29.05.2024, 12:19
Hallo, ich habe eine Stellenanzeige gefunden und würde mich gerne dort bewerben. Es geht um eine Stelle in einem Ministerium.
Hinsichtlich der Besoldung wurde die Angabe "Besoldung bis A 14 bzw. E 14 TV" gemacht.
Ich habe mich nun gefragt, ob "bis" dahingehend zu verstehen ist, dass auch eine Besoldung nach A 13/ E 13 TV erfolgen kann? Wenn ja, woran wird das festgemacht.
Zudem frage ich mich, ob am Anfang der Tätigkeit, also in der Probezeit, eine Verbeamtung noch nicht stattfindet, sodass nach E 14 TV bezahlt wird und später nach der Probezeit die Verbeamtung und A 14 eintritt. Oder kann man direkt am Anfang schon verbeamtet werden und A 14 verlangen?
Ich danke bereits für die Antworten!
Hinsichtlich der Besoldung wurde die Angabe "Besoldung bis A 14 bzw. E 14 TV" gemacht.
Ich habe mich nun gefragt, ob "bis" dahingehend zu verstehen ist, dass auch eine Besoldung nach A 13/ E 13 TV erfolgen kann? Wenn ja, woran wird das festgemacht.
Zudem frage ich mich, ob am Anfang der Tätigkeit, also in der Probezeit, eine Verbeamtung noch nicht stattfindet, sodass nach E 14 TV bezahlt wird und später nach der Probezeit die Verbeamtung und A 14 eintritt. Oder kann man direkt am Anfang schon verbeamtet werden und A 14 verlangen?
Ich danke bereits für die Antworten!
29.05.2024, 12:25
Das ist vor allem für Versetzungsbewerber wichtig, die schon A14 sind - wer dagegen A15 ist, kann sich schon nicht darauf bewerben, weil die entsprechende Stelle fehlt.
Ob Du sofort neu verbeamtet würdest, vorausgesetzt Du bringst die Voraussetzungen mit, ergibt sich daraus nicht - das musst Du erfragen.
Ob Du sofort neu verbeamtet würdest, vorausgesetzt Du bringst die Voraussetzungen mit, ergibt sich daraus nicht - das musst Du erfragen.
29.05.2024, 12:28
(29.05.2024, 12:25)Praktiker schrieb: Das ist vor allem für Versetzungsbewerber wichtig, die schon A14 sind - wer dagegen A15 ist, kann sich schon nicht darauf bewerben, weil die entsprechende Stelle fehlt.
Ob Du sofort neu verbeamtet würdest, vorausgesetzt Du bringst die Voraussetzungen mit, ergibt sich daraus nicht - das musst Du erfragen.
Achso, und wenn neu verbeamtet, dann ist es zunächst A13 - das Eingangsamt kann normalerweise nicht übersprungen werden, und bis zur Beförderung gibt es Wartezeiten.
29.05.2024, 12:52
(29.05.2024, 12:28)Praktiker schrieb:(29.05.2024, 12:25)Praktiker schrieb: Das ist vor allem für Versetzungsbewerber wichtig, die schon A14 sind - wer dagegen A15 ist, kann sich schon nicht darauf bewerben, weil die entsprechende Stelle fehlt.
Ob Du sofort neu verbeamtet würdest, vorausgesetzt Du bringst die Voraussetzungen mit, ergibt sich daraus nicht - das musst Du erfragen.
Achso, und wenn neu verbeamtet, dann ist es zunächst A13 - das Eingangsamt kann normalerweise nicht übersprungen werden, und bis zur Beförderung gibt es Wartezeiten.
Vielen Dank für die ganzen Informationen die du hier im Forum mit uns teilst. Ich bin zwar nicht der Fragesteller, aber auch für mich ist das eine neue Information.
29.05.2024, 13:21
(29.05.2024, 12:52)GPAMember schrieb:(29.05.2024, 12:28)Praktiker schrieb:(29.05.2024, 12:25)Praktiker schrieb: Das ist vor allem für Versetzungsbewerber wichtig, die schon A14 sind - wer dagegen A15 ist, kann sich schon nicht darauf bewerben, weil die entsprechende Stelle fehlt.
Ob Du sofort neu verbeamtet würdest, vorausgesetzt Du bringst die Voraussetzungen mit, ergibt sich daraus nicht - das musst Du erfragen.
Achso, und wenn neu verbeamtet, dann ist es zunächst A13 - das Eingangsamt kann normalerweise nicht übersprungen werden, und bis zur Beförderung gibt es Wartezeiten.
Vielen Dank für die ganzen Informationen die du hier im Forum mit uns teilst. Ich bin zwar nicht der Fragesteller, aber auch für mich ist das eine neue Information.
Bitte ;). Das motiviert mich noch zu einer Ergänzung: bei Tarif ist es nochmal anders als bei Beamtenbesoldung: Die Eingruppierung richtet sich nach der Art der tatsächlich übertragenen Tätigkeiten. Theoretisch können die Vorgesetzten durch Übertragung entsprechend wertiger Arbeiten die Vergütung erhöhen. Nur dürfen sie das ohne Abstimmung mit dem Personalreferat nicht...
29.05.2024, 13:27
Auch von mir ein herzliches Dankeschön! Das hilft mir sehr fürs Verständnis

30.05.2024, 14:05
Als Angesteller kann man übrigens auch direkt E14 einsteigen.