18.08.2019, 13:11
Hallo zusammen,
ich hoffe, es ist in Ordnung, dass ich noch einen neuen Thread konkret zur Einstellung als Richter(in) in Niedersachen / am OLG Oldenburg aufmache, obwohl es schon den allgemeinen Thread zur Einstellung als Richter gibt.
Da ich aufgrund privater Gründe wieder zurück nach Niedersachen gehen möchte (derzeit bin ich in NRW als RA tätig), spiele ich mit dem konkreten Gedanken, mich als Richter beim OLG Oldenburg zu bewerben. Im Rahmen dessen wäre ich sehr dankbar, wenn jemand vielleicht aus eigenen oder sonstigen Erfahrungen / Kenntnissen etwas zu den unterstehenden Fragen beitragen könnte:
- Zeit: Wie lang ist in der Regel der Zeitraum zwischen (i) Bewerbung und Interview und (ii) der Zusage und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn? Ich würde mein aktuelles Arbeitsverhältnis gerne erst kündigen, wenn ich die Zusage für die Justiz habe. Insofern würde ich mich gerne ca. 4 Monate vor dem eigentlichen Arbeitsstart in der Justiz bewerben. Ist das realistisch?
- Ortswunsch: Hat jemand Erfahrung damit, inwieweit konkreten Ortswünschen entsprochen wird und inwieweit man in der Probezeit noch herumgeschickt wird?
Daneben freue ich mich auch über allg. Erfahrungsberichte zum Einstellungsverfahren und der Probezeit (Arbeitsbelastung, etc.).
Vielen Dank schon einmal im voraus und einen schönen Sonntag! =)
ich hoffe, es ist in Ordnung, dass ich noch einen neuen Thread konkret zur Einstellung als Richter(in) in Niedersachen / am OLG Oldenburg aufmache, obwohl es schon den allgemeinen Thread zur Einstellung als Richter gibt.
Da ich aufgrund privater Gründe wieder zurück nach Niedersachen gehen möchte (derzeit bin ich in NRW als RA tätig), spiele ich mit dem konkreten Gedanken, mich als Richter beim OLG Oldenburg zu bewerben. Im Rahmen dessen wäre ich sehr dankbar, wenn jemand vielleicht aus eigenen oder sonstigen Erfahrungen / Kenntnissen etwas zu den unterstehenden Fragen beitragen könnte:
- Zeit: Wie lang ist in der Regel der Zeitraum zwischen (i) Bewerbung und Interview und (ii) der Zusage und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn? Ich würde mein aktuelles Arbeitsverhältnis gerne erst kündigen, wenn ich die Zusage für die Justiz habe. Insofern würde ich mich gerne ca. 4 Monate vor dem eigentlichen Arbeitsstart in der Justiz bewerben. Ist das realistisch?
- Ortswunsch: Hat jemand Erfahrung damit, inwieweit konkreten Ortswünschen entsprochen wird und inwieweit man in der Probezeit noch herumgeschickt wird?
Daneben freue ich mich auch über allg. Erfahrungsberichte zum Einstellungsverfahren und der Probezeit (Arbeitsbelastung, etc.).
Vielen Dank schon einmal im voraus und einen schönen Sonntag! =)
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
20.08.2019, 15:44
Hänge mich hier mal dran. Kann man sich gezielt auf StA oder Richterstelle bewerben oder wird man in Nds. hin und hergeschickt? Gibt es einen Laufbahnwechsel? Kann man direkt Strafrichter werden?
31.08.2019, 15:00
IDas würde mich auch interessieren - gibt es niemanden, der bereit ist ein paar Infos zu geben?
01.09.2019, 01:54
In Nds. gibt es einen einheitlichen höheren Justizdienst. Grundsätzlich man fängt bei der StA an. Zumindest war das lange so. Und wer in die Justiz geht, muss zumindest zwischen Straf- und Zivilrecht flexibel sein. Das Präsidium des Gerichts entscheidend, was du machen musst. Darauf hast du keinen unmittelbaren Einfluss.