07.05.2024, 20:16
Hallo Leute!
habe heute von meiner Ausbilderin das Angebot erhalten, in der nächsten Sitzung die Einführung in den Sach- und Streitstand zu machen.
Habt ihr paar Tipps für mich diesbezüglich? Gibts einen Leitfaden, wie sowas abläuft? Muss ich auf bestimmte Formulierungen achten?
Bisher war ich nur ein mal bei einer Sitzung von meiner Ausbilderin dabei. Bin erst seit April im Ref in Bayern.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen!
habe heute von meiner Ausbilderin das Angebot erhalten, in der nächsten Sitzung die Einführung in den Sach- und Streitstand zu machen.
Habt ihr paar Tipps für mich diesbezüglich? Gibts einen Leitfaden, wie sowas abläuft? Muss ich auf bestimmte Formulierungen achten?
Bisher war ich nur ein mal bei einer Sitzung von meiner Ausbilderin dabei. Bin erst seit April im Ref in Bayern.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen!
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
09.05.2024, 21:45
Sachstand ist das Unstreitige, Streitstand das Streitiges. Also ähnlich Aktenvortrag.
Kläre vorher ab, ob Du auch in die Rechtslage einführen sollst, Hinweise geben und ggf. Fragen stellen. Das geht in der Praxis oft ineinander über.
Kläre vorher ab, ob Du auch in die Rechtslage einführen sollst, Hinweise geben und ggf. Fragen stellen. Das geht in der Praxis oft ineinander über.
10.05.2024, 09:57
(09.05.2024, 21:45)Praktiker schrieb: Sachstand ist das Unstreitige, Streitstand das Streitiges. Also ähnlich Aktenvortrag.
Kläre vorher ab, ob Du auch in die Rechtslage einführen sollst, Hinweise geben und ggf. Fragen stellen. Das geht in der Praxis oft ineinander über.
Ah, ok. Also so ähnlich wie ein Tatbestand?
Wir in Bayern haben keinen Aktenvortrag in den Examina, daher kann ich mir leider nichts darunter vorstellen :/
13.05.2024, 23:07
(10.05.2024, 09:57)Kaufvertrag433 schrieb:(09.05.2024, 21:45)Praktiker schrieb: Sachstand ist das Unstreitige, Streitstand das Streitiges. Also ähnlich Aktenvortrag.
Kläre vorher ab, ob Du auch in die Rechtslage einführen sollst, Hinweise geben und ggf. Fragen stellen. Das geht in der Praxis oft ineinander über.
Ah, ok. Also so ähnlich wie ein Tatbestand?
Wir in Bayern haben keinen Aktenvortrag in den Examina, daher kann ich mir leider nichts darunter vorstellen :/
Genau.