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3-Jahres-Frist Justiz Bayern
Therizinosaurus
Junior Member
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Beiträge: 36
Themen: 13
Registriert seit: May 2024
#1
22.05.2024, 09:05
Wie eng wird die 3-Jahres-Frist für die Justiz in Bayern gehandhabt? (Zur Erklärung: Eine Einstellung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit /als StA erfolgt dort in der Regel nur in den ersten 3 Jahren nach dem 2. Staatsexamen. Andernfalls müsste die Präsenz des Wissens laut deren Website in einem Fachgespräch gesondert überprüft werden).

Gibt es hier Erfahrungsberichte von Usern, die die 3-Jahresfrist knapp überschritten haben? Hat man dann noch eine Chance (mit oder ohne Fachgespräch)?
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