

Viele Grüße :)
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