05.05.2024, 14:53
Hallo,
vielleicht hatte jemand von euch auch das "Problem". Ich habe - wie viele andere auch - die Ergänzungslieferungen bezogen. Nach dem Examen habe ich den Bezug gekündigt. Der Erhalt der Kündigung wurde bestätigt und darauf hingewiesen, dass es passieren kann, dass ich noche eine Lieferung erhalte und der Bezug dann nach dieser endet.
Ich habe dann leider noch eine weitere Ergänzungslieferung erhalten. Auf dem Lieferschein steht, dass man die Ware innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt zurücksenden kann (also Widerruf). Ich überlege jetzt gerade, ob ich die Lieferung jetzt zurückschicken soll, damit mir diese eben nicht berechnet wird. Steht das aber nicht in Widerspruch dazu, dass mein Bezugs-Abo laut E-Mail erst nach der Lieferung endet?
Hoffe ich konnte mein Problem/Frage verständlich darstellen
Danke für die Hilfe!
vielleicht hatte jemand von euch auch das "Problem". Ich habe - wie viele andere auch - die Ergänzungslieferungen bezogen. Nach dem Examen habe ich den Bezug gekündigt. Der Erhalt der Kündigung wurde bestätigt und darauf hingewiesen, dass es passieren kann, dass ich noche eine Lieferung erhalte und der Bezug dann nach dieser endet.
Ich habe dann leider noch eine weitere Ergänzungslieferung erhalten. Auf dem Lieferschein steht, dass man die Ware innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt zurücksenden kann (also Widerruf). Ich überlege jetzt gerade, ob ich die Lieferung jetzt zurückschicken soll, damit mir diese eben nicht berechnet wird. Steht das aber nicht in Widerspruch dazu, dass mein Bezugs-Abo laut E-Mail erst nach der Lieferung endet?
Hoffe ich konnte mein Problem/Frage verständlich darstellen
Danke für die Hilfe!
05.05.2024, 15:27
Denk nicht so kompliziert :-) Natürlich können wir hier über die RGL deiner Rücksendung philosophieren, aber in der Praxis wird es keinen interessieren (ich werf mal die Stichworte "Zusenden unbestellter Ware" in den Raum )
Schick zurück mit der Bemerkung "nicht bestellt" und die Sache dürfte sich erledigt haben. Wenn du sicher gehen willst, schreib ergänzend dazu, dass du vorsorglich widerrufst.
Schick zurück mit der Bemerkung "nicht bestellt" und die Sache dürfte sich erledigt haben. Wenn du sicher gehen willst, schreib ergänzend dazu, dass du vorsorglich widerrufst.
05.05.2024, 16:44
(05.05.2024, 15:27)Egal schrieb: Denk nicht so kompliziert :-) Natürlich können wir hier über die RGL deiner Rücksendung philosophieren, aber in der Praxis wird es keinen interessieren (ich werf mal die Stichworte "Zusenden unbestellter Ware" in den Raum )
Schick zurück mit der Bemerkung "nicht bestellt" und die Sache dürfte sich erledigt haben. Wenn du sicher gehen willst, schreib ergänzend dazu, dass du vorsorglich widerrufst.
Okay, vielen Dank :D dann mache ich es so
05.05.2024, 19:02
(05.05.2024, 15:27)Egal schrieb: Denk nicht so kompliziert :-) Natürlich können wir hier über die RGL deiner Rücksendung philosophieren, aber in der Praxis wird es keinen interessieren (ich werf mal die Stichworte "Zusenden unbestellter Ware" in den Raum )
Denken sicherlich viele, wird aber wohl in diesem Fall kein Fall von "Zusendung unbestellter Ware" sein!
06.05.2024, 13:15
(05.05.2024, 19:02)Ref.HH schrieb:(05.05.2024, 15:27)Egal schrieb: Denk nicht so kompliziert :-) Natürlich können wir hier über die RGL deiner Rücksendung philosophieren, aber in der Praxis wird es keinen interessieren (ich werf mal die Stichworte "Zusenden unbestellter Ware" in den Raum )
Denken sicherlich viele, wird aber wohl in diesem Fall kein Fall von "Zusendung unbestellter Ware" sein!
Wie gesagt, darüber kann man diskutieren :-) Praktisch wird der Verlagsmitarbeiter maximal genervt sein, wenn der "Jungjurist" ihm eine seitenlange Ausarbeitung darüber schickt, warum er nicht verpflichtet ist, die Lieferung anzunehmen.
Die Lieferungen wurden gekündigt, die Kündigung bestätigt und darauf hingewiesen, dass maximal noch eine kommen kann. Insofern sind die Fakten klar und der Streit, den der TE gedanklich kommen sieht, wird vermutlich gar nicht aufflammen.
Da wir uns mit den Gesetzen auskennen, denken wir Juristen oftmals viel zu kompliziert und sehen hinter jeder Ecke Probleme. Ich bin da nicht anders und nehme mich davon nicht aus. Man muss aber lernen, dass nicht jeder einem etwas böses will. Wer nett antwortet, wird im Leben weiter kommen, als wenn er sofort die Paragraphen zitiert. Das ist eine Regel, mit der ich im Leben bisher gut gefahren bin, mich aber immer wieder daran erinnern muss.
08.05.2024, 18:19
(06.05.2024, 13:15)Egal schrieb:(05.05.2024, 19:02)Ref.HH schrieb:(05.05.2024, 15:27)Egal schrieb: Denk nicht so kompliziert :-) Natürlich können wir hier über die RGL deiner Rücksendung philosophieren, aber in der Praxis wird es keinen interessieren (ich werf mal die Stichworte "Zusenden unbestellter Ware" in den Raum )
Denken sicherlich viele, wird aber wohl in diesem Fall kein Fall von "Zusendung unbestellter Ware" sein!
Wie gesagt, darüber kann man diskutieren :-) Praktisch wird der Verlagsmitarbeiter maximal genervt sein, wenn der "Jungjurist" ihm eine seitenlange Ausarbeitung darüber schickt, warum er nicht verpflichtet ist, die Lieferung anzunehmen.
Die Lieferungen wurden gekündigt, die Kündigung bestätigt und darauf hingewiesen, dass maximal noch eine kommen kann. Insofern sind die Fakten klar und der Streit, den der TE gedanklich kommen sieht, wird vermutlich gar nicht aufflammen.
Da wir uns mit den Gesetzen auskennen, denken wir Juristen oftmals viel zu kompliziert und sehen hinter jeder Ecke Probleme. Ich bin da nicht anders und nehme mich davon nicht aus. Man muss aber lernen, dass nicht jeder einem etwas böses will. Wer nett antwortet, wird im Leben weiter kommen, als wenn er sofort die Paragraphen zitiert. Das ist eine Regel, mit der ich im Leben bisher gut gefahren bin, mich aber immer wieder daran erinnern muss.
Danke nochmal für die Beiträge. Das stimmt, manchmal sollte man nicht zu viel nachdenken. Ich habe den Verlag kontaktiert und habe ein Versandetikett erhalten, mit dem ich die EGL jetzt zurücksenden kann. Also alles kein Problem :)