• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. Zeitpunkt der Vergütung
Antworten

 
Zeitpunkt der Vergütung
mersa
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2024
#1
02.05.2024, 20:10
Hallo liebe Mitstreiter,

das Ref fängt bald bei mir an, daher wollte ich fragen: 
1.Wird die Vergütung am letzten Tag des Vormonats überwiesen? 
2. Ab wann wird überwiesen? Nach Abgabe der Verpflichtungserklärungen?
Suchen
Zitieren
wundertüte
Junior Member
**
Beiträge: 42
Themen: 4
Registriert seit: Apr 2023
#2
02.05.2024, 20:16
So wie jedes Gehalt auch: zum Ende des Monats.
Beginnst Du dein Ref also zum 1.6., kommt das Gehalt am 30.6.

Manche Bundesländer zahlen ein paar Tage früher aus, damit die Leute ihre Rechnungen bezahlen können, andere zum Anfang des Folgemonats. Das kann aber teilweise auch mit Bankarbeitstagen zusammenhängen.

Ich weiß leider nicht, was Du mit der Verpflichtungserklärung meinst, deswegen kann ich dir dazu nichts sagen
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.972
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
02.05.2024, 21:43
"Jedes Gehalt" ist gut... Wo Referendare verbeamtet sind, wird natürlich zum Monatsanfang besoldet und nicht rückwirkend, weil es gerade kein Gehalt ist sondern Alimentation.

Bei Unterhaltsbeihilfe wird es vielfach ebenso sein, da müsste man aber ins Landesrecht schauen.

Eine ganz andere Frage ist, ob es beim ersten Mal gleich klappt.
Suchen
Zitieren
marls
Member
***
Beiträge: 76
Themen: 4
Registriert seit: Jul 2023
#4
02.05.2024, 21:44
Wenn du verbeamtet wirst, kommt die "Besoldung" am Monatsanfang, d. h. sogar schon am letzten Tag des Vormonats. Die erste Auszahlung dauert aber immer etwas. Bei uns kam sie nach ca 2 Wochen.
Suchen
Zitieren
Joko
Posting Freak
*****
Beiträge: 859
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#5
06.05.2024, 08:51
(02.05.2024, 21:44)marls schrieb:  Wenn du verbeamtet wirst, kommt die "Besoldung" am Monatsanfang, d. h. sogar schon am letzten Tag des Vormonats. Die erste Auszahlung dauert aber immer etwas. Bei uns kam sie nach ca 2 Wochen.

In Hessen gab es eine frühzeitige geschätzte Abschlagszahlung - mit späterer geringer Nachzahlung - damit die Leute nicht „auf dem Trockenen“ sitzen.
Suchen
Zitieren
Staatsfeind #1
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 9
Registriert seit: Jun 2022
#6
10.05.2024, 20:08
Bürgergeld wird pünktlich am Monatsanfang gezahlt. Also ggf. dieses beantragen und damit und damit die Anfangszeit überbrücken. Natürlich wird man dann nicht am Ende beide Zahlungen bekommen bzw. behalten dürfen.

Je nach Wohnort leben die Referendare aber sowieso unterhalb des Bürgergeld-Niveaus bzw. im Aufstocker-Bereich. Ein Bürgergeldantrag zu Beginn des Referendariats könnte sich also sowieso lohnen.
Suchen
Zitieren
MagisterIuris
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2024
#7
11.05.2024, 00:39
wie soll man Bürgergeld beantragen wenn man dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung steht ?
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus