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Platznummer im Lebenslauf
adiudicator
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 2
Registriert seit: May 2024
#1
15.05.2024, 15:42
Moin,

habt ihr bei Bewerbungen (Kanzlei, Staat, Unternehmen) eure Platznummer im Lebenslauf angegeben und/oder sogar die entsprechende Bescheinigung (soweit im jeweiligen Bundesland ausgestellt) mitgeschickt? Bin in beiden Examina irgendwo bei den oberen 5-15% gelandet, frage mich aber, ob es einfach unsympathisch wirkt und man die "Qualität" der Noten nicht auch schlicht an der genauen Punktzahl ablesen kann.

Hat jemand Erfahrungswerte?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.05.2024, 16:03 von adiudicator.)
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meterpaffay
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2024
#2
15.05.2024, 15:58
für Ausland: ja (vor allem bei LLM-Bewerbung ist Platznummer bzw. class rank Pflicht); für Bewerbungen in Deutschland würde ich sage, dass die Note ausreichend ist für HR, um dich einordnen zu können
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Gast_Doktorand
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2024
#3
15.05.2024, 16:11
(15.05.2024, 15:58)meterpaffay schrieb:  für Ausland: ja (vor allem bei LLM-Bewerbung ist Platznummer bzw. class rank Pflicht); für Bewerbungen in Deutschland würde ich sage, dass die Note ausreichend ist für HR, um dich einordnen zu können

Fürs Ausland: Definitiv. 
Fürs Inland kommt es darauf an, wo du dich bewirbst. Ich würde die Rankings z.B. bei Stipendienbewerbungen angeben, da dann auch jeder Gesprächsgutachter aus MINT-Fächern das Einordnen kann, selbst ohne Bezug zum juristischen Notensystem. In der Wirtschaft kommt es darauf an, wie oft Bewerbungen von Juristen eingehen. McKinsey oder BCG werden genug Erfahrung mit dem Notensystem an sich haben, eine kleine NGO nicht zwingend. Dann kann das Ranking zur Einordnung helfen. In anderen Studiengängen wird es auch zur Differenzierung genutzt, sodass ich nicht denke, dass es dort unsympathisch wirkt. Bei Kanzleien in Deutschland kann man es streichen. Die können die Note sehr gut einordnen. 

Ansonsten würde ich auf jeden Fall eine einstellige Platzziffer angeben, weil gerade im oberen Bereich Examensdurchgänge auch unterschiedlich ausfallen können. Darüber lässt sich aber sicher streiten.
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